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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.10.2020)

Eisenstadt, am 13.10.2020

Protest: Landeshauptmann Doskozil will das bestehende Gatterjagdverbot aufheben!

Gatterjagd ist der jagdliche Abschuss von Rothirschen, Wildschweinen, Damhirschen, Mufflons u.a. Tieren bei Treibjagden in einem umzäunten Gelände. Die Tiere sind eingesperrt und können nicht entkommen. Sie leiden Todesängste und werden zumeist nicht tödlich getroffen, weil sie ja im Galopp flüchten.

Die Gatterjagd ist in ganz Österreich verboten. Seit Mai 2017 auch im Burgenland. Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil will dieses Verbot jetzt aufheben. Die Landesregierung hat einen Vorschlag zur Änderung des Jagdgesetzes veröffentlicht, in dem das Gatterjagdverbot ohne sachliche Begründung einfach ersatzlos gestrichen wird! Die Frist für Proteste dagegen läuft noch bis 5. November 2020!

Das Gatterjagdverbot war ein sehr mühsam erkämpfter, großer Erfolg des Tierschutzes in Österreich. Wenn wir zulassen, dass derartige Erfolge nivelliert werden, dann ist plötzlich jeder Fortschritt im Tierschutz in Gefahr. Werden morgen Legebatterien wieder erlaubt? Oder Hundekämpfe?

Das Staatsziel Tierschutz in unserer Bundesverfassung verpflichtet sowohl die Bundesregierung, als auch die Landesregierungen und die Gemeinden, Tierschutz zu fördern. Es verbietet, Tierschutz zu nivellieren und den Schutz der Tiere zu verschlechtern. Aber genau das planen Landeshauptmann Doskozil und seine Landesregierung! Dagegen müssen wir alle protestieren:

Schicken Sie Ihren Protest bitte an:

Wenn Sie die Email-Adressen auf einem Computer anklicken, auf dem ein E-Mailprogramm eingerichtet ist, sollte sich eine neue E-Mail-Nachricht öffnen mit einem Text-Vorschlag öffnen. Noch zielführender ist es natürlich, wenn Sie Ihren eigenen Text verfassen!

Wir freuen uns, wenn Sie den VGT in der Email CC: oder BCC: setzen, damit wir verfolgen können, wie viele Protestmails bei der Ministerin eingegangen sind! Unsere Adresse: jg(ät)vgt.at

Textvorschläge

E-Mail Textvorschlag 1:

Betreff: Die Jagdgatter müssen weg!

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Doskozil,

mit Entsetzen habe ich erfahren, dass Sie planen, das bereits beschlossene Gatterjagdverbot im Burgenland wieder zu kippen und die bestehenden Gatter nicht aufzulösen! In ganz Österreich ist diese tierquälerische, völlig veraltete und unethische Jagdpraxis mittlerweile verboten und die Gatter werden mit Übergangsfristen aufgelöst. Das sonst so fortschrittliche Burgenland sollte seinen Kurs Richtung Tierschutz unbedingt halten!

Die Tiere in Jagdgattern werden zusammengetrieben, gehetzt und oftmals nur angeschossen, sodass sie langsam im Gatter sterben. Was das mit Waidgerechtigkeit zu tun haben soll, ist mir unklar. Was bringt außerdem ein Verbot, neue Gatter zu eröffnen, wenn die alten Gatter weiterhin bestehen bleiben dürfen?

Bitte lassen Sie diese Tierquälerei im Burgenland nicht zu!

Mit freundlichen Grüßen,
ein tierlieber Mensch

E-Mail Textvorschlag 2:

Betreff: Die Jagdgatter müssen weg!

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Doskozil,

die Gatterjagd in Österreich ist in den letzten Jahren erfolgreich in allen Bundesländern verboten worden, die bestehenden Gatter werden nach einer Übergangszeit aufgelöst. Dass dieses Verbot nun im Burgenland gekippt werden soll, entsetzt mich zutiefst! Viele Studien und Aufnahmen während Gatterjagden haben gezeigt, dass es nichts anderes als Tierquälerei ist. Die Tiere werden eingesperrt und haben keine Möglichkeit, zu entkommen. Während der Jagd rennen sie panisch gegen die Zäune und verletzen sich sogar dabei. Es kommt auch oft dazu, dass Tiere nur angeschossen werden, sie verbluten dann qualvoll.

2017 stimmte die SPÖ für ein Verbot und feierte dies als großen Erfolg. Haben die Werte der SPÖ sich geändert? Wird Tierschutz in der SPÖ nun klein geschrieben?

Ich kann nur an Sie appellieren, diese tierquälerische Jagdpraxis nicht zuzulassen!

Hochachtungsvoll,
eine tierfreundliche Wahlstimme

Nachrichten von unserem Obmann

Email von Martin Balluch an Hans-Peter Doskozil

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann,

mit großem Entsetzen habe ich erfahren, dass Sie das vor 4 Jahren beschlossene Gatterjagdverbot im Burgenland aufheben wollen. Wir von Tierschutzseite und vom VGT haben 3 Jahre lang für dieses Verbot gekämpft, haben diskutiert, verhandelt, Gatterjagden dokumentiert und 5 wissenschaftliche Gutachten vorgelegt. Auch die Burgenländische Landesregierung hat ein Gutachten zur Gatterjagd erstellen lassen und letztlich kam ein Kompromiss heraus, mit dem alle leben konnten: die Jagdgatter müssen sich alle auflösen, haben dafür aber bis 1. Februar 2023 Zeit. Und jetzt soll dieser Kompromiss gekippt, das damals mit großer Mehrheit im Landtag beschlossene und einstimmig von der SPÖ mitgetragene Gesetz einfach ersatzlos gestrichen werden? Was ist seither geschehen, das diesen Schritt rechtfertigen würde? Welche neuen Fakten liegen vor, die das Gutachten der Landesregierung nivellieren? Wie kann es sein, dass dieselbe SPÖ ein Gesetz einstimmig beschließt, das sie 4 Jahre später wieder aufheben will?

Tierschutz ist Staatsziel in der Bundesverfassung. Dadurch sind auch die Landesregierungen verfassungsrechtlich verpflichtet, den Tierschutz stetig zu verbessern, und es dürfen keinesfalls Tierschutzbestimmungen zum Nachteil der Tiere aufgehoben werden. Und für die Tiere ist es zweifellos das Beste, wenn es keine Jagdgatter gibt. Eine Aufhebung des Gatterjagdverbots wäre also verfassungswidrig.

Herr Landeshauptmann, können Sie mir bitte sagen, was der Anlass zu dieser Gesetzesänderung ist? Wie ist sie sachlich begründet? Was für Argumente gibt es heute, die vor 4 Jahren noch nicht gegolten haben? Welche Gründe haben die Abgeordneten vor 4 Jahren bewogen, einstimmig für das Verbot zu stimmen, die aber heute nicht mehr gelten? Wie lässt sich diese totale Kehrtwendung erklären? Kann man sich auf einen Beschluss der Landesregierung so wenig verlassen?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Balluch, Obmann des VGT

Email von Martin Balluch an Dr. Leonhard Schneemann

Sehr geehrter Herr Landesrat Dr. Schneemann,

mit großem Entsetzen haben wir im Tierschutz aufgenommen, dass völlig überraschend und ohne jede vorherige Diskussion das so mühsam und über lange Jahre erkämpfte Gatterjagdverbot einfach mir nichts, dir nichts wieder aufgehoben werden soll. Das ist für uns wirklich unfassbar. 3 Jahre lang haben wir diskutiert, 5 Gutachten vorgelegt, verhandelt, Gatterjagden dokumentiert und mit unzähligen öffentlichen Auftritten die Bevölkerung überzeugt. Jetzt ist eine sehr große Mehrheit der Menschen in Österreich gegen die Gatterjagd, erst heute haben die Bezirksblätter in einer Umfrage eine Mehrheit von 93 % der Menschen im Burgenland für ein Gatterjagdverbot ausgewiesen.

Sie sind ja neu in der Landesregierung, aber wir vom VGT haben 2015 damit begonnen, die furchtbare Tierquälerei in Jagdgattern zu dokumentieren. Wir haben vielfach in sämtlichen Jagdgattern mit eigenen Augen die stundenlange Todesangst mitangesehen, die mit so einer Gatterjagd einhergeht. Wir haben auch gesehen, wie in den Jagdpausen die Jagdgehilfen mit ihren Hunderudeln durch das Gatter gehen, und zig Schüsse fallen, wenn sie auf die angeschossenen Tiere, die siech in den Büschen liegen, schießen. Im Jagdgatter Esterhazy kann man sich im Internet das Tier aussuchen, das man abknallen will. Wenn man das Formular ausfüllt und bezahlt, dann wird einem das Tier vorgeführt und man darf darauf ballern. Ballern im Bordell hat die Tageszeitung Die Presse das genannt.

Es gibt kein Argument für die Gatterjagd. Sie ist abscheuliche Tierquälerei und eine fürchterliche Missachtung der Tiere, die zu Schießbudenfiguren degradiert werden. DESHALB hat die SPÖ vor 4 Jahren einstimmig das Gatterjagdverbot eingeführt. Ein eigenes Gutachten der Landesregierung hat ergeben, dass es bei einer Übergangsfrist von 6 Jahren bis zur Auflösung keine Kompensationszahlungen braucht und keine Verfassungswidrigkeit vorliegt, auch unbefristete Bescheide aufzuheben. Schleswig-Holstein hat es mit dem Jagdgatter Bismarck (500 ha) vorgezeigt: Bismarck hat das Gatterjagdverbot eingeklagt und vor dem Bundesverfassungsgericht verloren. Das Jagdgatter musste aufgelöst werden. Auch der VGT hat ein verfassungsrechtliches Gutachten mit demselben Ergebnis vorgelegt. Was, sehr geehrter Herr Landesrat, ist nun anders, dass das Gatterjagdverbot wieder aufgehoben werden soll? Welche Umstände sind eingetreten, die vor 4 Jahren nicht abzusehen waren? Warum zählen die Argumente von vor 4 Jahren heute nicht mehr? Welche sachlichen Gründe liegen vor, das Verbot aufzuheben? Hat die gesamte Landesregierung einstimmig ihre Meinung geändert? Wie kommt es innerhalb von 4 Jahren zu einem solchen Gesinnungswandel? Warum ist das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten plötzlich nichtig?

In meinen 35 Jahren (!) Tierschutzarbeit ist es noch nie passiert, dass ein eingeführter Tierschutzstandard einfach wieder aufgehoben wird. So etwas gibt es nirgends. Normalerweise geht die Tierschutzentwicklung immer nur in eine Richtung: zu mehr Tierschutz, nicht weniger. Eine Absenkung von Tierschutzstandards ist auch verfassungswidrig. Das Staatsziel Tierschutz in der Verfassung verpflichtet auch die Burgenländische Landesregierung, die Tierschutzstandards zu erhöhen, und verbietet ihnen, sie zu nivellieren. Die Aufhebung des Gatterjagdverbots wäre daher verfassungswidrig. Wir haben ein Gutachten zu dieser Frage bereits in Auftrag gegeben. Kann man einer Landesregierung trauen, kann man sich auf sie verlassen, wenn sie ein Gesetz zum Schutz von Tieren einführt, das sie 4 Jahre später wieder aufhebt? Werden jetzt alle Tierschutzstandards sukzessive wieder aufgehoben? Kommen also nächstes Jahr wieder die Legebatterien zurück? Oder der Wildtierzirkus? Oder die Pelzfarmen, die es im Burgenland auch gegeben hat?

Ich würde Sie gerne um eine Antwort bitten. Wir im Tierschutz sind angesichts dieser Entwicklung total entsetzt und vor den Kopf gestoßen. Niemand hat mit uns darüber gesprochen. Das Gatterjagdverbot von vor 4 Jahren war ein Kompromiss, mit dem alle leben konnten. Wir sind der Jägerschaft entgegen gekommen, die ihre tierquälerischen Jagdgatter noch 6 Jahre weiterführen durfte, bis zur Auflösung. Jetzt wird dieser Kompromiss ohne jede Verhandlung und ohne jede Einbindung von Tierschutzseite einfach einseitig aufgekündigt! Erklären Sie mir bitte, wie so etwas möglich ist!

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Balluch, Obmann des VGT

Email von Martin Balluch an Verena Dunst

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

mit großem Entsetzen habe ich festgestellt, dass letzten Donnerstag eine Änderung des Jagdgesetzes in Begutachtung gegangen ist, die einiges von Ihrem Jagdgesetz, aber insbesondere das Verbot und die Auflösung der bestehenden Jagdgatter, einfach aufhebt. § 170 (3) soll ersatzlos gestrichen werden! Das hieße, dass im Burgenland die Gatterjagd auf immer weiter bestehen soll. Und es heißt, dass der Landtag 4 Jahre nach einem mit großer Mehrheit getragenen Beschluss für ein Verbot der Gatterjagd, einfach wortbrüchig wird und ohne ersichtlichen Anlass diesen Beschluss wieder rückgängig macht. Darf ich Sie fragen, wie Sie persönlich dazu stehen?

Das Gatterjagdverbot ist nach einer langen öffentlichen Diskussion beschlossen worden und beinhaltet einen Kompromiss mit der Jägerschaft, nämlich eine 6jährige Übergangsfrist zur Auflösung der Jagdgatter. Was ist der Anlass, das wieder rückgängig zu machen? Was für ein Umstand ist heute bekannt geworden, der damals nicht bekannt war, und einen solchen Schritt rechtfertigt? Sie haben auch ein Verfassungsgutachten erstellen lassen, das Ihr Gesetz voll bestätigt hat. Zählt dieses Gutachten jetzt auch nichts mehr? Bitte sagen Sie mir, wie es zu so einer totalen Kehrtwendung kommen kann! Bitte sagen Sie mir, wie eine SPÖ Alleinregierung sich derart gegen die Tiere und den Tierschutz stellen kann. Bitte sagen Sie mir, wie man die große Mehrheit der Bevölkerung so vor den Kopf stoßen kann.

Ich habe viele Kontakte zur SPÖ und in Sachen Tierschutz oft intensiv zusammen gearbeitet. So hat die SPÖ-Regierung in Wien als allererste in Österreich ein Gatterjagdverbot erlassen und ist mit der Auflösung des Lainzer Tiergartens als Jagdgatter sehr weit fortgeschritten. Die SPÖ in der Bundesregierung hat mir immer gesagt, dass sie große Schritte im Tierschutz machen würde, wenn nur die ÖVP nicht bremste. Jetzt regiert die SPÖ im Burgenland alleine und nivelliert den Tierschutz in einer Weise, wie das kein Bundesland, auch wenn es von der ÖVP regiert wird, getan hat. Wie gibt es denn so etwas? Als nächstes werden wieder Legebatterien eingeführt, oder wie?

Tierschutz steht als Staatsziel in der Bundesverfassung. Und dieses Staatsziel verpflichtet auch die Landesregierungen, Tierschutz zu fördern, aber niemals zu reduzieren. Die Aufhebung des Gatterjagdverbots ist aber zweifellos das: eine Nivellierung eines bereits erreichten Tierschutzstandards. Das ist verfassungswidrig! Erklären Sie mir bitte, wie das mit dem Staatsziel Tierschutz zu vereinbaren ist.

Sehen Sie noch eine Möglichkeit, diesen Wahnsinn zu verhindern? Ich muss Ihnen sagen, dass der Tierschutz in Österreich so einen Skandal nicht einfach so hinnehmen wird. Ich hoffe sehr, dass die Landesregierung das Gatterjagdverbot letztlich unberührt lässt.

Mit der Bitte um eine Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Martin Balluch, Obmann des VGT

Email von Martin Balluch an Mag.a Astrid Eisenkopf

Sehr geehrte Frau Landeshauptmann Stellvertreterin Mag. Eisenkopf,

mit großem Entsetzen haben wir von Tierschutzseite erfahren, dass die Landesregierung die Aufhebung des so mühsam erkämpften Gatterjagdverbots plant, und das 4 Jahre nach einstimmiger Beschlussfassung durch die SPÖ! Sie haben ja die Auflage ins Jagdgesetz eingeführt, dass das Aussetzen von Enten, Fasanen und Rebhühnern einer Genehmigung der Landesregierung bedarf. Als nächstes wird auch das wieder gekippt! Aber nun steht tatsächlich die ersatzlose Streichung des Gatterjagdverbots an, bzw. der Auflage, dass sich die bestehenden Jagdgatter bis 2023 auflösen müssen. Darf ich Sie fragen, wie Sie persönlich dazu stehen?

Es ist uns im Tierschutz vollkommen unbegreiflich, wie es zu so einer Kehrtwendung der SPÖ kommen kann. In Sachen Tierschutz arbeiten wir im Bund sehr viel mit der SPÖ zusammen, und es wurde uns gesagt, dass noch viel mehr möglich wäre, wenn nur die ÖVP nicht bremste. Aber im Burgenland regiert die SPÖ alleine und will die größte Nivellierung eines sehr wichtigen Tierschutzerfolgs durchziehen, die es jemals gegeben hat! Als nächstes kommt die Aufhebung des Legebatterieverbots!

Darf ich Sie fragen, wie diese Kehrtwendung begründet ist? Was für neue Fakten oder Umstände sind eingetreten, die vor 4 Jahren noch nicht bekannt waren? Welche sachliche Begründung gibts für die Aufhebung? Warum zählen die Argumente, die 100 % der SPÖ-Landtagsabgeordneten vor 4 Jahren überzeugt haben, für das Gatterjagdverbot zu stimmen, heute nicht mehr? Kann man sich auf eine Landesregierung verlassen, die innerhalb von 4 Jahren ein einstimmig beschlossenes Verbot ins Gegenteil verkehrt?

Sehen Sie noch eine Chance, diesen Anschlag auf den Tierschutz zu verhindern? Immerhin ist Tierschutz Staatsziel in der Bundesverfassung und damit ist auch die Burgenländische Landesregierung gebunden, Tierschutzstandards niemals zu senken. Alles andere wäre verfassungswidrig!

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Martin Balluch, Obmann des VGT

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