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Eisenstadt-Umgebung, am 24.03.2025

Skandal-Koch will Biber zu Wurst verarbeiten

Biber sind im Burgenland streng geschützt – VGT erstattet Anzeige

Am 16. März 2025 informierte eine Tierfreundin den VGT über ein Social Media Video, in dem ein im Burgenland tätiger Koch über das Verarbeiten und Verkochen eines Bibers spricht. Im Video zu sehen ist der Koch, vor dem auf einem Tisch ein toter Biber liegt.1

Nach sorgfältiger juristischer Prüfung hat sich der VGT entschlossen, die Behörden auf den Fall aufmerksam zu machen und eine behördliche Kontrolle erbeten.

Der Biber ist in den Anhängen II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH – Richtlinie) der EU 2 angeführt und unterliegt dem Burgenländischen Naturschutz und Landschaftspflegegesetz NG 1990. Somit ist der Biber vom Besonderen Tierartenschutz gemäß § 16 NG 1990 erfasst.

Geschützte Tiere dürfen nach § 16 Abs 2 NG 1990 in allen ihren Entwicklungsformen weder verfolgt, beunruhigt, gefangen, befördert, gehalten, verletzt, getötet, verwahrt und entnommen noch geschädigt werden. Das Feilbieten sowie der Erwerb und die Weitergabe geschützter Tiere oder von Teilen solcher Tiere ist ohne Rücksicht auf Zustand, Alter oder Entwicklungsform verboten. Auch darf nicht die Bereitschaft zum Verkauf oder Erwerb solcher Tiere öffentlich angekündigt werden.

Aus dem Video ist nicht zu erfahren, woher der tote Biber stammt. Internetrecherchen lassen die Vermutung zu, dass das Tier aus Ungarn stammen könnte.

Selbst wenn das Tier in einem anderen Land getötet und importiert worden ist, würde hier nach Rechtsansicht des VGT der Besondere Tierartenschutz gemäß § 16 Burgenländisches Naturschutz und Landschaftspflegegesetz greifen, da bereits der Erwerb und die Weitergabe geschützter Tiere oder von Teilen solcher Tiere verboten ist. Daher hat der VGT Anzeige erstattet.

Über den Koch ist in den vergangenen Jahren schon mehrmals in Medien im Zusammenhang mit dem Verkochen von Bibern berichtet worden. Seine Aktivitäten stehen stark im Gegensatz zu den Zielen und Ideen des VGT. Deshalb ist es die Pflicht des VGT, öffentlich Stellung zu beziehen. Doch auch vor anderen geschützten Tieren macht der Haubenkoch nicht halt. So wurden bereits geschützte Amphibienarten auf der Speisekarte gesichtet oder das Fleisch heimischer Schnepfen. Auch vor schlimmster Tierquälerei scheut der Koch nicht zurück, und verteidigt öffentlich immer wieder die Foie Gras, die Gänsestopfleber, deren Herstellung in Österreich längst verboten ist, weil es für die Tiere so eine Tortur ist. Das Problem von Tierquälerei in Kochshows und Rezepten wurde vom VGT in einem Webartikel im Juni 2020 schon einmal ausführlich thematisiert.

Der VGT lehnt das Verkochen und Verarbeiten von Bibern ab. Es ist unethisch und unmoralisch, verantwortungslos, nicht respektvoll und speziesistisch. Biber sind zu schützen, nicht zu essen!

Fußnoten

  1. Der Koch behauptet inzwischen öffentlich, die Biber-Speise sei ein Fake gewesen.
  2. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG (FFH – Richtlinie) der EU

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