Landwirtschaftsministerium will kein Verbot des tierquälerischen Vollspaltenbodens - vgt

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Landwirtschaftsministerium will kein Verbot des tierquälerischen Vollspaltenbodens

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.07.2020)

Wien, 14.07.2020

Bei Gespräch mit dem VGT machte Sektionschef DI Fankhauser klar: man wolle die Schweine-Landwirt_innen mit Förderungen überzeugen, aber nicht mit Verboten zwingen

DI Dr. Johann Schlederer ist einer, der es wissen muss. Er ist Geschäftsführer der Schweinebörse und seit 20 Jahren Sprecher der Österreichischen Schweineindustrie. Im Falter sagte er kürzlich, dass der Vollspaltenboden in der Schweinehaltung nicht artgerecht ist. Auch das Landwirtschaftsministerium sieht Handlungsbedarf, allerdings will man keine gesetzlichen Verbote dafür. Das jedenfalls erklärte DI Johannes Fankhauser, Leiter der Sektion Landwirtschaft, dem VGT-Obmann Mag. DDr. Martin Balluch in einem persönlichen Gespräch. „Dabei ist man so stolz auf das Tierschutzgesetz“, kommentiert Balluch, „nennt es das beste der Welt und behauptet, die Nutztierhaltung hierzulande sei vorbildlich. Doch das Tierschutzgesetz lässt die Mastschweine im Regen stehen. Es sieht keinerlei bessere Bestimmungen für diese Tiere als die EU-Mindeststandards vor. Wenn man sich also zu einem strengen Tierschutzgesetz bekennt, dann bitte auch für Mastschweine!

Und Balluch weiter: „Hat man die Autofahrer_innen persönlich überzeugt, dass sie im Stadtgebiet nicht mehr als 50 km/h fahren dürfen, oder wurde das gesetzlich bestimmt? Hat man Legebatterien verboten, oder gewartet, bis die Betriebe von sich aus umstellen? Warum also bei Mastschweinen eine ganz andere Linie fahren? Herr Fankhauser meinte, er würde sich an das Regierungsprogramm halten. Aber dort steht auf Seite 159 wörtlich: ‚Ziel: langfristig flächendeckende Einführung besonders tierfreundlicher Haltungsformen, wie Stallhaltung mit Einstreu‘. Also ohne Vollspaltenboden, der eine Einstreu verhindert. Wenn man dieses Ziel anvisiert, muss man jetzt die Weichen stellen. Und das bedeutet: keine Neubauten mit Vollspaltenboden mehr und ein Ablaufdatum für die bestehenden Betriebe.

Und zuletzt: „Der VGT deckt seit mehr als 25 (!) Jahren die grauenhaften Zustände in der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden auf. Jetzt haben wir lange genug gewartet, jetzt muss etwas geschehen. Diese Haltung des Landwirtschaftsministeriums bestärkt uns umso mehr, unsere Bewusstseinsarbeit in der Bevölkerung und unsere Proteste zu intensivieren. Jetzt erst recht! Morgen wird der VGT seine nächste Kundgebung vor dem Landwirtschaftsministerium abhalten.

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