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Lustenau, am 17.05.2024

Vollspaltenboden-Protest in Lustenau anlässlich Hochwasserschutzvertrag der ÖVP mit CH

Die Tierschützer:innen fordern, sich in der Schweinehaltung ein Beispiel an der Schweiz zu nehmen, wo der Vollspaltenboden am 1. September 2018 für alle Betriebe verboten wurde.

Die ÖVP in Person ihres Landwirtschaftsministers Norbert Totschnig verhindert weiterhin eine Lösung beim Schweine-Vollspaltenboden. Dass die Tiere in dieser Haltung schwerem Leid ausgesetzt sind, hat auch der Verfassungsgerichtshof bestätigt, indem er die Übergangsfrist bis zu dessen Abschaffung, die 18 Jahre war, für zu lange erklärt und im Tierschutzgesetz aufgehoben hat. Doch die ÖVP weigert sich, im Gesetz eine Korrektur vorzunehmen, sodass dieses Tierleid endlich endet. Deshalb nutzen Tierschützer:innen bundesweit jede Gelegenheit, den Landwirtschaftsminister mit ihrer Forderung zu konfrontieren. So auch heute in Lustenau anlässlich eines Vertrags von Vorarlberg mit der Schweiz über Hochwasserschutz. Im Bezirk Dornbirn, in dem Lustenau liegt, haben 28 % der Schweine Stroh, in Vorarlberg sind es 43 %. Doch dennoch wird hier mehrheitlich Schweinefleisch aus Vollspaltenbodenhaltung angeboten. Auch in Vorarlberg fordern die Bürger:innen ein bundesweites Ende dieser Tierquälerei.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: In der Schweiz ist mit 1. September 2018 die Übergangsfrist für ein Verbot des Vollspaltenbodens bereits vor 6 Jahren abgelaufen, während man in Österreich über eine Frist bis 2040 diskutiert. Da könnte sich Landwirtschaftsminister Totschnig ein Beispiel nehmen. Nicht vorbildlich ist allerdings auch in der Schweiz die Alternative, es ist nämlich keine verpflichtende Stroheinstreu im Liegebereich vorgesehen. Doch weil Österreich der Schweiz im Schweineschutz bisher Jahrzehnte hinterherhinkt, wäre jetzt ein großer Wurf nötig: doppelter Platz mit weich eingestreutem Liegebereich statt Vollspaltenboden. Und das innerhalb einer überschaubaren Übergangsfrist. Alles andere wäre inakzeptabel.

Pressefotos (Copyright: VGT.at)

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