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Wirksame Verfolgung von Wildtierkriminalität

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.06.2023)

Wien, 06.06.2023

Die aktuell gültigen Gesetze tragen leider kaum wirkungsvoll zu einer rechtskonformen Praxis in der Jagd in Österreich bei.

Wildtierkriminalität, wie z.B. illegale Abschüsse von Adlern oder das Auslegen von Gift, wird derzeit kaum verfolgt, und wenn doch einmal ein Täter oder eine Täterin ausgeforscht wird, kommt er/sie meist ohne oder mit einer geringfügigen Strafe davon. Somit besteht keine Abschreckungswirkung, was sich in konstant hohen Zahlen solcher Verstöße niederschlägt.

Für eine wirksame Verfolgung von Jagdvergehen sind folgende Maßnahmen umzusetzen:

  • Schulung von Staatsanwält:innen, Richter:innen und Verwaltungsbehörden in Bezug auf Jagdvergehen
  • Reform des Jagdaufsichtssystems, inkl. externer Überprüfung (z.B. Umweltanwaltschaften als Supervision)
  • Kontrolle der Abschüsse („Grünvorlage“) durch Grundeigentümer:innen; Kontrollorgane dürfen nicht die Jäger:innen selbst sein
  • Bei schwerer Wildtierkriminalität auch Sanktionierung der Pächter:innen (z.B. mehrjähriger Entzug der Jagdausübungsberechtigung)
  • Tote Individuen nicht jagdbarer oder ganzjährig geschonter Arten müssen für wissenschaftliche Untersuchungen (z.B. Todesursachenforschung) und Verbleib in Bundes- und Landesmuseen zugänglich gemacht werden.
  • Verpflichtung für Präparator:innen, dass sie Tiere gefährdeter Arten nicht ohne behördliche Bestätigung annehmen dürfen

Wildtierkriminalität ist kein Kavaliersdelikt, das mit Achselzucken beantwortet werden kann! Das Problembewusstsein über die Folgen dieser kriminellen Verhaltensweisen ist leider unterentwickelt. Eine Bewusstseinsschärfung wird durch eine wirksame Verfolgung von Straftaten erreicht.

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