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Erfolg: Tierhaltungsverbot für St. Pöltner Skandalbauern

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.05.2023)

St. Pölten, 05.05.2023

Der Bescheid für ein Tierhaltungsverbot für den Betreiber der Skandalmast in St. Pölten-Land wird gerade an der BH vorbereitet und in den nächsten Tagen zugestellt - VGT weist auf lange Frist hin

Aktuell wird laut Informationen aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Susanne Rosenkranz das Tierhaltungsverbot für den Betreiber der letzte Woche erneut aufgedeckten Skandalmast vorbereitet. In den nächsten Tagen soll der Bescheid zugestellt werden – wird dieser rechtskräftig, dann darf der Mann keine Tiere mehr halten oder sie versorgen – sprich er kann die skandalöse Mast nicht weiterbetreiben. Der VGT hatte das Tierhaltungsverbot schon nach der Aufdeckung im letzten Jahr gefordert und mittels Protesten erst gestern erneut ins Zentrum gerückt.

VGT-Campaignerin Lena Remich: Ein Tierhaltungsverbot ist enorm wichtig, um Menschen, die Tiere auf diese Weise über Jahre vernachlässigt und gequält haben (wie die Aufdeckungen schon seit 2013 zeigen), von weiterer Tierquälerei abzuhalten. Dieser Fall zeigt mehr als deutlich, dass Nachbesserungsaufträge und Kulanz der Kontrollorgane und Behörden einfach nicht ausreichen. Menschen, die Tiere so leiden lassen, dürfen keine Tiere halten! Ohne die wiederholten Aufdeckungen des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wäre die Tierqual in diesem Betrieb womöglich immer weitergegangen.

Ablauf eines Tierhaltungsverbots

Nach der Zustellung des fertigen Bescheids für ein Tierhaltungsverbot wird eine Frist von vier Wochen eingeräumt, in der der Betreiber eine Beschwerde gegen den Bescheid ans Landesverwaltungsgericht erheben kann. Wenn in dieser Zeit keine Beschwerde erfolgt, gilt das Tierhaltungsverbot und die Person darf entsprechend der Auflagen im Bescheid keine Tiere mehr besitzen oder versorgen. Wenn es keine andere Person gibt, die den Betrieb übernimmt, werden die Tiere von der Behörde abgenommen. Das Tierhaltungsverbot selbst kann für alle oder auch nur für bestimmte Tierarten ausgestellt werden - andere Tierarten dürfen in zweitem Fall weiterhin gehalten werden. Erfolgt eine Beschwerde, kann sich der Rechtsweg aber mitunter ein halbes Jahr hinziehen. Lena Remich dazu: Der Bescheid für ein Tierhaltungsverbot ist der erste wichtige Schritt. Allerdings folgt danach eine vierwöchige Frist und der Beschwerdeweg könnte zu weiteren Verzögerungen führen. Dennoch sehen wir die Ausstellung des Bescheids als wichtigen Erfolg.

Vermutlich keine Tierabnahme

Eine sofortige Tierabnahme ist davon rechtlich jedoch unabhängig. Laut derzeitigem Informationsstand ist eine umgehende Abnahmen der Tiere, die sich derzeit im Betrieb befinden, nicht geplant. Tierabnahmen außerhalb eines rechtskräftigen Tierhaltungsverbots passieren in der Regel nur bei akuter Gefahr im Verzug. Die Einschätzung, ob das im aktuellen Betrieb der Fall ist, sehen Tierschützer:innen offenbar kritischer als die Behörden.

Lena Remich: In diesem Betrieb kommt es augenscheinlich laufend zu Todesfällen bei den Tieren. Die Versorgung und Unterbringung, zumindest dem gesetzlichen Mindeststandard entsprechend, zeigte sich in den Aufdeckungen wiederholt als nicht ausreichend. Tiere leiden fortwährend und das in sehr hohem Ausmaß, wie die Aufdeckungen allesamt zeigten. Wir sehen hier also sehr wohl eine akute Gefahr für die Tiere.

Erfolg mit traurigem Nachgeschmack

Es ist wahrscheinlich, dass der Betreiber nun versucht, die vorhandenen Tiere weiterzuverkaufen oder schlachten zu lassen, bevor das Tierhaltungsverbot in Kraft tritt. Das Schicksal dieser Tiere, deren Gesichter erst letzte Woche in der Aufdeckung des VGT die Öffentlichkeit berührten, stimmt viele zu Recht traurig. Im bestehenden System ist jedoch schon ein rechtsgültiges Tierhaltungsverbot im landwirtschaftlichen Bereich eher eine Seltenheit – und im Falle von Tierquälerei wie dieser ein enorm wichtiger Schritt.

Lena Remich abschließend: Das Schicksal dieser Tiere stimmt natürlich auch mich sehr traurig. Wir alle würden uns wünschen, jedes leidende Tier einfach retten zu können. Im aktuellen System ist das jedoch nicht möglich. In einer Gesellschaft, in der Tiere als Ware gelten und nicht als das, was sie sind - empfindsame Individuen, die nicht sterben wollen - geht der Systemwechsel nur schleppend vonstatten. Die österreichischen Lebenshöfe bersten aus alle Nähten, und begehrte Plätze, wo Tiere in Frieden und ohne ausgebeutet zu werden, leben dürfen, sind rar. Wir alle gemeinsam können jedoch an einer besseren Zukunft für alle Tiere arbeiten! Wem Tiere am Herzen liegen und wer Tierleid nicht länger akzeptieren möchte, der sollte Tierschutzvereine wie den VGT unterstützen, unsere Petitionen unterschreiben und nicht zuletzt vor allem auch mit dem eigenen Konsum und Lebensstil Tierleid nicht länger finanzieren!

Pressematerial (Copyright: VGT.at):

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