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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (27.11.2023)

Wien, am 27.11.2023

Wälder voll von Lebendfangfallen: tierquälerische Fangpraktiken bedrohen nicht nur Wildtiere!

Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ fordert ein bundesweites Verbot der Fallenjagd und damit ein Ende von unfassbarem Tierleid für Haus- und Wildtiere.

Nachdem in Oberösterreich Mitte November wieder eine tagelang vermisste Katze in einer Lebendfangfalle gefunden wurde, werden dem VGT aus vielen Teilen Salzburgs Fotoaufnahmen aus Waldgebieten mit unterschiedlichen Fallentypen zugespielt. Kastenfallen, Betonrohrfallen, Holzkippfallen und wegen Verstümmelungs- und Tötungsgefahr besonders gefährliche Kofferfallen sind ohne Warntafeln frei zugänglich, unweit von Wanderwegen oder öffentlichen Straßen, aufgestellt. Als Köder dienen Leberkäse, Eier, Marshmallows, tote Enten und Fasane. Jedes der neun Landesjagdgesetze Österreichs erlaubt die Verwendung verschiedener Fallentypen für die Jagd. Mit Ausnahmebescheid sind in einigen Bundesländern sogar die sogenannten Totschlagfallen (Fangeisen) erlaubt.

Gemäß dem Salzburger Jagdgesetz § 72a Abs 1 […] müssen Lebendfangfallen so beschaffen sein, dass das Tier unversehrt gefangen wird. Gerade angesichts der angeführten Kofferfalle, deren schwerer Deckel nach der Auslösung des Klappmechanismus blitzartig, mit unglaublicher Geschwindigkeit schließt, bleibt die Frage, wie bei einer derart unselektiven Jagdmethode von Unversehrtheit gesprochen werden kann. Das Einklemmen von Extremitäten oder gar das zu Tode kommen, kann gerade bei Individuen wie Katzen, Füchsen, Dachsen, Mardern, Marderhunden und Waschbären nicht ausgeschlossen werden. Wer garantiert, dass die Köderschnur kurz genug ist, damit sich das Tier komplett im Fangkasten befindet? Damit die Kofferfalle nicht ungewollt tötet, müsste die Falle ausreichend groß sein und der Auslöser sich am hinteren, inneren Ende befinden.

Auf Verletzungsgefahren und die Todesangst gefangener Tiere deuten die zugespielten Fotoaufnahmen der sogenannten Kastenfallen hin. Aufgebissene, spitze Eisengitter oder Löcher im Holz zeugen von verzweifelten Fluchtversuchen. Drahtgittergeflechte bergen die Gefahr, dass Tiere sich an Zähnen oder Krallen schwer verletzen. Auch mit der Kastenfalle ist keine selektive Jagd möglich. Haustiere und Tierarten, die unter Naturschutz stehen, werden ebenfalls gefangen. Kreislaufversagen und der Hungertod zählen ua. zu den Todesursachen in Lebendfangfallen. Zwar müssten die Fallen laut Gesetz täglich kontrolliert werden, Verstöße gegen diese Kontrollpflicht bleiben jedoch in der Regel unentdeckt oder ohne Konsequenz. Lebewesen, die in Lebendfangfallen gefangen werden, werden im Normalfall getötet. Sind es laktierende Mütter oder fütternde Eltern, sterben auch deren Kinder qualvoll.

Proponent des Volksbegehrens Bundesjagdgesetz, Prof. Dr. Rudolf Winkelmayer dazu: Für Tiere, die in Lebendfangfallen geraten, wird jede Minute der Gefangenschaft auf engstem Raum zur Qual. Sie erkennen, dass sie in einer Situation sind, der sie nicht entrinnen können, und haben keine Vorstellung davon, wie lange dieser Zustand dauern wird. Die allermeisten Wildtierpopulationen, wie zum Beispiel die von Füchsen, Wildenten, Feldhasen, Fasanen, Rebhühnern, Dachsen, Mardern, etc. regulieren sich wunderbar selbst. Auch aus wildbiologischer Sicht ist die Fallenjagd auf Beutegreifer sinnlos. Hinzu kommt, dass Salzburgs Jäger:innen selbst im Jahr 2022/2023 1775 Hasen, 1711 Murmeltiere, 694 Dachse, 3204 Füchse, 919 Marder, 126 Wiesel, 98 Iltisse und 2 Waschbären durch Abschuss getötet haben.

Einer der 14 Grundsätze des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz lautet: Grausame Fang- und Jagdmethoden dürfen nicht angewendet werden- darunter die Fallenjagd. Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischer Jagdverband, Tierschutz Austria und VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen. Alle in Österreich wahlberechtigten Personen können auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels ID- Austria und Handysignatur unterzeichnen.

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