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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (22.06.2022)

Innsbruck, am 22.06.2022

Fehlender Taubenschlag im O-Dorf – Jetzt hagelt es Anzeigen gegen die politischen Verantwortlichen

Der Streit um den übersiedelten Taubenschlag in Innsbruck nimmt kein Ende. Während die Taubenpopulation weiter leidet, glänzen sowohl die politischen Verantwortlichen als auch die Behördenvertreter durch Untätigkeit

Die Rechtsanwaltskanzlei Kirchmauer hat eine Anzeige wegen Tierquälerei durch Unterlassung gegen den Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi sowie die Vizebürgermeister Markus Lassenberger und Johannes Anzengruber eingebracht. Ebenso gegen die zuständigen Organe der Veterinärbehörde der Stadt Innsbruck. Wie es dazu kam:

Im Jahr 2015 wurde im O-Dorf in Innsbruck ein Taubenschlag etabliert. In diesem wurden die Tiere nicht nur artgerecht gefüttert, sondern konnten auch ihren Kot absetzen und hatten einen witterungsgeschützten Rückzugsbereich. Damit verbunden gingen auch die Belastungen für das Umfeld drastisch zurück. Aufgrund des durchgeführten Eiaustauschens gegen Attrappen konnten sich die Tiere zudem nicht mehr unkontrolliert vermehren. Dieses Erfolgsmodell wurde jedoch im April 2022 aus unerfindlichen Gründen wieder aufgegeben, der Taubenschlag wurde in ein Gewerbegebiet übersiedelt. Dies trotz der Warnungen zahlreicher Taubenexpert:innen, dass die standorttreuen Tiere wohl nicht mit übersiedeln werden. Vielmehr suchen die Tauben nach wie vor an der Stelle des alten Taubenschlages verzweifelt nach Futter und einem Schlaf- und Verweilplatz, außerdem vermehren sich die Tiere erneut gänzlich unkontrolliert.

Die politischen Verantwortlichen, insbesondere in Person des Innsbrucker Bürgermeisters Georg Willi sowie der Vizebürgermeister Markus Lassenberger und Johannes Anzengruber, scheinen zwischenzeitlich untergetaucht zu sein, die Schreie der Bewohner:innen des O-Dorfs sowie von Tierschützer:innen verhallen ungehört, Kontaktaufnahmen, die auf das durch die Schließung verursachte Tierleid aufmerksam machen, bleiben großteils unbeantwortet. Aufgrund dieser Untätigkeit hat ein breit aufgestelltes Bündnis diverser Vereine, Initiativen, Anrainer:innen und Privatpersonen aus Innsbruck sowie dem Tierschutzbereich, darunter auch der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, nun die Rechtsanwaltskanzlei Kirchmauer damit beauftragt, eine Anzeige gegen die Verantwortlichen zu verfassen. Eine solche wurde nun auch bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht.

In der Anzeige – die dem VGT vorliegt – wird überzeugend dargelegt, dass es innerhalb der Taubenpopulation aufgrund der Unterlassung einer weiteren artgerechten Fütterung zu einem chronischen Hunger und damit verbundenen Qualen kommt. Da die Tauben bis vor kurzem noch in der Obhut der Stadt Innsbruck gewesen sind bzw diese freiwillig die Verantwortung für die Tiere übernommen hatte, trifft sie auch eine Garantenstellung und somit eine Verpflichtung, weiterhin Fürsorge für die Tiere zu übernehmen. Diese Verantwortung trifft auch insbesondere die Person des Bürgermeisters sowie der Vizebürgermeister.

Ebenso strafbar machen sich nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei jedoch auch die Organe der zuständigen Veterinärbehörde. Diese hat bisher jedoch sämtliche Verantwortung von sich abgeschoben und dies damit begründet, dass es sich bei Tauben um Wildtiere handle. Wie in der Anzeige jedoch überzeugend ausgeführt und mit zahlreichen Quellen belegt wird, handelt es sich bei Stadttauben jedoch rechtlich gesehen viel mehr um Haustiere, da sie Nachkommen von freigelassenen oder entkommenen Brief-, Hochzeits- oder sonstigen Haustauben sind. Als solche haben sie selbst nach vielen weiteren Generationen ihr typisches angezüchtetes Verhalten nicht verloren und es kommt nach wie vor zu keiner genetischen Vermischung mit Wildtaubenarten. Stadttauben sind auf ein Leben in freier Wildbahn weder adaptiert noch aufgrund der Zucht geeignet. In Bezug auf die Tauben aus dem ehemaligen Taubenschlag kommt noch erschwerend hinzu, dass diese die letzten sieben Jahre eine nachträgliche Konditionierung in Bezug auf das erfuhren, was sie einmal waren, nämlich Haustauben. Gemäß dem Tierschutzgesetz muss die Veterinärbehörde jedoch eine tierschutzkonforme Unterbringung und Betreuung solcher – ausgesetzter und/oder zurückgelassener - Tiere sicherstellen. Die Behörde darf die Tiere nicht sich selbst und ihren Qualen überlassen. Würde es sich um ausgesetzte Hunde bzw deren Nachkommen handeln, wäre es undenkbar, dass die Behörde nicht reagieren würde, für Tauben scheint jedoch ein anderer Maßstab zu gelten.

Wir sehen hier ein gänzliches Versagen der staatlichen Institutionen, meint Mag. Michael Krumböck, Rechtsanwaltsanwärter in der Kanzlei Kirchmauer, rechtlich ist ganz klar, dass es sich bei Tauben um Haustiere handelt und die politischen Verantwortlichen ebenso wie die Veterinärbehörde daher zu einem Handeln und somit einer artgerechten Versorgung der Stadttauben gezwungen sind. Stattdessen versuchen diese lediglich wechselseitig die Verantwortung abzuschieben. Man kann hier getrost von einem Tierschutz-Skandal sprechen.

Jahrelang gab es im O-Dorf ein funktionierendes Konzept mit Vorbildwirkung für andere Städte, erklärt Niki Staudenherz, Kampagnenleiterin des VGT Tirol, es ist absolut unverständlich, warum dieses – entgegen den Warnungen von Expert:innen – aufgegeben und trotz des anhaltenden Leides nach wie vor offensichtlich an keiner adäquaten Lösung gearbeitet wird. Das O-Dorf braucht seinen Taubenschlag zurück, verfügbare Plätze gäbe es zur Genüge.

Der VGT fordert, dass der Taubenschlag ins O-Dorf zurückkommt. Bis dahin müssen Tierschützer:innen straffrei füttern können, damit die Tauben nicht zugrunde gehen.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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