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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.06.2021)

Wien, am 13.06.2021

Gleicher Schuss auf Drohne: Bauer erhält Waffenverbot, Mayr-Melnhof bleibt unbehelligt

Schon wieder einseitige Justiz in Salzburg, wenn es um Mayr-Melnhof geht: der Gatterjägermeister kann nicht nur ungeschoren Kamera rauben sondern auch Drohne abschießen.

Dass das Landesverwaltungsgericht rechtskräftig festgestellt hat, dass Mayr-Melnhof einen Tierschützer rechtswidrig angehalten, verletzt und ihm mit Gewalt eine Videokamera entwendet hat – landläufig wird das geraubt genannt – führte lediglich zu einer strafrechtlichen Anklage gegen den Gatter- und Landesjägermeister von Salzburg wegen Falschaussage vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln versucht, eine Anklage wegen Amtsmissbrauch, Körperverletzung, Nötigung oder Raub zu verhindern. Zur Anklage wegen der falschen Zeugenaussage wurde sie vom Landesgericht gezwungen. Jetzt zeigt erneut ein Fall die total einseitige Vorgangsweise der Justiz, wenn Mayr-Melnhof involviert ist. Gestern hat ein Jäger bei Bleiburg in Kärnten eine Drohne mit seinem Gewehr vom Himmel geschossen. Die Folge: Waffenverbot und Strafanzeige wegen Sachbeschädigung. Mayr-Melnhof hat aber in Salzburg ebenfalls eine Drohne abgeschossen, und zwar am 15. Dezember 2015. Zwei Mal traf er das Gerät und zerstörte dabei einen Rotor und beschädigte das Gehäuse der Drohne. Er hat mit dieser Sachbeschädigung sogar in seinem Umfeld geprahlt. Die Drohne gehörte einem Anrainer, der Tierschützer ist, die Sachbeschädigung wurde zur Anzeige gebracht. Und die Staatsanwaltschaft zeigte erneut getreue Gefolgschaft für den Gatterjägermeister: keine Ermittlungen, keine Anzeige, kein Waffenverbot.

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Bei den Kontrollen am Eingang ins Gerichtsgebäude wird Mayr-Melnhof einfach vorbei gewunken, die anderen werden gescannt. Auch die Coronasperre des Gerichts galt für Mayr-Melnhof nicht. Und während den Tierschützer:innen das Mitbringen einer Kamera untersagt wurde, durfte Mayr-Melnhof ein gleiches Modell ohne jegliche Schwierigkeiten in den Gerichtssaal tragen. Derselbe Mayr-Melnhof kann Tierschützer verletzen, ihnen mit Gewalt die Kamera entwenden und diese nie wieder zurück geben, und es geschieht ihm gar nichts. Ja, und er kann Drohnen vom Himmel ballern, aber nichts geschieht, während Normalsterbliche ein Waffenverbot erhalten und angezeigt werden. Nein, so eklatant wie bei Putin ist der Zustand der Salzburger Justiz aus politischer Gefälligkeit noch nicht, aber man ist dort am besten Weg. Was mich daran irritiert ist, dass man sich nicht einmal die Mühe macht, diese Einseitigkeit zu kaschieren. Man fühlt sich offenbar sehr sicher. Die Staatsanwaltschaft geniert sich dafür nicht. Man zieht das einfach durch. Und das ist tatsächlich ähnlich wie im Russland Putins oder in Belarus von Lukashenko. Man spuckt dem Rechtsstaat frech ins Gesicht und niemanden scherts.

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