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Schuss auf Tierschützer: Staatsanwaltschaft Eisenstadt stellt Ermittlungen ein

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.02.2021)

Gattendorf, 10.02.2021

Auch gegen den Jagdaufseher wurden die Ermittlungen eingestellt, der vorsätzlich gesetzwidrige Betretungsverbote öffentlicher Straßen aufgestellt hatte: Fortsetzungsantrag

Bei einer großen Treibjagd auf Feldhasen in Gattendorf, Nordburgenland am 7. November 2019 waren Tierschützer:innen anwesend, die von der öffentlichen Straße aus den Ablauf filmen wollten, um die Öffentlichkeit darüber zu informieren. In einem Rechtsstaat, würde man meinen, kein Problem. Doch ein Jäger sah sich veranlasst, aus etwa 150 m Distanz direkt über einen flüchtenden Feldhasen hinweg in die Richtung eines filmenden Tierschützers zu ballern. Der VGT erstattete Anzeige wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Der Vorfall ist einwandfrei auf Video festgehalten. Zusätzlich hat der Jagdaufseher dieser Jagdgesellschaft Tafeln mit Betretungsverboten öffentlicher Straßen einfach so auf jeder Zufahrt zur Treibjagd aufgestellt, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gab. Selbst als er darauf aufmerksam gemacht wurde, hat er sein rechtswidriges Verhalten fortgesetzt und gemeint, er nehme die Beschwerde der Tierschützer:innen zur Kenntnis, werde aber nichts ändern. Auch dieses illegale Vorgehen war detailliert per Video dokumentiert worden. Der VGT erstattete Anzeige wegen Amtsmissbrauch. Nun hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt beide Verfahren mit der Bemerkung, es bestehe kein Grund zur Fortsetzung des Verfahrens, eingestellt.

In beiden Fällen hat der VGT nun Fortsetzungsanträge eingebracht!

VGT-Obmann Martin Balluch war damals vor Ort: Warum besteht kein Grund für Ermittlungen, wenn ein Schuss auf einen Tierschützer einwandfrei dokumentiert wurde? Warum kann ein Jagdaufseher ungestraft rechtswidrige Betretungstafeln aufstellen? Und nachdem er über die Rechtslage belehrt wurde, sie nicht nur nicht entfernen, sondern gleich die nächsten anderswo rechtswidrig aufstellen? Ist das ein Kavaliersdelikt? Oder sieht man der Jägerschaft solche ‚Fehler‘ nach, wenn sie gerade die Emotion packt, und sie unbedingt ungefilmt Feldhasen massakrieren wollen? Das Aufstellen der Tafeln war bewusst rechtswidrig. Die Polizei vor Ort hat auch nicht eingegriffen, als ich die Tafeln ignoriert habe. Wenn das nicht Missbrauch der Amtsgewalt ist, was dann? Die Staatsanwaltschaft hat auch niemanden der Tierschutzseite als Zeug:innen einvernommen. Ein derart einseitiges Vorgehen ist leider bei Jagdvorfällen die Regel, nicht die Ausnahme. Es wäre Zeit, dass auch bei der Jagd der Rechtsstaat durchgreift und diesen Menschen klar macht, dass sie nicht über dem Gesetz stehen!

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