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Fasan-, Rebhuhn und Hasenmassaker im Burgenland: Bundesjagdgesetz muss her!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (20.11.2023)

Gattendorf, 20.11.2023

Auch mit illegalen Sperrzonen konnten die Kameras von Tierschützer:innen nicht abgehalten werden – VGT ruft zur Unterstützungserklärung für Volksbegehren „Bundesjagdgesetz“ auf

Jeder normale Mensch mit wenigsten minimaler Empathie für Tiere ist entsetzt, wenn er so eine Treibjagd auf sogenanntes Niederwild sieht. Fasane, Rebhühner und Feldhasen werden in Panik versetzt und dann mit Bleischrot beschossen. Auf die meist nur verletzten Tiere hetzt man dann Jagdhunde. Die Hasen schreien dabei wie Kinder, die Fasane und Rebhühner flattern verzweifelt am Boden herum, während ihnen das Blut aus dem Schnabel rinnt. Kommt ein Bundesjagdgesetz, wäre eine derartige Tierquälerei verboten. Deshalb ruft der VGT dazu auf, für das Volksbegehren für ebendieses Gesetz Unterstützungserklärungen abzugeben. Diese Form der Tierquälerei hat keinerlei Berechtigung. Es gibt keine Überpopulation an Feldhasen, Fasanen und Rebhühnern, oder wie auch immer diese Abschießbelustigungen erklärt werden sollen. Sie sind ein reiner Spaß, eine Unterhaltung auf Kosten der Tiere!

Information zum Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz: vgt.at/bundesjagdgesetz

Gestern wurden etwa 20 Jäger:innen auf einer Treibjagd auf Fasane, Rebhühner und Feldhasen in der Nähe von Gattendorf im Nordburgenland von Tierschützer:innen überrascht. Gegen die Kameras besorgter Menschen hatte die BH Neusiedl am See vorausschauend Sperrzonen per Verordnung erlassen. Man will nicht, dass derartige Jagden dokumentiert werden. Der VGT hat bereits dreimal absichtlich diese Sperrzonen betreten, um in einem Verfahren die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen zu beweisen. Bemerkenswerter Weise wurden alle drei diesbezüglichen Verwaltungsstrafverfahren sang- und klanglos eingestellt, bevor es zu einem Gerichtsurteil kommen konnte.

Jetzt unterschreiben

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist Proponent des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz: Die Tierquälerei bei einer solchen Treibjagd ist unfassbar. Dabei hat diese Jagd überhaupt keinen Sinn, außer vielleicht infantile Gemüter zu unterhalten. Dagegen haben wir ein Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz gestartet, für das man jetzt Unterstützungserklärungen auf jedem Gemeindeamt oder online per Handysignatur leisten kann. Wir müssen dieser Narrenfreiheit der Jagd Einhalt gebieten. Das geht nur mit einem Bundesjagdgesetz, in dem Tierschutz zentrale Priorität hat! Die Jagd ist bisher aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen. Ändern wir das jetzt durch das Bundesjagdgesetz!

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

Veranstaltungshinweis:

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Samstag, 25. November, 13 Uhr
Aula am Campus, Spitalgasse 2, 1090 Wien

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