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Wiener Tierschutzverein erhebt Beschwerde gegen Kärntner Wolfausrottungs-Verordnung

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.07.2023)

Klagenfurt, 25.07.2023

Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zur Fischotter-Verordnung ist Landesrat Martin Gruber bewusst, dass seine Wolfs-Verordnung illegal ist, er verharrt aber in Illegalität.

Das ist ein Grund, warum der Föderalismus in für die Allgemeinheit relevanten Themen unerträglich ist: diese provinziellen Landesfürsten und ihre Stellvertreter setzen sich über jedes Gesetz hinweg, um mit ihrer geifernden Klientel-Meute mitzukläffen. Es herrschen Freunderlwirtschaft und Korruption, Selbstjustiz und Lynchmob. Wirklich jedem informierten Menschen in Österreich ist klar, dass die Kärntner Wolfsverordnung EU-Recht in mehrfacher Hinsicht bricht. Einerseits ignoriert sie die Vorgaben der FFH-Richtlinie. Das weiß auch der zuständige Landesrat Gruber, sonst würde er nicht darauf pochen, dass die FFH-Richtlinie geändert werden muss. Andererseits muss es nach der Aarhus-Konvention eine Mitsprache anerkannter Umweltorganisationen geben. Doch genau deshalb erlässt er ja rechtswidrige Verordnungen statt Bescheide, weil gegen Letztere eine Bescheidbeschwerde möglich wäre. Dass dieses Vorgehen gesetzwidrig ist, kann man auch dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs zur Fischotterverordnung VwGH Ra 2021/10/0162, 0163-7 vom 13. Juni 2023 entnehmen, nach dem den Umweltorganisationen bei unionsrechtskonformer Gesetzesanwendung auch im Verordnungsverfahren Zugang zu Gerichten zu geben ist. Doch Gruber handelt ganz bewusst nicht gesetzeskonform. Stattdessen heizt er den Lynchmob an.

Der Wiener Tierschutzverein als anerkannte Umweltorganisation hat jetzt eine weitere Beschwerde einbringen müssen, und zwar gegen die Wolfs-Verordnung von Gruber direkt.

Der Ausgang ist klar, der Verwaltungsgerichtshof wird sich ja nicht selbst widersprechen. Gruber nützt aber die Zeit bis zur Entscheidung, um sein rechtswidriges Verhalten fortzusetzen und Fakten zu schaffen. Es wird Zeit, dass die Staatsanwaltschaft diesen Rambo stoppt und vor ein Strafgericht bringt. Er hat schon genug Schaden angerichtet. Jetzt muss es persönliche Konsequenzen geben! Der Mann gehört in Haft genommen!

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist erbost: Im Tierschutz kennen wir das leider zur Genüge. Auf Landes- und Bezirksebene ignoriert man sämtliche Tierschutznormen des Bundesrechts und der EU und zeigt dem Rechtsstaat den Stinkefinger. Das findet man offenbar besonders cool, wie randalierende Hooligans ihre Rechtsbrüche. Und es geschieht im völligen Bewusstsein der Rechtswidrigkeit, unterstützt von einer schießwütigen Jägerschaft mit mir san mir Mentalität, der ebenfalls der Rechtsstaat egal ist. Die Staatsanwaltschaft muss jetzt eingreifen und für Ordnung sorgen. Diese Chaostruppe ist zu weit gegangen!

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