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VGT korrigiert die völlige Falschdarstellung der LPD-OÖ zu 7 Tierschutz-Festnahmen

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.09.2021)

Linz, 10.09.2021

Weder fand eine untersagte Versammlung statt, noch hatte die LPD dem VGT einen Alternativort auf der anderen Straßenseite angeboten, dort wurde nämlich genauso untersagt

Das absolut skandalöse Vorgehen der Polizei gestern gegen Tierschützer:innen vor dem Design-Center in Linz, in dem der ÖVP-Wahlkampfauftakt veranstaltet wurde, wurde jetzt in einer Presseaussendung der LPD-OÖ relativiert, die lauter falsche Behauptungen enthält. Es beginnt schon damit, dass die LPD-OÖ auch jene Versammlung des VGT untersagt hat, die auf der anderen Straßenseite stattfinden sollte, obwohl die Straße 5-spurig ist. Die Untersagungen an sich sind schon sehr fragwürdig, weil die Veranstaltung der ÖVP in einer Halle stattfand. Da wird doch davor friedlich zu zehnt demonstriert werden dürfen! Als alle Demo-Orte untersagt waren und die LPD-OÖ den angekündigten Rückruf der Vorgesetzten unterließ, in dem es um neue Demo-Orte hätte gehen sollen, gingen jeweils 2 Tierschützer:innen zum Eingang des Design Centers und zum Parkhaus auf der anderen Seite, um dort Flugblätter zu verteilen.

  • Die Judikatur ist eindeutig und sollte auch der LPD-OÖ bekannt sein: Das Verteilen von Flugblättern zu zweit ist KEINE Versammlung
  • Das Verteilen von politischen Flugblättern zu zweit, ohne dass der Verkehr behindert wird, ist ohne vorherige Anmeldung völlig LEGAL
  • Niemand muss sich der Polizei gegenüber ohne Grund ausweisen
  • Auch auf einem Gebiet, in dem eine Demo untersagt wurde, dürfen zu zweit Flugblätter verteilt werden
  • Das bloße Filmen einer Zwangsmaßnahme der Polizei ist legal, solange die Polizeiaktion dadurch nicht behindert wird

Zu all diesen klaren Fakten gibt es Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs, die der VGT der LPD-OÖ gerne zur Verfügung stellt, wenn die dortigen Jurist:innen nicht in der Lage sind, Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs selbst zu recherchieren.

Weiters stimmt die Darstellung der LPD-OÖ in weiteren Punkten nicht:

  • Es wurde vom VGT eine Demo auf der anderen Straßenseite angezeigt, die aber auch von der LPD-OÖ untersagt wurde. Begründung: die Straße sei nur 20 m breit, die Demoverbotszone aber 50 m. Und das, obwohl gar keine Versammlung der ÖVP außerhalb der Halle stattgefunden hat. Dort gab es nur eine Pseudodemo, von der Polizei hämisch „Platzhalterdemo“ tituliert.
  • Es wurde nie irgendeine Einfahrt blockiert. Niemand verhielt sich unkooperativ, es wurde nur höflich und bestimmt seitens der Tierschützer:innen darauf hingewiesen, dass man der Polizei ohne Grund keinen Ausweis zeigen muss und dass man das vom Verfassungsgerichtshof bestätigte Recht hat, hier Flugblätter zu verteilen.
  • 3 Personen wurden lediglich deshalb festgenommen, weil sie die rechtswidrige Polizeiaktion filmen wollten! Diese Personen haben nicht einmal Flugblätter verteilt.

Wenn man heutzutage brutal festgenommen wird, weil man auf seine Rechte besteht, dann ist das ein sehr bedenkliche Entwicklung und ein rechtswidriges Vorgehen der Polizei. Abgesehen davon waren die Brutalität des Vorgehens, das Anlegen von Handschellen und das Einsperren für 6 Stunden völlig überschießend. Einige der Festgenommenen haben Hämatome und geschwollene Handgelenke.

VGT-Obmann Martin Balluch ist entsetzt: Dieser Polizeieinsatz ist eine Schande für unser Land. In einer Demokratie muss es möglich sein, Kritik auch bei einer Großveranstaltung einer Regierungspartei auszudrücken. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem völlig analogen Fall festgestellt, dass es erlaubt ist, Flugblätter auch in einer Demosperrzone zu verteilen. Es ist der LPD-OÖ zuzumuten, dass sie zwischen dem bloßen Verteilen von Flugblättern (ruhig, nur 4-Augen Gespräche, nur 2 Personen, keine Transparente) und dem Abhalten einer Versammlung zu unterscheiden. Der VGT wird auf jeden Fall eine Maßnahmenbeschwerde einbringen und diesen Fall vor den Verfassungsgerichtshof bringen. Solange aber solche rechtswidrigen Handlungen seitens der Polizei keine echten Konsequenzen für die Behörden haben, werden sie weiterhin rechtswidrig handeln und nachher lächelnd sagen, sie hätten sich eben geirrt. Dann ist der Schaden aber bereits angerichtet.


Pressefotos honorarfrei (Copyright: VGT.at)

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