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Heute sind es genau 15 Jahre seit dem Polizeiüberfall der SOKO Tierschutz auf den VGT!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (21.05.2023)

Wien, 21.05.2023

33 Hausdurchsuchungen warens letztlich, einer davon im VGT-Büro in Wien: alle Computer, Datenträger, Kameras, Mitgliederdateien, Medienadressen usw. wurden entwendet und erst aufgrund einer erfolgreichen Klage des VGT nach 10 Monaten zurück gegeben!

Es war der Endpunkt nach 20 Monaten Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt und 13 Monaten Ermittlungen inklusive 2 Spitzeloperationen durch die extra gegen den VGT gegründete SOKO Tierschutz, die aus 35 Spezialbeamt:innen der Polizei bestand, u. a. aus der Mordkommission und der Forensik. In den frühen Morgenstunden des 21. Mai 2008 drangen maskierte und bewaffnete Polizist:innen in zahlreiche Privatwohnungen und Büroräumlichkeiten von Tierschützer:innen und Tierschutzvereinen ein und räumten sie aus. 10 Personen wanderten für 105 Tage in U-Haft. Beim VGT erschien gleich ein LKW vor dem Wiener Büro und alles, was nicht niet- und nagelfest war, wurde abtransportiert, insbesondere alle Computer, alle Kameras und alle Datenträger, darunter die Mitgliederdateien und die Medienadressen. Der VGT sollte, wenn es nach der SOKO Tierschutz ging, weder seine Mitglieder noch die Öffentlichkeit erreichen können. Er sollte ausgehungert werden und bankrott gehen.

Als absurde Begründung dafür, dem VGT die Daten zu entwenden und sie nicht wenigstens in Kopie gleich zurück zu geben, wie das bei Firmen, deren Büros durchsucht werden, üblicherweise gemacht wird, nannte die SOKO tatsächlich den Verdacht auf Kinderpornographie. Es war sogar ein Spezialist für Kinderpornographie bei der Hausdurchsuchung anwesend. In Wahrheit gab es dafür aber selbstverständlich nicht einmal einen Verdacht, es ging nur darum, dem VGT maximal zu schaden. Tatsächlich musste der VGT eine Klage bei Gericht einbringen, um seine Daten zurück zu bekommen. Das Urteil fiel eindeutig für den VGT aus, so kann man mit einem Verein nicht umgehen, empfand der Richter. Doch das Verfahren dauerte seine Zeit. Erst nach 10 Monaten bekam der VGT seine Daten zurück und konnte z.B. wieder Einzugsaufträge einheben. Doch erst nach insgesamt 3 Jahren, nach einem 14 monatigen Prozess mit fast 100 Verhandlungstagen und einem glatten Freispruch wegen erwiesener Unschuld, war es dem VGT möglich, wieder zur Normalität zurück zu kehren. Ein Justizskandal der Sonderklasse.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch wurde damals als Hauptverdächtigter geführt und saß 105 Tag unschuldig in U-Haft: Bei mir zu Hause drang die Polizei im Dunkeln mit einem Rammbock und gezogenen Schusswaffen in die Wohnung ein. Ich wurde aus dem Bett geholt und musste mich nackt an die Wand stellen. Nach 6 Stunden Hausdurchsuchung kam ich in U-Haft. Ich werde diesen 21. Mai 2008 nie mehr vergessen. Danach war nichts mehr, wie es vorher war.

Und der Obmann weiter: Es gibt aber auch eine positive Seite dieser Tierschutzcausa. In größter Not standen alle unsere Mitglieder und Unterstützer:innen fest zu uns. Spenden wurden überreicht, da wir keinen Zugang zu unseren Konten hatten. Es gelang auch meinem Bruder als Geschäftsführer alte Daten aufzutreiben und die Medien zu kontaktieren. Praktisch alle meiner politischen Mitstreiter:innen auch aus anderen Vereinen standen zu mir. Selbst 7 Abgeordnete zum Parlament besuchten mich in der U-Haft und die Grünen stellten mich für die Wahl zum Nationalrat auf. Diese breite Solidarität von allen Seiten, und insbesondere aus der Bevölkerung, gab mir den Rückhalt, der notwendig war, um dieses Trauma nicht nur zu überstehen, sondern auch für unsere weitere Tierschutzarbeit seither gestärkt daraus hervorzugehen. Wenn jemand dachte, dieser Polizeiüberfall und seine Konsequenzen würden dem VGT das Genick brechen, so lag er falsch. Wir haben weitergemacht wie zuvor und seither große Fortschritte erzielt, wie z. B. das Verbot der Kastenstandhaltung von Mutterschweinen, das Ende der Gatterjagd und das Ablaufdatum für den Vollspaltenboden bei Schweinen.

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