Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (29.07.2021)
Wien, am 29.07.2021VGT-Aktion: alle 45 Sekunden stirbt in Österreich ein Schwein am Vollspaltenboden!
Während die Landwirtschaftsministerin Köstinger weiterhin ihrem Versteckspiel frönt und allen Ernstes glaubt, damit durch zu kommen, sterben die Schweine wie die sprichwörtlichen Fliegen
Das Töten der männlichen Legehuhnkücken am ersten Lebenstag wird zurecht als völlig sinnlos kritisiert. Ebenso wurde die sogenannte Herodesprämie für die Tötung neu geborener männlicher Milchkuhkälber aufgrund von Protesten wieder abgeschafft. Warum sollte dann aber der massenhafte Tod von 700.000 Schweinen pro Jahr in Österreich an den grausamen Bedingungen auf Vollspaltenboden kein Problem sein? Diese Tiere sterben genauso sinnlos, ihre Körper werden nicht verwertet. 700.000 Schweine pro Jahr sind über 1.900 pro Tag oder 80 pro Stunde oder eben ein totes Schwein alle 45 Sekunden. Der VGT zeigte diese unfassbar hohe Zahl in einer Aktion heute auf. Aktivist:innen im Schweinekostüm fielen im 45-Sekunden-Takt, der durch einen Paukenschlag angekündigt wurde, tot zu Boden.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Das Tierschutzgesetz soll das Wohlbefinden und das Leben der Tiere schützen, wie § 1 festlegt. Die Bestimmungen sind eigentlich deutlich: man darf keinem Tier Schmerzen und Leiden zufügen, man muss die Tiere auf einem Boden halten, der ihren physiologischen Anforderungen entspricht, und die Haltungsbedingungen überhaupt müssen den Bedürfnissen der Tiere genügen. Ohne Ausnahme aus ökonomischen Gründen. Der Vollspaltenboden widerspricht allen diesen gesetzlichen Bestimmungen diametral. Wieso wird er dann von den Behörden geduldet? Weil sie wissen, wo kein Kläger da kein Richter. Tierschutzverbände können keine Gerichte anrufen, um prüfen zu lassen, ob der Vollspaltenboden dem Tierschutzgesetz genügt. In der Verordnung zur Schweinehaltung ist er explizit erlaubt, obwohl er zu so viel Leid und so häufigem frühzeitigen Tod führt. Doch keine Verordnung darf ihrem Gesetz, auf dem sie gründet, widersprechen. Wieder versagt hier der Rechtsstaat den Tieren gegenüber.
Pressefotos honorarfrei zum Abdruck (Copyright: VGT.at)