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Nun auch Tirol: 5 von 9 Bundesländern verbieten Aussetzen von Fasanen u.a. für Jagd

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (02.09.2022)

Innsbruck, 02.09.2022

Nur noch in den Bundesländern OÖ, NÖ und Kärnten darf man unbeschränkt Fasane, Rebhühner und Enten aussetzen, in der Stmk eingeschränkt nur Fasane und Rebhühner

Es war im Jahr 2015 das erklärte Anliegen des VGT, den Missstand des Aussetzens von in Massentierhaltung gezüchteten Vögeln, wie Fasanen, Rebhühnern und Stockenten, für das Abschussvergnügen, abzuschaffen. Damals war es noch in jedem Bundesland erlaubt, nur in Tirol ist es in der Praxis nicht vorgekommen. Ein Bundesland nach dem anderen, zuerst Wien, dann Vorarlberg, schließlich Salzburg und das Burgenland, sind den rationalen Argumenten des VGT gefolgt und haben das Aussetzen verboten. Bundesweit wurde ein Gesetz beschlossen, das das Aussetzen von in Gefangenschaft gehaltenen Wildtieren, die in der freien Wildbahn nicht überlebensfähig sind, verbietet. Das Bundesgesetz wurde aber bzgl. des Aussetzens zur Jagd bisher noch nie exekutiert. In der Steiermark kam ein Verbot für das Aussetzen von Stockenten, aber das Aussetzen von Fasanen und Rebhühnern wurde lediglich eingeschränkt und von einer Bewilligung der Bezirksjägermeister:innen abhängig gemacht, die allerdings bisher offenbar leichtfertig gegeben wurde.

Jetzt hat auch Tirol ein Verbot des Aussetzens heimischer Wildtiere beschlossen. Das Aussetzen gebietsfremder Arten war bisher schon verboten. In den § 53 des Tiroler Jagdgesetzes wurden neue Absätze (2) und (3) hinzugefügt, die das Aussetzen heimischer Wildtiere von einer Bewilligung der Landesregierung abhängig machen, die nur erteilt werden darf, wenn das Aussetzen der wissenschaftlichen Forschung dient oder für den Erhalt einer Art erforderlich ist, wie z.B. beim Bartgeier. Für die Jagd dürfen jedenfalls keine Tiere mehr ausgesetzt werden. Tirol hat sich damit den anderen 4 Bundesländern angeschlossen, die das Aussetzen bereits verboten haben.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Damit besteht jetzt eine 5:4 Mehrheit unter den Bundesländern für ein Aussetzverbot. Anfang dieses Jahrtausends wurden noch ca. 600.000 Fasane in Österreich für die Jagd ausgesetzt. Mit der Reform 2005 hat sich diese Zahl halbiert. Durch die neuen Verbote und die Einschränkung in der Steiermark, sind es jetzt nur mehr einige zehntausend Fasane, Rebhühner und Enten, die jedes Jahr als Schießbudenfiguren für Jäger:innen mit einem seltsamen Jagdverständnis dienen müssen. Problemkind ist NÖ, wo noch am meisten dieser Tiere ausgesetzt werden. Die Landesregierungen von Kärnten und OÖ haben uns grundsätzlich zugesagt, ebenfalls Verbote zu erlassen. Wir hoffen auf eine baldige Einsicht der ausstehenden Länder, damit diese total absurde Praxis des ehemaligen Adels endlich in den Mistkübel der Geschichte verbannt wird, wo sie schon längst hingehört.

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