Hintergrundwissen Schweine
Zahlen und Fakten
Jährlich werden in Österreich rund 5,1 Millionen Schweine geschlachtet. Fast alle dieser Schweine mussten ihr ganzes Leben ohne jegliche Einstreu auskommen. Über 99% der Schweine kommen bei ihrer Fahrt zum Schlachthof das erste und einzige Mal ins Freie.
Mastschweine
Der Großteil der österreichischen Mastschweine fristet sein trostloses Leben auf Vollspaltenböden, ohne die Möglichkeit, angenehm zu liegen und ohne jegliche Einstreu. Laut österreichischem Gesetz muss den Schweinen allerdings Beschäftigungsmaterial zur Verfügung gestellt werden.
Im Alter von nur wenigen Tagen werden die männlichen Ferkel praktisch immer vom Landwirt selbst ohne Betäubung kastriert. Sie erleiden dabei unvorstellbare Qualen, schreien und zucken. Noch eine Woche später haben sie Schmerzen. Das zeigen Verhaltensstörungen oder Wachstumsdepressionen. Ebenso dürfen den Ferkeln bis zum 7. Lebenstag ohne Betäubung die Zähne und Schwänze gekürzt werden, wenn das zur Vermeidung von Verletzungen als notwendig erachtet wird. Denn in ihrer Verzweiflung beginnen sie oft damit, sich gegenseitig zu verstümmeln und aufzufressen. Dabei sind Schweine eigentlich besonders neugierige, soziale und überaus intelligente Wesen, die ihren Lebensbereich gerne sauber halten. Aber in den Bedingungen der modernen Intensivtierhaltung können sie keine ihrer natürlichen Verhaltensweisen ausleben. Eng zusammengepfercht in trostlose Buchten liegen sie permanent im eigenen Kot auf kaltem Spaltenboden. Im Alter von nur sechs Monaten werden sie nach ihrem kurzen schrecklichen Leben schließlich geschlachtet.
Zuchtschweinehaltung
Kastenstände sind nach wie vor die traurige Realität für österreichische Zuchtsauen. Das sind Metallgitter, in denen die Tiere eingesperrt werden, ohne auch nur einen Schritt gehen zu können. Ebenso ist es bei Abferkelbuchten mit Abferkelgittern. Über 99% der weiblichen Zuchtschweine müssen ihre Kinder in einem Abferkelgitter gebären, das ihnen weder einen Schritt zu gehen, noch sich umzudrehen, erlaubt.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bis zum 7. Lebenstag dürfen den Ferkeln ohne Betäubung und Schmerzmittelgabe vom Landwirt selbst die Eckzähne abgeschliffen werden. Das Kastrieren der Ferkel und das Kupieren des Schwanzes ist bis zum siebten Lebenstag erlaubt, wenn der Eingriff von einer sachkundigen Person mit Schmerzbehandlung (nicht Schmerzausschaltung!) durchgeführt wird.
Derzeit ist es erlaubt, Schweine auf Vollspaltenböden zu halten, ohne die Möglichkeit für die Tiere, bequem zu liegen und ohne jegliche Einstreu.
Ab 2033 wird es in Österreich ein komplettes Kastenstandverbot geben, auch in der Abferkelbucht mit Ausnahme von einigen Tagen nach der Geburt. Seit 2019 sind Neubauten mit fixem Abferkelgitter verboten. Bereits 2013 in Kraft getreten ist eine Reduktion der Zeit, die die Zuchtsauen während der Befruchtung und Schwangerschaft im Kastenstand verbringen, auf zehn Tage. Davon ausgenommen sind Betriebe, die dafür umbauen müssen. Eine generelle Ausnahme aller obigen Regelungen gilt für Betriebe mit zehn Muttertieren oder weniger.