Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.08.2021)
Oberösterreich, am 23.08.20217 kritische Tierschutzkundgebungen bei ÖVP-OÖ Wahlveranstaltungen am Wochenende
ÖVP-Veto gegen Verbot des Schweine-Vollspaltenbodens Thema: ÖVP-Agrarlandesrat OÖ meint, alle Schweinebetriebe wären zum Umstieg bereit, nur der Handel sei das Problem
Die Landtagswahlen in Oberösterreich stehen vor der Tür und der VGT lässt nichts unversucht, die Wähler und Wählerinnen über das Veto der ÖVP zum Verbot des Vollspaltenbodens und zur verpflichtenden Stroheinstreu in der Schweinehaltung zu informieren. Am letzten Wochenende gab es deshalb insgesamt 7 Protestversammlungen bei ÖVP-Wahlkampfveranstaltungen in Oberösterreich. Selbst Max Hiegelsberger, langdienender Agrarlandesrat in OÖ und Landesobmann des OÖ Bauernbundes, anerkannte im Gespräch mit den VGT-Aktivist:innen den Vollspaltenboden als Problem für die Tiere. Er meinte sogar, dass alle Schweinebetriebe bereit wären, auf Strohhaltung umzusteigen, aber leider würde der Handel nicht mitziehen. Ohne den Handel könne es aber keine Änderung geben. Abgesehen davon beschwerte er sich darüber, dass der VGT auf die Schwächsten, die Landwirt:innen, losgehe.
Dazu VGT-Obmann Martin Balluch: Wir kritisieren die ÖVP für ihr Veto gegen das Verbot des Vollspaltenbodens, und die ÖVP ist nicht die schwächste sondern die stärkste Partei. Erfreulich, wenn es wahr wäre, dass die Schweinebetriebe umzustellen bereit wären. Doch die Ausrede, der Handel würde nicht mitspielen, zieht leider nicht. Die 4 großen Supermarktketten REWE, SPAR, HOFER und LIDL haben alle bereits erklärt, dass sie im Falle eines Verbots zu einer Branchenlösung bereit wären, d.h. nur österreichisches Schweinefleisch aus Strohhaltung zu führen, ohne Konkurrenz aus dem Ausland. Die Bahn sollte also frei sein.
Die BH Urfahr-Umgebung untersagte eine Versammlung des VGT, weil die ÖVP bereits eine eigene Versammlung angemeldet hatte. Vor Ort befand sich dann ein Eistruck, der als Wahlwerbung Eis an die Passant:innen verteilte. Begründung für die Untersagung: der Eistruck wäre durch eine Sperrzone geschützt. Seltsam, weil vor Ort bei weitem genug Platz für die Versammlung des VGT auch in 50 m Abstand gewesen wäre. Bei allen anderen VGT-Versammlungen dieses Wochenende gab es aber keine Untersagungen und die Polizei verhielt sich freundlich zurückhaltend. Überdies gab es auch konstruktive Gespräche mit ÖVP-Funktionär:innen.
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: Wir haben ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs erkämpft, laut dem die Behörde verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass trotz Sperrzone die Teilnehmer:innen einer Versammlung mit der gegenteiligen Meinung einer anderen Versammlung konfrontiert werden können. D.h. auch wenn die ÖVP eine Versammlung anmeldet, haben die Bezirkshauptmannschaften dem VGT einen Platz zuzuweisen, von dem aus er die Teilnehmer:innen der ÖVP-Versammlung mit seiner Kritik erreichen kann. Daran hat sich die BH Urfahr-Umgebung nicht gehalten, weshalb wir erneut eine Verfassungsklage erwägen.
Pressefotos honorarfrei (Copyright: VGT.at)