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Steirischer Bezirksjägermeister bei der Staatsanwaltschaft angezeigt

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.10.2022)

Graz, 18.10.2022

VGT kritisiert das Aussetzen von Fasanen zum Abschuss

Eigentlich ist das steirische Jagdgesetz in diesem Punkt ganz einfach zu verstehen: Fasane dürfen nur ausgewildert werden, um den Bestand zu erhalten. Aber das "System Jagd" genehmigt und reglementiert sich selber, deshalb wird seit Jahren ungeniert gegen dieses Gesetz verstoßen.

Bis 2015 war es gesetzeskonform, Fasane vier Wochen vor der Jagd auszusetzen, um dann beim gesellschaftlichen Treiben eine möglichst große Anzahl von Fasanen erschießen zu können. Vor allem durch die massive Kritik seitens des VGT wurde das Jagdgesetz geändert. Seit 2016 müssen die aufgezogenen Fasane in so bezeichneten "Biotopen" spätestens mit Ende Juli ausgesetzt werden. Und - ganz wesentlich: das Ziel und der Zweck des Aussetzens ist die Stützung des Bestandes. Das Gesetz wurde zwar verändert, trotzdem wird weiterhin ausgesetzt mit dem Ziel, die Abschusszahlen zu erhöhen.

Ein wesentlicher Punkt ist weiters: der jeweilige Bezirksjägermeister genehmigt die Anzahl der auszusetzenden Fasane je nach Eignung des Gebietes. Es stellt also nicht eine Behörde diese Genehmigung aus, sondern absurderweise ein:e von anderen Jägerinnen und Jägern gewählte:r Jäger:in.

Anzeige gegen Leibnitzer Bezirksjägermeister

Der VGT hat nun gegen Wolfgang Neubauer, den Leibnitzer Bezirksjägermeister, bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Übertretung des § 302 Abs. 1 Strafgesetzbuch Missbrauch der Amtsgewalt, Anzeige eingebracht.

Offensichtlich ist: der Bezirkjägermeister kennt die Vorgänge in seinem Bezirk. Er weiß, dass Fasane in großer Zahl ausgesetzt werden und er weiß auch, dass diese so massiv bejagt werden, dass im darauffolgendem Jahr ein Aussetzen wieder notwendig ist.

David Richter vom VGT dazu: Ich habe Herrn Neubauer schon viele Male kontaktiert und ihm die Vorgänge, die ich seit Jahren beobachte, geschildert. Er ignoriert diese Information und genehmigt weiterhin das Aussetzen, obwohl offensichtlich ist, dass das so genannte Auswildern in erster Linie der Erhöhung der Abschusszahlen dient. Es kann sich hier also nicht um ein nicht-Wissen handeln, ich erkenne hier die Absicht, dieses gesetzeswidrige Treiben vieler steirischer Jäger und Jägerinnen zu unterstützen.

In der Steiermark ist es gesetzlich erlaubt, auch weibliche Tiere zu töten. So kommt es, dass weibliche Fasane, die eigentlich ausgesetzt wurden, um für Nachwuchs zu sorgen und "den Bestand zu stützen", im 1. Lebensjahr erschossen werden, ohne noch ein einziges Ei gelegt zu haben.

Im Burgenland, Vorarlberg, Salzburg und Tirol ist das das Aussetzen von Fasanen nur mit Genehmigung der Landesregierung erlaubt. So haben sich die Abschusszahlen drastisch verringert.

Der VGT fordert die Justiz, die Politik und die Behörden auf, endlich gegen das unrechtmäßige und widersinnige Aussetzen und Abschießen von Fasanen vorzugehen.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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