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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (06.11.2023)

Salzburg, Wien, am 06.11.2023

Tierschutzproteste gegen kirchliche Absegnung der Trophäenjagd im Salzburger Dom

Jägerschaft versuchte durch verfassungswidrige „Platzhalterdemos“ den gestrigen Tierschutzprotest zu verhindern – Volksbegehren Bundesjagdgesetz hatte alternatives Wildtiergedenken in Wien

Jahr für Jahr wird im Salzburger Dom erneut die Trophäenjagd auf kapitale Geweihträger zelebriert. Mit martialischem Fackelzug karrt man einen toten Hirsch mit mächtigem Geweih heran, um für diesen egoistischen Trophäentrieb den kirchlichen Segen zu bekommen. Und die katholische Kirche hat zu wenig Rückgrat und ist zu wenig in der Botschaft Jesu verhaftet, um sich diesem Ritual zu verweigern. Deshalb protestierten einmal mehr Tierschützer:innen von VGT und RespekTiere gegen diese Verherrlichung sinnloser Gewalt. In der typischen Gesinnung von Landes- und Gatterjägermeister Mayr-Melnhof, über den ja, wie bekannt, das Landesverwaltungsgericht Salzburg festgestellt hat, dass er einen Tierschützer rechtswidrig verletzt und ihm rechtswidrig mit Gewalt eine Kamera entwendet und dann vor Gericht gelogen hat, organisierte die Jägerschaft in verfassungswidriger Weise sogenannte „Platzhalterdemos“. Diese sollen ausschließlich dazu dienen, eine Sperrzone gegen ernst gemeinte Proteste zu erwirken. Dabei hat der Verfassungsgerichtshof unzweideutig festgestellt, dass Proteste auf diese Weise nicht verhindert werden dürfen.

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Das Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz sammelt momentan Stimmen, um von der egoistischen Trophäenjagd abzukommen und die Jagd auf Ökologie und Tierschutz zu basieren. Wildtiere gehören nicht den Jäger:innen, sie dürfen nicht aus egoistischen Interessen abgeknallt werden. Die Jagd muss ökologisch begründet sein und darf den Grundsätzen des Tierschutzes nicht widersprechen. Um das zu unterstreichen, organisierten die Initiator:innen des Volksbegehrens am Freitag in Wien in der Donaucity-Kirche zum Hubertustag eine Wildtier-Gedenkfeier. Der katholische Theologe Univ.-Prof. Mag. Dr. Kurt Remele kritisierte dort in einer Ansprache, dass kirchliche Rituale unbedarft die Trophäenjagd legitimieren. Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren können in jedem Gemeindeamt persönlich oder per Handy-Signatur online abgegeben werden.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: Die Natur und die Wildtiergemeinschaft sind von öffentlichem Interesse. In der Natur ist kein Platz für das Ausleben egoistischer Triebe. Jede Maßnahme dort, jede Jagd, muss im öffentlichen Interesse sein. Das bedeutet, dass die Jagd nur dann stattfinden darf, wenn sie ausreichend ökologisch begründet ist. Das Aussetzen von Zuchttieren für die Jagd oder die Gatterjagd sind damit ausgeschlossen. Und wenn Wildtiere getötet werden sollen, dann geht das nicht mit Fallen oder mit der Baujagd, weil dadurch unnötiges Tierleid entsteht. Tierschutz geht vor. Diese und andere Grundsätze sollen laut Volksbegehren in einem neuen Bundesjagdgesetz verankert werden, siehe https://bundesjagdgesetz.at. Dieser Schritt ist angesichts der jagdlichen Praxis, die durch die Anbetung der Trophäenjagd im Salzburger Dom repräsentiert wird, unbedingt notwendig!

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

 

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