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Kein Tierschutz für „Waldlachs“

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (13.04.2023)

Gmünd, 13.04.2023

In Gmünd im Waldviertel wird eine große Fischfarm für Lachse gebaut. Politik und Wirtschaft reagieren euphorisch auf das geplante Projekt der Zucht von „Waldlachsen“. Auf den Tierschutz wurde scheinbar vergessen.

Wie gestern bekannt wurde, wird in der Bezirkshauptstadt Gmünd im Waldviertel die erste österreichische Lachsfarm gebaut. Baubeginn ist 2024, ab 2026 sollen jährlich zirka 3.000 Tonnen Lachs am österreichischen Markt verkauft werden. Von Tierschutz ist bei den Plänen bedauerlicherweise keine Rede. Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT) weist in aller Deutlichkeit darauf hin, dass es sich bei Lachsen um fühlende Lebewesen handelt, die nach den Grundsätzen des Tierschutzes geschützt werden müssen. Mag. Erich Schacherl, VGT Kampagnenteam: In den heute veröffentlichten Medieninformationen zur geplanten Lachsfarm in Gmünd fällt vor allem eines auf: Das Thema Tierschutz fehlt. Als ob Lachse keine Tiere wären, sondern Objekte. Das ist schon erstaunlich, schließlich sind Lachse Wirbeltiere, die nach den Grundsätzen des Bundestierschutzgesetzes zu schützen sind.

Tierschutzgerechte Lachszucht ist nicht möglich

Die Zucht von Lachsen in Becken in Indoor-Fischzuchtanlagen, wie es in Gmünd geplant ist, ist aus Tierschutzsicht sehr fragwürdig. Denn Lachse können in solchen kleinen Becken ihre natürlichen Verhaltensweisen nicht ausleben. Mag. Erich Schacherl, VGT: Jede:r hat schon von den Wanderungen von Lachsen gehört. Sie ziehen Hunderte von Kilometern die Flüsse hinauf, um dort abzulaichen, wo sie geboren wurden. Das geht in einem Becken in einer Halle nicht. Verhaltensstörungen und nicht art-, tier- und tierschutzgerechte Lebensbedingungen sind gewissermaßen schon vorprogrammiert.

Fehlende Gesetze in Österreich

Lachse in einer Zuchtfarm gelten laut österreichischem Tierschutzgesetz als landwirtschaftliche Nutztiere. Wie genau Nutzfische zu behandeln sind, ist in der 1. Tierhaltungsverordnung geregelt. Wie Lachse tierschutzgerecht zu halten sind, ist dort allerdings nicht geregelt. Mag. Erich Schacherl, VGT: Wie speziell Lachse zu behandeln sind, ist derzeit in der 1. Tierhaltungsverordnung nicht geregelt. Lediglich Karpfenteichwirtschaft und Forellenteichwirtschaft sind dort Themen. Es gibt also keine besonderen gesetzlichen Grundlagen, wie Lachse art-, tier- und tierschutzgerecht zu halten sind. Die Zucht von Lachsen ist derzeit gewissermaßen ein gesetzesfreies Thema. Damit sind der Willkür im Umgang mit den Lachsen, wie sie gehalten werden sollen und welche Lebensbedingungen für sie geschaffen werden sollen, alle Türen geöffnet. Das akzeptiert der VGT nicht. Wir sind auch die Stimme der Lachse und werden uns für sie einsetzen.

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