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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.03.2021)

Wien, am 16.03.2021

FPÖ-Gemeinderätin von Sieghartskirchen, NÖ, widerruft Anschuldigung gegen VGT

Sie hatte anlässlich einer VGT-Aufdeckung von Missständen in einer Schweinefabrik behauptet, die Missstände seien inszeniert und die Videos gefaked und möglicherweise aus Rumänien

Im Sommer 2020 brachte der VGT wieder einmal Videos aus einer Schweinefabrik an die Öffentlichkeit, die furchtbare Missstände bei der Haltung auf Vollspaltenboden offenbarten. Besonders pikant: es handelte sich um einen Zulieferbetrieb für die Firma Berger Schinken. Da trat die FPÖ-Gemeinderätin von Sieghartskirchen auf den Plan, sprang für die Fleischindustrie in die Presche und behauptete einfach, die Missstände seien inszeniert und die Videos gefaked, sie würden möglicherweise aus Rumänien stammen. Dagegen musste der VGT mit einer Klage vorgehen, immerhin stand seine Seriosität und Glaubwürdigkeit auf dem Spiel. Noch nie hat der VGT bei seinen Aufdeckungen nicht die Wahrheit gesagt. Die Landwirtschaftsministerin sieht in derartigen Aufdeckungen, wie sie kürzlich in einem Interview gemeint hat, eine Diskreditierung der Landwirt:innen. Und wegen solchen Behauptungen ist es notwendig, gerichtlich klarstellen zu lassen, dass die Aufnahmen die Realität zeigen. Das ist jetzt geschehen. Die FPÖ-Gemeinderätin Melitta Linzberger muss nun auf ihrer Facebook Seite für 3 Monate den Widerruf ihrer Anschuldigungen veröffentlichen und 3.732 Euro an Kosten überweisen.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Weder die FPÖ noch die Tierindustrie werden umhin können, die vom VGT immer wieder veröffentlichten Videos aus Schweinefabriken mit Vollspaltenboden ohne Stroheinstreu als authentisch anzuerkennen. Das ist kein Diskreditieren der Landwirt:innen. Die diskreditieren sich mit einer derart tierquälerischen Haltung schon selbst. Das Aufdecken ist eine wichtige Information für die Öffentlichkeit, die wissen soll, was für eine Tierhaltung in ihrem Namen nicht nur erlaubt, sondern vom Landwirtschaftsministerium sogar gefördert wird. Ministerin Köstinger sollte nicht das Aufdecken dieser Zustände kritisieren, sondern die Zustände selbst und die entsprechende Konsequenz ziehen: ein Verbot des Vollspaltenbodens und gesetzlich verpflichtende Stroheinstreu!

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