Volksbegehren Bundesjagdgesetz: Koalition von Tier-, Natur-, Artenschutz und Ökojagd - vgt

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Volksbegehren Bundesjagdgesetz: Koalition von Tier-, Natur-, Artenschutz und Ökojagd

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (05.05.2023)

Wien, 05.05.2023

Pressekonferenz heute in Wien verkündet den Beginn der Sammlung von Unterstützungserklärungen, nähere Infos auf bundesjagdgesetz.at

Bis zur bürgerlichen Revolution 1848 war die Jagd ein ausschließlich adeliges Privileg. Bis heute wirkt das nach, die Oberen 10.000 dominieren die Jagd und verhindern bzw. verzögern jeden Fortschritt und jede Weiterentwicklung. So wurde die Jagd aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen und die Trophäenjagd statt Ökologie bestimmt das Geschehen. Mit dem Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz soll die Jagd auf neue Beine gestellt werden. Ökologie und Tierschutz müssen die bestimmenden Größen werden. Auf der Webseite bundesjagdgesetz.at ist die Liste der 14 Forderungen des Volksbegehrens detailliert angeführt. Der Schaden, den die konventionelle Jagd anrichtet, ist so groß, dass nicht nur für die Tierschutzszene, sondern auch für den Natur- und den Artenschutz, sowie für die fortschrittliche Jägerschaft, die Schmerzgrenze erreicht ist. Deshalb hat sich eine breite Koalition in der Zivilgesellschaft gefunden, die dieses Volksbegehren fördert.

Der VGT unterstützt die Initiative, weil dieselben Tiere in den 9 unterschiedlichen Landesjagdgesetzen völlig verschieden behandelt werden. So ist das Aussetzen von Enten und Fasanen aus Massentierhaltung zur Jagd im Burgenland verboten, in der angrenzenden Steiermark ist das Aussetzen von Enten verboten aber das Aussetzen von Fasanen erlaubt, und im an beide Bundesländer angrenzenden NÖ wiederum ist das Aussetzen von sowohl Enten als auch Fasanen uneingeschränkt erlaubt. Ähnlich bei der Gatterjagd. Diese ist wiederum in der Steiermark verboten, im Burgenland dürfen die Zäune von 3 Jagdgattern stehen bleiben und in NÖ können die 74 Jagdgatter in Wildtiergehege umdefiniert und weiter bejagt werden. Ähnlich ist es mit Schonzeiten für verschiedene Tierarten, so dürfen Dachs und Baummarder in der Steiermark ganzjährig bejagt werden, sodass beim Tod säugender Mütter die Kinder verhungern, während das in NÖ und dem Burgenland nicht erlaubt ist. Ein Bundesjagdgesetz ist notwendig, um Tieren österreichweit denselben Schutz zu gewähren, der ihnen zusteht.

Auch VGT-Obmann DDr. Martin Balluch sprach auch auf der Pressekonferenz: Es gibt derart viele Missstände bei der Jagd, dass eine bundesweite Reform des Jagdgesetzes unbedingt notwendig ist. Ein Beispiel von vielen ist die Niederwildjagd auf Feldhasen. Diese eigentlich bedrohte Tierart wird im Herbst bei großangelegten Treibjagden zu Hunderten massakriert. Dazu tötet man zuerst systematisch alle kleinen Beutegreifer in der Region und füttert die Hasen bis zum Abwinken. Der Abschuss erfolgt auf flüchtende Tiere mit Bleischrot. Ein Schrotschuss tötet aber nur auf eine Distanz unter 35 m, die praktisch nie erreicht wird. Die Folge sind hunderte angeschossene Hasen, die sich schreiend am Boden winden, die verzweifelt unter größten Schmerzen den Jagdhunden zu entkommen versuchen oder, noch schlimmer, schwer geschädigt ins Unterholz flüchten, um dort langsam zu sterben. Und nicht zuletzt wird dadurch das hochgiftige Blei in der Landschaft verteilt. Derartige Jagden sind neben der Tierquälerei auch ein sehr großer Schaden für die Umwelt. Das muss ein Ende haben. Ein Bundesjagdgesetz würde da Abhilfe schaffen. Deshalb unterstützt der VGT dieses Volksbegehren und ruft alle Tierschützer:innen dazu auf, es ab sofort zu unterschreiben.

Die Initiative wird getragen von:

 

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