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Wien, am 08.04.2025

VGT kritisiert Ausweisung der gewaltfreien deutschen Klimaaktivistin Anja Windl

Der mit Kraftausdrücken versehene Ausweisungsbescheid ist ideologisch motiviert – gewaltfreier Aktivismus für Klimaschutz und gegen Rechtsradikale ist demokratiepolitisch legitim

Dem VGT liegt der Ausweisungsbescheid gegen die gewaltfreie deutsche Klimaaktivistin Anja Windl vor. Darin führt die Behörde aus, dass die Aktivistin friedliche Straßenblockaden und eine Beschmieraktion gegen Rechtsradikalismus durchgeführt und sich immer in ihrem Namen zu diesen Taten bekannt und die Strafen auf sich genommen hat, in der Tradition des Zivilen Ungehorsams, der allgemein als demokratiepolitisch legitim anerkannt ist. Dennoch schreibt die Behörde im Ausweisungsbescheid, Frau Windl hätte eine massiv querulatorische Neigung und eine links-extremistisch motivierte Gesinnung. Dazu VGT-Obperson DDr. Martin Balluch, der im Tierschutzprozess 2010 auch kriminalisiert hätte werden sollen: Einen völlig legitimen Aktivismus zum Schutz unseres Klimas, das aufgrund menschlicher Aktivitäten die Zukunft unser aller Kinder und Kindeskinder bedroht, als querulantisch zu bezeichnen, ist ein starkes Stück. Die Beamt:innen der Behörde, die diesen Bescheid erlassen haben, hätten selbst die Pflicht, sich für eine Änderung der Klimapolitik einzusetzen. Ich werfe ihnen vor, unser aller Untergang nicht nur nicht zu verhindern, sondern durch das Ausweisen von Klimaschutz-Aktivist:innen auch noch aktiv zu fördern. Und einen öffentlichen Aktionismus gegen Rechtsradikale, deren erklärtes Ziel es ist, Österreich zu einer illiberalen Gesellschaft zu machen und daher in verfassungsfeindlicher Weise zu zerstören, als links-extremistisch zu bezeichnen, ist ähnlich verfehlt. Wie momentan in den USA, in Ungarn und in Georgien, brauchen wir mutige Menschen, die die Beseitigung der Demokratie verhindern. Windl als links-extremistisch auszuweisen ist eine Hilfestellung für die Rechtsradikalen, die ohne Widerstand nicht zögern werden, Österreich in eine Diktatur zu verwandeln.

Damit nicht genug, steht im Ausweisungsbescheid u.a. auch, dass Windl ihre politischen Ziele auf dogmatische Weise verinnerlicht habe und sie deshalb gefährlich sei. Aktionismus gegen eine demokratisch legitimierte Partei sei gegen das demokratische Prinzip als Grundprinzip der Verfassung. Die Ausweisung sei aufgrund ihres habituellen Fehlverhaltens sowie der völligen Sanktionsresistenz zwingend notwendig. Dazu Balluch: Die zuständigen Beamt:innen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl sehen offenbar Personen, die sich nicht aus Opportunismus und Feigheit an die herrschende politische Gleichgültigkeit gegen den Klimawandel und den Rechtsruck anpassen, als unbelehrbar und dogmatisch an. Dabei sind es genau diese mutigen Menschen mit aufrechtem Charakter, denen wir in Vergangenheit und Zukunft den Erhalt unserer Freiheit und unserer Erde verdanken bzw. verdanken werden. Und dass man nicht gegen eine rechtsradikale Partei und ihre Helfershelfer:innen agitieren können dürfe, egal ob diese Partei demokratisch gewählt ist, ohne die Verfassung abzulehnen, ist absurd. Auch Hitlers NSDAP wurde in Deutschland demokratisch gewählt, und ebenso die Christlichsozialen in Österreich unter dem faschistischen Diktator Dollfuß. Gegen diese Rechtsradikalen politisch vorzugehen war die Pflicht aller aufrechten Personen, die unsere demokratische Verfassung hochhalten. Für die Demokratie zu sein, heißt gegen den Rechtsradikalismus aufzutreten, egal ob dieser durch politischen Populismus, Fake News und Lügen weite Teile des Volkes verführt hat oder nicht!

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