Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.03.2021)
Eisenstadt, am 04.03.2021Burgenland: SPÖ hat jetzt die Aufhebung der Aufhebung des Gatterjagdverbots beschlossen
Damit müssen alle Jagdgatter des Burgenlands bis zum 1. Februar 2023 aufgelöst worden sein – und der Burgenländische Landesjagdverband wird bis Ende 2022 aufgelöst
Es ist soweit, die Mühe war also nicht umsonst
, freut sich VGT-Obmann Martin Balluch über den Beschluss der SPÖ gerade eben im Burgenländischen Landtag, den § 170 (3) des Jagdgesetzes von 2017 nunmehr als § 170 (3a) im selben Wortlaut wieder einzuführen. Damit müssen alle bestehenden Jagdgatter bis zum 1. Februar 2023 aufgelöst werden. Balluch weiter: Es war ein unfassbar großer Aufwand, die Volksabstimmung über die Gatterjagd trotz Lockdowns, kalter Jahreszeit und Weihnachtsfeiertagen zustande zu bekommen. Da nun die Aufhebung der Aufhebung des Gatterjagdverbots erfolgt ist, haben wir die Volksabstimmung zurecht zurück gezogen.
Und in Richtung FPÖ und ÖVP, die das Zurückziehen aus ihrem eigenen Politkalkül für fragwürdig halten, von einem Deal sprechen und den VGT als „extrem“ bezeichnen, meint der VGT-Obmann: Wir wollten mit der Volksabstimmung erreichen, dass das Gatterjagdverbot im Wortlaut von 2017 wieder eingeführt wird. Das ist geschehen und damit ist die Volksabstimmung hinfällig. Mehr braucht es bei uns für einen Deal nicht. Wir machen ja keine Volksabstimmungen aus Jux und Tollerei, sondern nur mit einem konkreten Ziel. Da das erreicht ist, wenden wir uns dem nächsten Ziel zu: dem Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung bundesweit.
Und Balluch schließt: Dass uns die ÖVP als ‚extrem‘ bezeichnet, ist allein schon deshalb absurd, weil wir es waren, auf deren Aufruf hin mehr als 26.000 Menschen gegen die Aufhebung des Gatterjagdverbots unterschrieben und damit das Jagdgesetz zu Fall gebracht haben. Der VGT ist offenbar in der Mitte der Gesellschaft verankert. Unsere Forderungen werden von großen Mehrheiten in der Bevölkerung mitgetragen. So auch die Forderung, den Vollspaltenboden in der Schweinehaltung zu verbieten und verpflichtende Stroheinstreu einzuführen!