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SPAR SLAPP-Klage: VGT ruft EGMR an, fordert € 50.000 Schadenersatz von Österreich

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (14.03.2024)

Salzburg, 14.03.2024

Nach fast 1,5 Jahren Schweine-Vollspaltenboden Demoverbot für den VGT gegen SPAR, gab es gestern und gibt es heute Demos vor SPAR Zentralen in Dornbirn und Salzburg

Der VGT machte vor fast 2 Jahren neben anderen Supermarktketten auch SPAR für das Leid der Schweine auf Vollspaltenboden verantwortlich, weil SPAR das Fleisch dieser Tiere, oft auch noch mit Aktionspreis, den Konsument:innen anbot. Doch im Gegensatz zu den anderen Supermarktketten brachte SPAR eine Klage auf Unterlassung mit sehr hohem Streitwert gegen den VGT ein. Derartige Klagen nennt man SLAPP, strategic law suit against public participation. Sie dienen dazu, Kritiker:innen mundtot zu machen. Die ersten zwei Instanzen verpflichteten den VGT gemäß der Klage auf Einstweilige Verfügung (EV) tatsächlich, SPAR in keinerlei Zusammenhang zu Schweineleid zu bringen und kamen damit einem Demoverbot gleich. Erst der OGH hob die wesentlichen Auflagen der EV auf, kompensierte den VGT aber nur um € 4.000 statt der bis dahin aufgewendeten € 25.000, und ließ einige der Auflagen bestehen.

Dagegen brachte der VGT nun eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Der VGT fordert darin eine komplette Aufhebung der EV-Auflagen und beantragt die Feststellung, dass alle drei Instanzen den VGT in seinem Recht auf Meinungsfreiheit verletzt haben. Zusätzlich fordert der VGT, der EGMR möge der Republik Österreich auftragen, den VGT als Schadenersatz mit € 50.000 entschädigen. Dieser Betrag setzt sich sowohl aus den tatsächlich entstandenen Verteidigungskosten und dem Aufwand, der EV zu entsprechen, zusammen, als auch aus dem durch das Demoverbot entstandenen immateriellen Schaden.

Anlässlich der Aufhebung des Demoverbots protestierte der VGT gestern in Dornbirn und heute in Salzburg vor den SPAR-Zentralen. Mit dabei jene Transparente, deren Zerstörung SPAR in der Klage beantragt (SPAR verkauft Vollspaltenboden-Tierquälerei und SPART euch die Vollspaltenboden-Tierquälerei). Der Prozess zur Klage beginnt am 29. April 2024 am Handelsgericht Wien.

SLAPP-Klagen sind international und speziell in der EU ein sehr aktuelles Thema. Das EU-Parlament hat am 27. Februar 2024 einen Richtlinienvorschlag zu SLAPP-Klagen, wie jene von SPAR, mehrheitlich angenommen, der Schutzmechanismen gegen derartige Klagen, aber auch vollumfänglichen materiellen und immateriellen Schadenersatz vorsieht.

Zur Petition

Der VGT sammelt weiterhin Unterschriften für ein Ende des Vollspaltenbodens und für verpflichtende Einstreu in der Schweinehaltung: vgt.at/vollspaltenboden

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