Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.05.2021)
Wien, am 26.05.2021SPÖ nominiert VGT-Obmann Balluch als ihren Experten im Tierschutzvolksbeg.-Hearing
Bei der Diskussion über die Umsetzung der Forderungen muss auf den Wunsch der Unterzeichner:innen Rücksicht genommen werden: ein Ende der Österreichischen Tierfabriken
Das Tierschutzvolksbegehren hat über 400.000 Unterschriften erreicht. Und was die Unterzeichner:innen fordern, ist ganz klar ein Ende der Massentierhaltung, der Tierfabriken, der intensiven Haltung sogenannter Nutztiere in Österreich. Dass es sich bei Tierfabriken um eine historische Sackgasse handelt, um Altlasten, die endlich abgebaut werden müssen, ist mittlerweile praktisch Common Sense. Vor allem wegen des immensen Tierleids und der völlig unwürdigen Haltungsbedingungen, aber auch wegen der Gefahr durch Zoonosen und Antibitotikaresistenzen, wegen des Klimawandels und aufgrund des unverhältnismäßig hohen ökologischen Fußabdrucks dieser Produktionsform. Sogar Landwirtschaftsministerin Köstinger will einen deutlich höheren Fleischpreis – für bessere Haltungsstandards und weniger Fleischkonsum, wenn man die Logik zuende denkt. Ein erster Schritt zur Umsetzung der Forderungen des Tierschutzvolksbegehrens ist das Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung, kombiniert mit verpflichtender tiefer Stroheinstreu und doppelt so viel Platz wie bisher. Doch auch das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration und der Tötung männlicher Eintagskücken von Legehuhnrassen wären notwendig. Die SPÖ hat nun offiziell den VGT-Obmann Martin Balluch als ihren Experten für das Hearing des Tierschutzvolksbegehrens im Parlament am 10. Juni nominiert. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN ist ideal dafür prädestiniert, den Weg des Abbaus von Tierfabriken mit seiner Expertise aus nun schon 29 Jahren Vereinsarbeit zu erläutern.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Bei der Enquete zum damals geplanten Bundestierschutzgesetz im Jahr 2002 im Parlament durfte ich auch unserer Volksvertretung die zentralen Aspekte des Tierschutzgedankens, insbesondere am Beispiel der Abschaffung der Legebatterien, näherbringen. Auch das war eine Konsequenz eines Tierschutzvolksbegehrens, nämlich dem ersten zu diesem Thema mit seinerzeit 460.000 Unterschriften, das die Schaffung eines Bundestierschutzgesetzes als zentrale Forderung hatte. Damals war Tierschutz noch Landessache. Mit dem 1. Jänner 2005 trat das Bundestierschutzgesetz schließlich in Kraft. Vielleicht kann nun ebenso ein historischer Fortschritt erzielt werden, nämlich der Anfang vom Ende der Tierfabriksindustrie in Österreich, insbesondere der Schweinehaltung auf Vollspaltenboden, die der früheren Haltung von Hühnern in Legebatterien an Tierquälerei um nichts nachsteht!