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Teilerfolg für VGT in der Causa Kälbertransporte: EU prüft Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.11.2020)

Wien/EU, 05.11.2020

Nach einer Beschwerde des VGT bestätigt die EU das verordnungswidrige Vorgehen Österreichs bei Tiertransporten.

Einen Teilerfolg konnte der VGT in Sachen Kälbertransporte nun erzielen. Streitpunkt: Die stundenlangen Ver- und Entladezeiten der Tiere wurden nicht in der Beförderungsdauer berücksichtigt. Durch diese Verlängerung der Transportzeiten wurde nicht nur Tierleid in Kauf genommen, sondern Unternehmen womöglich ein Wettbewerbsvorteil verschafft.

Immer wieder dokumentierten Mitarbeiter_innen des VGT die wöchentlich stattfindenden Kälbertransporte von Bergheim bei Salzburg nach Spanien. Obwohl die Strecke von etwa 1500km nicht innerhalb der maximal erlaubten 19 Stunden zu bewältigen ist, wurden diese von den Behörden bewilligt. Anzeigen des VGT wegen Tierquälerei und Amtsmissbrauch blieben erfolglos.

Bis zu 6 Stunden längere Transportzeiten ermöglicht

Dem VGT liegt ein Schreiben vor, aus dem hervorgeht, dass das Ministerium auf Initiative der Salzburger Behörden die Ver- und Entladezeit der Tiere zumindest seit 2017 nicht mehr zur Beförderungsdauer zählte. Damit wurde die EU-Verordnung ausgehebelt und für die Transportunternehmen direkte Transporte von der Kälbersammelstelle in Salzburg nach Spanien ermöglicht. Mitarbeiter_innen des VGT konnten dokumentieren, dass die ersten Kälber bereits 6 Stunden vor der Abfahrt auf die LKW gebracht wurden und der gesamte Transport somit auf bis zu 26 Stunden – statt der erlaubten 19 – ausgeweitet wurde. Erst die EU-Kommission konnte die jahrelange Praxis nun aufgrund einer Beschwerde durch den VGT beenden.

VGT-Campaignerin Ann-Kathrin Freude: Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass wirtschaftliche Interessen so gut wie immer über den Tierschutz gestellt werden. Es ist deshalb ein Teilerfolg für den VGT, dass diese stundenlange Verlängerung der Transportzeit nun ein Ende hat. Eigentlich unglaublich, dass all unsere Anzeigen in Österreich eingestellt wurden und geltendes Recht erst nach einer Beschwerde an die EU eingehalten wird.

EU prüft Vertragsverletzungsverfahren

Auf Basis der Beschwerde des VGT vom Oktober 2019 prüft die EU-Kommission, ob ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen Missachtung der Tiertransport-Verordnung eröffnet wird. Sie legte in einem Schreiben an das österreichische Ministerium im Juli 2020 ihre Position dar, dass die Be- und Entladung der Tiere in die Beförderungszeit einzurechnen ist. Aus einem aktuellen Schreiben des Ministeriums geht nun hervor, dass Österreich nun wieder zu der Praxis von vor 2017 zurückkehrt, sich der Rechtsansicht der Kommission anschließt und damit die Be- und Entladezeiten wieder berücksichtigt.

Unterdessen fordert der VGT weiterhin mit Nachdruck einen generellen Stopp der Kälbertransporte und von Tiertransporten in Länder außerhalb der EU.

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