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Kettenhunde in Vorarlberg - VGT deckt illegale Hundehaltungen auf!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.02.2023)

Vorarlberg, 16.02.2023

Angebunden oder im eiskalten Zwinger ohne Wärmeschutz - VGT erstattet Anzeige gegen drei Hundehalter:innen

Es sind Bilder wie aus vergangen geglaubten Zeiten: ein Hund an der Kette, einer am kurzen Strick ohne Bewegung sowie ein Hund ohne Witterungsschutz jede Nacht hinter Gittern. Offensichtliche Gesetzesübertretungen, die laut Meldepersonen schon länger andauern. Insgesamt 3 Hundehaltungen aus Dornbirn, Lustenau und Lauterach wird der VGT wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und die 2. Tierhaltungsverordnung anzeigen.

Sandy P. Peng, Tierschützerin beim VGT: Diese Hunde sind so liebesbedürftig, brauchen dringend Sozialkontakt und menschliche Wärme. Stattdessen müssen manche in der Nacht bei Minusgraden ohne Kälteschutz ausharren. In den Näpfen gefrorenes Wasser!

Drei Fälle, drei unterschiedliche Schicksale

Sandy P. Peng erklärt: Diese Haustiere werden als Wachhunde gehalten. Sie leben in unterschiedlichen Situationen, keine ist tiergerecht und alle sind illegal. Einer hängt an einer Kette, ist gleichzeitig total zutraulich und liebesbedüftig! Die Anbindehaltung von Hunden ist in Österreich eindeutig verboten! Ein anderer Hund lebt bei einem einsamen Rinderstall, er darf untertags im Freien sein, der Sozialkontakt scheint aber sehr begrenzt zu sein. Und die Nacht muss er in Eiseskälte in einem offenen Schuppen verbringen, es gibt keine witterungsgeschützte Hütte, wie gesetzlich vorgeschrieben, nur eine kleine Decke soll als Unterlage dienen. Traurig, wie dieser Hund die Nacht einsam auf etwa 3 m2 inmitten von Gerümpel verbringen muss. Ein anderer Hund hat ein besonders hartes Schicksal. Untertags hängt er mittels eines kurzen Seils an der Abschleppvorrichtung eines alten Autos, dessen offener Kofferraum sein einziger Rückzugsort ist. Die Nacht muss er hinter einem Vorhängeschloss in einem kleinen Verschlag verbringen, Auslauf gibt es dann nicht. Das ist ganz klar ebenfalls gesetzeswidrig. Hier muss dringend gehandelt werden! Es wundert uns, dass vor den Augen der Öffentlichkeit diese illegalen Zustände offenbar schon länger herrschen.

Der VGT dankt aufmerksamen Tierfreund:innen für die zahlreichen Meldungen, die auf Tierleid hinweisen!

Die Haltung von Hunden an der Kette oder Seilen ist in Österreich strikt verboten! Für die Haltung von Hunden in Zwingern gelten strenge Vorschriften. Grundsätzlich ist der Platz für Hunde beim Menschen, d. h. sie müssen aus Sicht des Tierschutzes im menschlichen Wohnbereich übernachten können.

Der VGT bereitet Anzeigen gegen alle 3 Halter:innen vor.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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