Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.05.2022)
Wien, am 27.05.2022VGT-Stellungnahme zu Tierschutzpaket: völlig unzureichend mit wenigen positiven Aspekten
Wieder sollen die Schweine die großen Verlierer der Gesetzgebung sein; Fortschritte bei Daueranbindehaltung Rinder, Tierschutzombudspersonen und Käfighaltung von Hühnern
Die Wunschliste des VGT für eine echte Reform des Tierschutzgesetzes, der 1. Tierhaltungsverordnung und des Tiertransportgesetzes ist lang. So wäre ein Plan für den Ausstieg aus der industriellen Massentierhaltung das Gebot der Stunde. Doch selbst wenn man nicht nach den Sternen greift, kann man mit dem, von der Regierung vorgelegten, Entwurf für eine Reform nicht zufrieden sein, fehlt doch eine Lösung für das in der öffentlichen Diskussion momentan wichtigste Problem: die Schweinehaltung auf einstreulosem Vollspaltenboden. Weit und breit findet sich kein Verbot, geschweige denn ein Ablaufdatum für diese Haltung, stattdessen soll für Schweine absolut nichts besser werden. Auch die betäubungslose Ferkelkastration wird unangetastet gelassen und der Kastenstand für Mutterschweine, also ein körpergroßer Käfig, wird während der Geburt für 6 Tage erlaubt. Dabei haben die Schweinemütter gerade in dieser Zeit ein so großes Bedürfnis, für ihre Kinder ein Nest zu bauen und sich um sie zu kümmern! Die Schweine sind damit, wie bei bisher jeder Reform der Tierschutzbestimmungen, die großen Verlierer.
Ähnlich traurig sieht es für die gut 80.000 jährlich aus Österreich exportierten männlichen Milchkälber aus, und für die armen Milchkühe, die über mehr als 5.000 km per Tiertransport nach Zentralasien verfrachtet werden. Beides bleibt laut dem angepeilten Gesetz weiterhin erlaubt. Dafür sollen Schlacht- und Masttiertransporte zwar auf die EU beschränkt bleiben, doch ist das schlimm genug, weil diese Masttiere dann später in den Mittleren Osten zu grauenhaften Schlachtungen weitertransportiert werden können. Abgesehen davon ist die EU groß genug, um Tiertransporte innerhalb ihrer Grenzen in die Länge zu ziehen. Ziel hätte, erstens, das grundsätzliche Verbot des Transports nichtentwöhnter Säugetierkinder sein müssen, und, zweitens, die Vorschrift, Schlachttiere nur bis zum nächsten Schlachthof zu transportieren.
Positiv ist das geplante Käfighaltungsverbot für Junghennen und für die Elterntiere der Legehühner, sowie für Wachteln. Letzteres allerdings mit Wermutstropfen, da die Käfigalternative erst wieder ein Käfig und keine Bodenhaltung ist, wenn auch mit gewisser Struktur. Als sehr positiv ist auch die Streichung der Ausnahmen für die Daueranbindehaltung von Rindern einzustufen. Allerdings gelten für beides überlange Übergangsfristen, für Rinder bis 2030, für Hühner und Wachteln sogar bis 2031. Und angebunden dürfen die Rinder selbst dann noch für 275 Tage im Jahr bleiben, während sie an 90 Tagen nur einmal um den Hof geführt werden müssen, und schon ist die Bestimmung erfüllt.
Ein sehr wichtiger Punkt im Tierschutzpaket ist die Aufwertung der Tierschutzombudsschaften, indem ihnen juristische Hilfe garantiert und ihre Zuständigkeit auf das Tiertransportgesetz ausgedehnt wird. An dieser Stelle fehlt aber ein essenzieller Punkt in den Entwürfen: das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen. Erst Letzteres wäre wirklich in der Lage die eklatanten Rechtsbrüche im Umgang mit Tieren zu korrigieren. Dabei spricht nichts gegen die Verbandsklage: Finanziert würde sie von den Tierschutzorganisationen und ausschließlich der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit dienen, die wohl allen aufrechten Bürger:innen im Land ein Anliegen sein müsste, auch wenn es „nur“ um Tiere geht.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Es ist hoch an der Zeit, dass diese Regierung endlich einen Fortschritt im Tierschutz zustande bringt. Bisher ist – nach fast 3 Jahren – noch nichts geschehen. Leider kommt aber die angedachte Reform bei Weitem nicht an unsere Erwartungen heran, auch wenn es Positives zu vermelden gibt. Doch ohne ein echtes Verbot des Schweine Vollspaltenbodens kann heutzutage keine Reform des Tierschutzgesetzes als gelungen bezeichnet werden. Aber es ist nicht aller Tage Abend. Man hört, dass nach dem Wechsel im Landwirtschaftsministerium diesbezüglich Diskussionsbereitschaft besteht. Und die Normenfeststellungsklage der Burgenländischen SPÖ-Regierung gegen den Vollspaltenboden hat gute Chancen, diese Tierquälerei noch heuer endgültig zu kippen. Wir sehen also trotz allem der Zukunft der Schweine mit gewisser Hoffnung entgegen.
Die Stellungnahme des VGT zum neuen Tierschutzgesetz finden Sie HIER.