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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (08.02.2021)

Anif, am 08.02.2021

Bauer hängt seine Kühe an Ketten und sperrt seine Kälber in winzige, selbst zusammengezimmerte Holzverschläge und Iglus

Wieder einmal erreichen den Verein Gegen Tierfabriken (VGT) Bilder eines angeblichen Vorzeigebetriebs aus dem Salzburger Land, in dem die Rinder aber alles andere als tierschutzgerecht gehalten werden.

Eine Zeugin berichtet dem VGT von irritierenden Eindrücken, die sie von einem Kuhstall im Rahmen ihres Urlaubs im Bezirk St. Johann im Pongau erlangt hat. Die Zeugin beobachtete einerseits, dass die Kühe und Kälber in einem „richtigen Durcheinander“ lebten, in einem „sehr finsteren und kalten Stall“, in dem die Kühe noch dazu so kurz mit Kette – laut Zeugin: „ständig“ – angebunden sind, sodass sie nicht einmal zu ihrer Nahrung gelangen, geschweige denn, sich ordentlich bewegen können. Andererseits hat die traurige Situation der jungen Kälber die (negative) Aufmerksamtkeit der Urlauberin erregt: „Da standen ganz junge Kälber ganz alleine in dem dunklen Stall, jedes für sic,h in einer winzigen, offensichtlich selbst zusammengezimmerten Box, keines konnte ein anderes sehen oder interagieren. Draußen stand wieder ein einziges Kalb ganz alleine in einer Art Iglu. Alle waren alleine, zumindest als ich sie sah! Das sind doch noch Babys!“.

Abgesehen davon, dass die Bilder „menschlich betrachtet“ verstörend sind, ist die Situation auch rechtlich bedenklich, analysiert VGT-Jurist Alexander Kirchmauer: Die dauernde Anbindehaltung ist nach dem Tierschutzgesetz verboten. Es können einzelnen Betrieben zwar – viel zu weitreichende und einfach zu erlangende – Ausnahmen erteilt werden, ob eine solche Ausnahmebewilligung hier vorliegt, ist uns leider nicht bekannt. Jedenfalls sind wir der Auffassung, dass die Bewegungsfreiheit zu sehr eingeschränkt ist und die Bedürfnisse der Kuh ignoriert werden. Ein weiteres Vergehen wäre es, wenn die Kuh aufgrund der Kette nicht frei essen und trinken könnte, das müsste man noch erheben“. Jedenfalls aber die Haltung der jungen Kälber ist gesetzwidrig, weiß der VGT-Jurist zu berichten:Wie man auf dem Foto sieht, haben die Kälber zumindest in dem Zeitpunkt der Aufnahme keinen Sicht- oder Berührungskontakt zueinander. Sollte dies ein Dauerzustand sein, widerspräche das der Tierhaltungsverordnung, Kälber brauchen Sozialkontakt!“.

Petition gegen Anbindehaltung

Aber nicht nur aus „Beobachtersicht“ und nicht nur juristisch, auch verhaltensbiologisch, gibt es keinen Grund, Rinder anzubinden, weiß Georg Prinz, Rinderexperte vom VGT, zu berichten: Es ist überhaupt nicht notwendig, Kühe anzubinden, schon gar nicht ganz kurz. Kühe sind weder aggressiv, noch würden sie mit Gewalt den Hof verlassen, wenn er ordentlich eingezäunt ist. Die Haltung, die uns hier gemeldet wurde, ist daher nicht nur unangenehm für die Kühe, sondern schlichtweg auch unnötig, sagt Georg Prinz. Er schließt: Auf diesem Hof will der Bauer offensichtlich so wenig Arbeit wie möglich haben, ganz egal wie es den Kühen dabei geht! Es ist schlimm, vor allem, weil es so einfach ist, den Kühen ein bisschen ein besseres Leben zu bieten, aber die Bedürfnisse derjenigen, die dem Bauern den Unterhalt verdienen, werden völlig ignoriert.

Der VGT hat Anzeige erstattet. Es bleibt abzuwarten, ob noch weitere Gesetzesverstöße ans Licht kommen.

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