Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (17.11.2020)
Wien, am 17.11.2020VGT: Gatterjagd im Burgenland muss ohne Wenn und Aber verboten bleiben!
„Natürliche Reproduktion“ im Jagdgatter ist ein schlechter Scherz; wenn alles so natürlich, warum dann der Gatterzaun? Aufhebung des Gatterjagdverbots soll eine Lex Esterhazy werden.
Im Kurier wird von Experten
gesprochen, die Millionenklagen der Gatterjagdbetreiber_innen gegen das Burgenland als Grund anführen, warum das Gatterjagdverbot wieder aufgehoben werden soll. Seltsam nur, dass Landesrat Schneemann davon gar nichts sagt. Der Grund ist klar: die Landesregierung selbst hat ein Gutachten genau zu dieser Frage erstellen lassen, das zum Ergebnis kam, dass nach einer 6 jährigen Übergangsfrist bis zur Auflösung keine Entschädigungen zustehen. Deshalb schiebt Schneemann einen anderen Grund vor, und sagt dabei im ORF-Beitrag über seine diesbezügliche Pressekonferenz so oft Äh
und gerät ins Stottern, dass klar wird, wie unsicher er sich dabei fühlt: im Jagdgatter könnten gewisse Wildpopulationen auch auf natürliche Weise reproduziert werden
. Könnten sie? Wenn alles so natürlich ist, wozu dann der Gatterzaun?
Der VGT hat der Landesregierung 2016 einige Gutachten und Dokumentationen über die Gatterjagd im Burgenland präsentiert. Auch aktuell gibt es Fotos von den Gattern von Mensdorff-Pouilly in Bildein und Punitz. Sieht so eine natürliche Reproduktion aus? Warum dann die großen Futterkisten, die vielen Zäune, die Berge von Nahrung? Und eine Wildschweinklappe auf einer Laderampe für Tiertransporte. Wohin werden da die natürlich reproduzierten
Wildschweine gebracht?
Fotos aus Gattern von Mensdorff-Pouilly:
Der Wildtierbesatz im Jagdgatter Mensdorff-Pouilly liegt um ein Vielfaches über einem natürlichen Besatz in einem genauso großen Freigelände. Soll das positiv für die Wildpopulation sein? Was daran genau ist positiv? Dass der Wald, wie im Jagdgatter Mensdorff-Pouilly, vollkommen vernichtet ist? Aktuelle Fotos des VGT zeigen einen zerstörten Boden, keinen Jungwuchs und abgeriebene und geschälte Bäume. Ist das die Zielvorgabe der Landesregierung?
Aktuelle Fotos aus dem Jagdgatter von Mensdorff-Pouilly:
Das Zuckerl
Treibjagden im Jagdgatter – natürlich mit Ausnahmen – zu verbieten, ist überhaupt keine Alternative zur Auflösung der Gatter. Erstens wird sich absolut niemand daran halten, weil es der Behörde nicht möglich ist, das zu überwachen. Zweitens werden alle Jagdgatter ständig Ausnahmen bekommen, weil 200 Wildschweine gut 600 Nachkommen pro Jahr produzieren, die ohne Treibjagd nicht zu töten sein werden, will man das Gatter nicht überquellen lassen. Und drittens ist und bleibt die Jagd im umzäunten Gelände eine wildökologische Katastrophe: die Tiere können nicht entkommen, die Jagdgäste bestellen im Vorfeld ein gewisses Tier und lassen sich hinführen, und ballern dann nach Bezahlung das ausgewählte Tier über den Haufen. Die Zäune verhindern Wildtierwanderungen, erholungssuchende Menschen werden ausgesperrt und die Wildtierpopulationen verarmen genetisch, weshalb ständig neu gezüchtete Tiere nachbesetzt werden müssen. Die einzige Lösung ist: das Gatterjagdverbot muss bleiben!
Die Indizien verhärten sich, dass es sich bei der Aufhebung des Gatterjagdverbots um eine Lex Esterhazy handelt. Dass alle Gatter bis 300 ha Größe in jeder Jagdperiode neue Bewilligungen brauchen, bedeutet nur das Esterhazy Jagdgatter braucht keine. Aber auch dass Treibjagden eingeschränkt werden sollen, kommt dem Esterhazy Gatter entgegen, wo man schon seit langem auf die verkauften Einzelabschüsse setzt, mit bis zu 22.000 Euro für einen kapitalen Rothirsch. Das Esterhazy Jagdgatter ist vermutlich jenes mit den größten Umsätzen und daher dem größten Interesse, dass das Gatterjagdverbot aufgehoben wird.