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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.01.2022)

Wien, am 18.01.2022

VGT kritisiert Neubauregelung Schweinefabrik: nur 1,6 A4-Seiten pro 110kg Schwein mehr

VGT fordert: Die vom Entschließungsantrag Mitte Dezember 2021 empfohlene Regelung für Neu- und Umbauten von Schweinefabriken darf nicht Gesetz werden

Nach Jahren der Inaktivität im Tierschutz hat die Regierung Mitte Dezember 2021 sich selbst per Entschließungsantrag empfohlen, die Neu- und Umbauten von Schweinefabriken ab 2023 neu zu regeln. Dabei soll den Schweinen bis 110 kg pro Tier ein zusätzlicher Platz von 0,1 m² oder exakt 1,6 A4-Seiten zur Verfügung gestellt werden. Und diese revolutionäre Neuerung soll, man höre und staune, nur für Neu- und Umbauten gelten. Die bestehenden Betriebe brauchen sich nie daran zu halten, es gibt keine Übergangsfrist. Das bedeutet für bis 110 kg schwere Tiere, dass bei Neu- und Umbauten 0,8 m² statt bisher 0,7 m² Platz pro Tier vorgesehen sein muss, und für bis 85 kg schwere Tiere 0,65 m² statt bisher 0,55 m². Da die Mindestbuchtengröße mit 20 m² festgelegt ist, bedeutet das konkret, dass bei Neu- und Umbauten „nur“ mehr 30 statt wie bisher 36 Tiere mit bis zu 85 kg Körpergewicht in denselben Buchten eingestallt werden dürfen.

VGT-Obmann Martin Balluch appelliert an Tierschutzminister Mückstein, diesen Entschließungsantrag nicht umzusetzen: Wie die Grafik rechts klar demonstriert, sind 1,6 A4 Seiten pro Schwein lächerlich wenig. Nein, das ist kein Fortschritt. Kommt diese unsägliche Neuerung nämlich, dann werden die Schweinebetriebe die nächsten 30 Jahre schreien, es habe bereits eine Reform gegeben und man könne ihnen keine weitere mehr zumuten. 1,6 A4 Seiten, sehr geehrter Herr Minister, sind nicht spürbar. Das ist nicht relevant, verbaut aber echten Reformen die Zukunft. Umso mehr gilt das für den Vollspaltenboden. Einen euphemistisch als Liegebereich titulierten Boden mit 10 % Spaltenanteil auf einem Drittel der Bucht einzuführen, hat dieselbe Konsequenz. Für die Schweine sind überall Spalten, überall dringen die Ammoniakgase nach oben, überall klebt der Kot, überall ist kein Stroh. Also kein Unterschied. Bei so wenig zusätzlichem Platz können sich die Schweine ja nicht einmal alle gleichzeitig in dem Liegebereich aufhalten, dann hätten sie dort nämlich nur mehr 0,2 m² Platz pro 85 kg Tier, also 40 cm x 50 cm. Kein 85 kg schweres Schwein ist so klein. Diese Neuregelung ist daher absurd und darf nicht Gesetz werden!

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