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Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.04.2024)

Wien, am 25.04.2024

Minister Totschnig schläft (im weichen Bett) während Schweine auf Vollspaltenboden leiden

Es bleiben nur mehr 6 Wochen, um ein echtes Verbot des Vollspaltenbodens in der Schweinehaltung noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen!

Klar ist, obwohl es oft missverstanden wird: für Neu- und Umbauten gilt KEIN Vollspaltenverbot. Verboten ist nur der UNSTRUKTURIERTE Vollspaltenboden, der strukturierte Vollspaltenboden – mit Beton und ohne Stroheinstreu – ist dieser Bestimmung nach weiterhin für Neu- und Umbauten erlaubt. Landwirtschaftsminister Totschnig will im Namen der Schweineindustrie diese Lösung, die keine ist, also diesen Vollspaltenboden Neu, im Gesetz festschreiben. Daran hapert vermutlich die ausstehende Entscheidung mit dem Grünen Regierungspartner, ein Vollspaltenbodenverbot noch in diesem Jahr zu beschließen. Es geht definitiv nicht nur um eine neue Übergangsfrist, es geht hauptsächlich darum, diese Augenauswischerei, diesen Betrug an der Bevölkerung, zu verhindern.

Deshalb hat der VGT heute vor dem Landwirtschaftsministerium in Wien einen Mann mit Totschnig-Maske in ein weiches Bett gelegt. Schweine leiden auf Beton? Mir doch egal!, steht auf seiner Sprechblase. Daneben liegt ein Mensch im Schweinekostüm auf einem echten, ausrangierten Beton-Vollspaltenelement aus der Schweinehaltung. Tatsächlich macht Totschnig in seinen öffentlichen Auftritten keinerlei Anstalten, zu einem echten Verbot des Vollspaltenbodens zu stehen. Die Diskussion wurde durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs eröffnet, dass die Übergangsfrist für die Abschaffung zu lange ist. Eine Entscheidung darüber, dass ein strukturierter Vollspaltenboden noch immer Tierquälerei ist, hat das Höchstgericht aus formalen Gründen umgangen. Der Burgenländische Landeshauptmann Doskozil hat aber bereits angekündigt, dass er, wenn die Regierung kein echtes Verbot erlässt, eine weitere Verfassungsklage einbringen werde.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch dazu: In der Schweinebranche versucht man neuerdings wieder, den Vollspaltenboden als tierfreundlich schön zu reden. Das ist wirklich absurd, wie jeder Mensch zugeben wird, der eine gewisse Zeit darauf sitzt oder liegt. Bei Hunden würden wir es nie erlauben, dass sie so gehalten werden. Und zwar aus Tierschutzgründen. Auf diesen Vergleich entgegnet man seitens der Schweinebranche aufgebracht, dass doch jeder Mensch den Unterschied zwischen Hund und Schwein kennen müsse. In ihrer Nutzung, ja, in ihrem Empfinden, nein. Wenn Hunde auf Vollspaltenboden leiden, dann auch Schweine. Daher muss der Vollspaltenboden verboten und durch eine Haltungsform ersetzt werden, die eine weiche Einstreu hat. Alles andere ist nicht zukunftsfähige Tierquälerei.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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