VGT appelliert an Tierschutzminister Anschober: Stroh im Liegebereich für Schweine! - vgt

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VGT appelliert an Tierschutzminister Anschober: Stroh im Liegebereich für Schweine!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.10.2020)

Wien, 05.10.2020

Ein Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung ist nur dann eine Verbesserung, wenn im so entstandenen planbefestigten Liegebereich Stroh tief eingestreut wird!

Das Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung liegt in der Luft. Alles wartet auf einen Gesetzesvorschlag von Tierschutzminister Anschober und auf eine Gesprächsbereitschaft von Landwirtschaftsministerin Köstinger. Doch der VGT warnt, keine halben Sachen zu machen. VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Das Verbot des Vollspaltenbodens bedeutet lediglich, dass es einen planbefestigten Bereich in der Schweinebucht geben muss. Doch wenn der nur eine Betonunterlage hat, ist damit nichts gewonnen. Im Gegenteil, wie unsere letzten Aufdeckungen zeigen: im planbefestigten Bereich staut sich rasch der Kot, wenn dort keine Einstreu liegt. Es ist daher unumgänglich, dass ein Verbot des Vollspaltenbodens mit einer verpflichtenden Stroheinstreu im so entstandenen planbefestigten Bereich einhergeht, die eine weiche Unterlage für die Schweine bieten muss, in der sie auch wühlen können. Ein paar Strohhälmchen reichen dafür nicht. Die Tiere müssen weich und trocken liegen.

Und der VGT-Obmann weiter: Klar ist auch, dass die Schweine mehr Platz brauchen. Wenn ein Liegebereich für Schweine einen Sinn haben soll, dann nur, wenn alle Schweine gleichzeitig darauf liegen können. Eine Stroheinstreu in einer Ecke der Bucht, die nur für einen Teil der Tiere Platz bietet, ist selbstverständlich keine Lösung.

Die Situation erinnert mich an das Verbot der Legebatterien. Die Tierindustrie wollte als Zwischenlösung sogenannte ausgestaltete Käfige, die etwas größer waren und eine Matte, eine Sitzstange und ein Pseudonest enthielten. Das reicht aber nicht, deshalb kam auch ein vollständiges Verbot der Käfighaltung von Legehennen. Genauso jetzt bei den Schweinen: eine planbefestigte Ecke in der sonst unveränderten Bucht reicht nicht. Wir brauchen einen anständig mit Stroh eingestreuten Liegebereich, auf dem alle Tiere gleichzeitig Platz finden, schließt Balluch.

Der VGT forderte daher ein Verbot des Vollspaltenbodens kombiniert mit einer verpflichtenden Stroheinstreu in einem eigenen Liegebereich, also auch mehr Platz für die Tiere.

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