Jagd
Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz
Aus dem Bundestierschutzgesetz ist die Jagd grundsätzlich ausgenommen. Bei der Jagd gilt somit kurioserweise, dass die TäterInnen selbst, also die JägerInnen, bestimmen dürfen, welche Taten weidgerecht
, also legal, sind. Insgesamt gibt es in Österreich etwa 110.000 Jäger, die etwa 600.000 Säugetiere und 320.000 Vögel pro Jahr töten. Der VGT spricht sich ohne wenn und aber gegen jegliche Jagd zur reinen Unterhaltung der Jäger aus. Tiere sind leidensfähige Lebewesen. Sie brutal zu töten kann nicht mit der Ernte von Pflanzen verglichen werden, wie die Jägerschaft das meistens tut.
Chronologie Jagd
Der Schutz der Natur ist ein öffentliches Interesse
Die Jagd, um Trophäen zu erbeuten, ist reiner Egoismus. Der Umgang sowohl mit der Natur als auch mit den Wildtieren ist aber im öffentlichen Interesse.
Tierschutz ins Bundes-Jagdgesetz!
Ein wesentliches Anliegen der Kampagne für ein Bundestierschutzgesetz um das Jahr 2000 war, den Tierschutz auf ein neues Niveau zu heben.
Was fordert das neue Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz?
Unterstützer:innen des Volksbegehrens fordern ebenso konkrete wie realistische Verbesserungen durch ein national einheitliches Jagdgesetz.
Warum ein Bundes-Jagdgesetz?
Österreich ist ein kleines Land. Es ist völlig unverständlich, warum in jedem Bundesland verschiedene Vorschriften zum Umgang mit Tieren bei der Jagd gelten sollen.
Schon wieder ein Volksbegehren?
Nur die Ältesten unter uns können sich noch an die 1990er Jahre im Tierschutz erinnern. Damals ging es den Tierschutzorganisationen ganz Österreichs darum, für ein Bundestierschutzgesetz mobil zu machen.
Wirksame Verfolgung von Wildtierkriminalität
Die aktuell gültigen Gesetze tragen leider kaum wirkungsvoll zu einer rechtskonformen Praxis in der Jagd in Österreich bei.
VGT-Aktion zu „Wozu ein Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz?“
Vor dem Parlament in Wien werden anhand von 5 Beispielen die absurden Unterschiede in den Jagdgesetzen der 9 Bundesländer bildlich dargestellt
Volksbegehren zum Bundesjagdgesetz: Jägerschaft in Panik – „Krisenmanagement“
Statt sich einer vernünftigen Diskussion zu stellen, gibt der Jagd-Dachverband die Parole aus, sich einzuigeln und keine medialen Anfragen zu beantworten