Teilen:

Tierquälerei in Fallen: Totales Politikversagen in Niederösterreich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (11.08.2023)

NÖ, 11.08.2023

Die NÖ Bezirksverwaltungsbehörden erließen Verordnungen, mit denen sie die Verwendung von „Krähenfängen“ für die Jagd zulassen. Diese Verordnungen sind mehrfach rechtswidrig

Die niederösterreichischen Bezirksverwaltungsbehörden erließen Verordnungen, mit denen sie die Verwendung von Krähenfängen für die Jagd auf Eichelhäher, Elstern (jeweils ab 1.8.) und Krähen zulassen. Diese Verordnungen sind mehrfach rechtswidrig: Die genannten Arten sind nicht jagdbar, Krähenfänge sind nicht-selektive Fallen und die Verwendung von Lockvögeln verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Die Proponent:innen des Volksbegehrens Für ein Bundesjagdgesetz fordern die NÖ Landesregierung auf, dafür zu sorgen, dass diese Verordnungen umgehend zurückgezogen werden.

Krähenfänge (nordische Krähenfallen) sind Fallen, die zur Jagd auf Rabenvögel (Corvidae) eingesetzt werden. So wie die anderen Singvogelfamilien sind aber auch die Rabenvögel nicht jagdbar. Ausnahmen zur Bejagung dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, die in keiner Weise gegeben sind. Gegen die Jagd auf Eichelhäher & Co wurde daher Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erstattet.

Außerdem sind die Fallen nicht selektiv und widersprechen daher der EU-Vogelschutzrichtlinie. Das räumt sogar der NÖ Landesjagdverband ein, indem er in seinem Krähenfallen-Merkblatt schreibt, dass die geschützten Arten eben wieder freigelassen werden sollen, wenn der Fallensteller das nächste Mal vorbeikommt. Wenn diese Verordnungen nicht rasch zurückgezogen werden, bringen wir die Sache vor die EU-Kommission, sagt Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens Für ein Bundesjagdgesetz, ehem. Amtstierarzt in Niederösterreich und langjähriges Mitglied des NÖ Landesjagdverbands.

Krähenfänge können mit oder ohne Lockvögel betrieben werden. Im März 2023 hat allerdings das oö. Landesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Verwendung von Lockvögeln in Krähenfängen Tierquälerei und daher durch § 5 Bundes-Tierschutzgesetz verboten ist. Dessen ungeachtet enthalten die Verordnungen der Bezirke Amstetten, Gänserndorf, Mistelbach und Waidhofen/Ybbs einen Anhang, in dem es unter der Zwischenüberschrift Wichtig heißt: Ein oder zwei Tiere bleiben als Lockvögel im Nordischen Krähenfang.

Jäger:innen, die dieser Vorgangsweise folgen, müssen mit einer Verurteilung wegen Tierquälerei rechnen (Strafrahmen bis zu 7.500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro). Die BHs erlassen hier mehr als fragwürdige Verordnungen und putzen sich dann an den Jäger:innen als Normunterworfenen ab. Es ist völlig absurd, dass einige BHs Anleitungen zum Rechtsverstoß in ihre Verordnungen aufnehmen und dann von den Normunterworfenen erwarten, dass sie diesen Verordnungen NICHT folgen, sagt Madeleine Petrovic, Juristin und Präsidentin von Tierschutz Austria.

Wir werden selbstverständlich alle Rechtsverstöße, die uns berichtet werden, zur Anzeige bringen, bekräftigt Martin Balluch, Obmann des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN (VGT). Der Landesjagdverband ist jetzt gefordert, das Politikversagen zu kompensieren und seine Mitglieder aktiv über die Rechtslage aufzuklären.

Das Volksbegehren Für ein Bundesjagdgesetz hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen. Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischer Jagdverband, Tierschutz Austria und VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf einem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.

26.06.2026, Wien

VGT fordert anlässlich Hitzewelle: Keine Fiakerfahrten in Wien

Die momenanten Regelungen reichen nicht aus, um Pferde vor der Hitze zu schützen.

24.06.2026, Wien

Es sieht nicht gut aus für Wassertiere

Die Welternährungsorganisation hat einen Fischereibericht veröffentlicht. Tierschutz kommt darin nicht vor.

23.06.2026, Wien

„End the Cage Age“ – Ende des Käfigzeitalters gefordert

Heuer nähert sich bereits der 5. Jahrestag des Versprechens der EU-Kommission, die Käfighaltung zu beenden. Der VGT und VIER PFOTEN fordern keine weiteren Verzögerungen.

23.06.2026, Wien

EU: Tierschutz-NGOs fordern Ende des Käfigzeitalters

VGT und VIER PFOTEN erinnern die EU-Kommission an ihr Versprechen für ein Ende der Käfighaltung. Es beginnt ein 100-tägiger Countdown zur erwarteten Vorlage der Gesetzesentwürfe

22.06.2026, Wien

15. Tierschutzlauf

Passend zum Welttierschutztag findet am 4. Oktober 2026 der Wiener Tierschutzlauf der Veganen Gesellschaft Österreich auf der Prater Hauptallee in Wien statt.

22.06.2026, Wien

VGT & VIER PFOTEN für ein Ende des Käfigzeitalters: Einladung

Als Mitglieder der „End the Cage Age“-Koalition fordern VIER PFOTEN Österreich und der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN die versprochene Überarbeitung der EU-Tierschutzgesetzgebung ein

19.06.2026, Leibnitz (Steiermark)

Nach Aussagen Amtsveterinär BH Leibnitz betont VGT: Tierschutznorm einhalten!

Das Gesetz schreibt einen physisch angenehmen Liegebereich für Schweine vor; Behörde in der Pflicht, das umzusetzen und für Transparenz bei Schweinebetrieben zu sorgen

18.06.2026, Wien

Medienspiegel: Schwere Rinder-Vernachlässigung in Vorarlberg

Wir haben grobe Missstände in einem Betrieb im Raum Bregenz aufgedeckt. Zahlreiche Medien berichten über die Aufdeckung vom 17. Juni 2026.