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Hafer“milch“ muss immer noch zittern!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.03.2021)

Wien, 10.03.2021

Entscheidung in der EU über weitere Benachteiligung von pflanzlichen Milcharten noch ausständig. VGT befragt Expert:innen

Pflanzliche Milchalternativen aus Hafer, Soja und Co. dürfen laut EU-Gesetz bereits seit 2005 nicht als „Milch“ bezeichnet werden. Auf den Verpackungen steht deshalb „Haferdrink“ oder Ähnliches. Nun sollen die Beschränkungen für die Kennzeichnung von pflanzlichen Milchalternativen und Folgeprodukten wie Soja-Joghurt oder Sahne-Alternativen noch weiter verschärft werden. Selbst Bezeichnungen wie „laktosefrei“, „wie Milch“ sollen verboten werden. Expert:innen sehen diese Veränderungen äußert kritisch. Der VGT hat Lebensmittelökonomen Felix Hnat, Obmann der Veganen Gesellschaft Österreich, Konsument:innenschützerin Petra Lehner von der AK Wien und Karl Fischer vom Verein Soja aus Österreich befragt.

Hafermilch aus der Bierflasche

Die gesetzlichen Verschärfungen sollten als „kleiner Teil“ in einem umfassenden Paket zur Kennzeichnung in der EU durchgewunken werden. Die Absurdität der Änderungen sorgte jedoch international für einen Aufschrei. Felix Hnat erklärt, dass die Verschärfungen etwa auch die Art der Verpackung betreffen: Milchalternativen dürften wohl nicht mehr in Tetrapacks oder „Milchflaschen“ verkauft werden, da diese an Tier-Milch erinnern. Hafermilch müsste in Zukunft womöglich in völlig unsinnigen Verpackungen vertrieben werden.

 

Petition: Retten wir die Hafermilch! (vegan.at)

 

„Konsument:innenschutz“ kein Argument

Konsument:innenschützerin Petra Lehner stellt das Ausgangsargument für die Verschärfungen grundsätzlich in Frage. Befürworter:innen beziehen sich auf einen verbesserten Schutz vor Fehlkäufen für Konsument:innen. Formell ist dieses Argument in der zur Debatte stehenden Vermarktungssnorm allerdings fehl am Platz. Zudem stellt sich die Frage, warum Milchalternativen deutlich strenger beschränkt werden sollten als pflanzliche Fleischalternativen wie Soja-Schnitzel oder Erbsen-Burger, die ein Bezeichnungsverbot erst vor kurzem abwenden konnten.

Österreichische Landwirt:innen doppelt benachteiligt

Karl Fischer, Obmann vom Verein Soja aus Österreich, erklärt, dass Sojamilch-Produzent:innen von einer doppelten Benachteiligung bedroht sind. Nicht nur die befürchteten Beschränkungen in der Kennzeichnung und Vermarktung ist für sie ein Ärgernis. Schon jetzt müssen Pflanzenmilch-Hersteller:innen mit einer doppelt so hohen Mehrwertsteuer wie Kuhmilch-Hersteller:innen leben.

Uns sind keine Fälle bekannt, bei denen Menschen durch die Verpackung oder die Bezeichnung von pflanzlichen Milchalternativen getäuscht wurden. Wenn überhaupt, dann muss sich die Tierprodukt-Industrie die Frage stellen, wie sehr Konsument:innen durch Abbildungen von grünen Wiesen und Co. von der traurigen Realität der Tierhaltung abgelenkt werden sollen. Verschärfungen sollte es für die Kennzeichnung von Fleisch, Kuhmilch und Käse geben – nach Herkunft und vor allem nach Haltungsart!, schildert VGT-Aktivistin Lena Remich. Statt umwelt- und klimaschonendere Produkte EU-weit zu fördern, soll es der Pflanzenmilch noch schwerer gemacht werden.

Ministerin Köstinger in der Kritik

Offiziell gibt das österreichische Landwirtschaftsministerium an, dass sie keine Position zum Thema haben. Intern wird jedoch gemunkelt, dass Ministerin Elisabeth Köstinger die Verschärfungen befürwortet. Es heißt zwar in Statements, dass die Entscheidung der Ratspräsidentschaft abgewartet wird, doch Insider:innen gehen davon aus, dass die österreichischen Vertretungen nicht gegen die unsinnigen Benachteiligungen vorgehen werden.

Weitere Entscheidungen werden für die Woche des 22.03.21 erwartet.

Die Vegane Gesellschaft Österreich hostet am Mittwoch, 17.03.21, um 18:30 eine Podiumsdiskussion mit hochkarätiger Besetzung. (zur Anmeldung)


Das Tierrechtsradio vom 5. März im Gespräch mit Felix Hnat, Obmann der Veganen Gesellschaft:

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