Kärnten: Landesrat Gruber für bereits 7. illegalen Wolfsabschuss verantwortlich - vgt

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Kärnten: Landesrat Gruber für bereits 7. illegalen Wolfsabschuss verantwortlich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (10.10.2023)

Kärnten, 10.10.2023

Dabei wird der betroffenen Jungwölfin kein Nutztierriss zugeordnet, lediglich nahe an Gehöften vorbeigelaufen soll sie sein, was für Wölfe (und Füchse etc.) vollkommen normal ist

Die von Landesrat Martin Gruber in Kärnten vorsätzlich rechtswidrig erlassene Wolfsverordnung hat nun zum bereits siebenten rechtswidrig getöteten Tier einer bedrohten Art geführt. Diesmal, wir befinden uns ja außerhalb der Almsaison, gab es nicht einmal Nutztierrisse, die man der Jungwölfin hätte vorwerfen können. Ihr Verbrechen: sie ist in der Nähe von Gehöften vorbei gelaufen, wie das alle anderen Beutegreifer, wie Marder und Füchse, ständig tun. Angeblich soll es Vergrämungsmaßnahmen gegeben haben, die aber nicht belegt sind. Landesrat Gruber gibt „sicherheitshalber“ überhaupt keine Informationen mehr raus. So hat er noch vor einigen Monaten großartig eine genetische Untersuchung angekündigt, ob die Wölfe in Kärnten nicht alle Hybride mit Hunden wären. Das Ergebnis wurde nie verlautbart, man kann es sich daher vorstellen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: Landesrat Gruber will einfach den Wolf ausrotten. Das ist aus seinen Handlungen heraus offensichtlich. Und dabei setzt er sich einfach über sämtliche Rechtsvorschriften hinweg. Und dann versucht er durch das Hintanhalten von Informationen seine Verbrechen zu kaschieren.

Im Südtiroler Medium „Salto“ gab es am 7. Oktober 2023 ein Interview mit dem ehemaligen Almmeister der Stilfser Alm. Dort gab es 2019, 2020 und 2021 jeweils Wolfsrisse von Schafen. Danach wurde mit Hilfe der NGO Lifestock Protect ein Herdenschutz aufgebaut, der sowohl eine Hirtin als auch Herdenschutzhunde und einen Nachtpferch umfasste. Das Ergebnis war großartig: keine Wolfsrisse in den letzten 2 Jahren. Die Herdenschutzhunde waren sehr gut verträglich und es gab mit den zahlreichen Wanderern und Wanderinnen keinerlei Vorkommnisse. Doch durch die Jäger:innenschaft und die Landwirtschaftsvertretung aufgehetzt, wurde das Herdenschutzkonzept schlecht geredet und der Almmeister derart gemobbt, dass er schließlich zurücktrat. Sein Resümee: erfolgreichen Herdenschutz darf es scheinbar nicht geben!

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch hält deshalb die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Landesrat Gruber für essenziell: Dieses sehr beeindruckende Interview eines Almmeisters bestätigt, wie hier rechtswidrig und mit Mobbing gegen erfolgreichen Herdenschutz vorgegangen wird. Ich habe auch in Kärnten von Almhalter:innen gehört, die erfolgreich Herdenschutz betreiben, aber deshalb terrorisiert werden und lieber schweigen.

Und Balluch weiter: Der Anwalt des Ökologischen Jagdverbands vertritt Tierschutz Austria im Verfahren gegen die Wolfsverordnung von Gruber und hat am 25. September 2023 eine Revision gegen diese beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Nach der Erkenntnis dieses österreichischen Höchstgerichts bzgl. der Fischotterverordnung in NÖ, wird auch die Kärntner Wolfsverordnung nicht halten. Gruber weiß das, und lässt trotzdem weiterhin Wölfe töten, noch dazu ohne jede reale Bedrohung von Mensch oder Nutztier. Diese Verbrechen an der Natur müssen jetzt endlich durch den Rechtsstaat beendet werden!

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