Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.04.2004)
Bundespräsidentschafts-Wahlkampf: Fragen zum Tierschutz
Fragen und Antworten von Heinz Fischer und Benita Ferrero-Waldner
Dr. Heinz Fischer |
Dr. Benita Ferrero-Waldner |
Anmerkung: Frau Dr. Ferrero-Waldner war trotz mehrmaliger Anfragen unsererseits nicht bereit die ihr gestellten Fragen zu beantworten. Sie übermittelte uns nur eine allgemeine Stellungnahme zum Bundestierschutzgesetz. Diese ist am Ende dieses Dokuments nachzulesen. Stellungnahme von Frau Ferrero-Waldner zum Bundestierschutzgesetz. | |
1) Tierschutz als Staatsziel
in den Verfassungsrang Um der gestiegenen Wertschätzung des Tierschutzes in unserer Gesellschaft Rechnung zu tragen, argumentieren manche, sollte Tierschutz, d.h. die Würde des Tieres und der Respekt vor den Bedürfnissen des individuellen Tieres nach einem artgerechten Leben, in der Bundesverfassung festgeschrieben werden. Unterstützen Sie diese Forderung? |
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Fischer: Die Qualität einer Gesellschaft kann man recht gut daran ermessen, wie sie mit den schwächsten Gliedern einer Gesellschaft, mit Schutzlosen und Wehrlosen umgeht. Dies bezieht sich natürlich zunächst auf unsere Mitmenschen, aber auch der Umgang der Gesellschaft mit Tieren ist signifikant im vorstehend genannten Sinn. Dem Tierschutz kommt daher ein hoher Stellenwert zu. Ich unterstütze somit den Gedanken, das Prinzip des Tierschutzes in den Katalog der Staatszielbestimmungen aufzunehmen. | Ferrero-Waldner: keine Antwort |
2) Tieranwaltschaft
Am 10. April 2003 wurde bei der Parlaments-Enquete zum Bundestierschutzgesetz von praktisch allen ExpertInnen das Vollzugsdefizit im Tierschutz moniert. Erst kürzlich gab es eine Reihe von Gerichtsprozessen gegen die BetreiberInnen von Legebatterien, bei denen deutlich wurde, dass die tierärztlichen bzw. behördlichen Kontrollen vollkommen unzureichend sind. Ein Amtstierarzt erklärte, dass er in seiner gesamten Amtszeit nur 20% der Legebatterien in seinem Bezirk jemals besucht hatte, und dann nur die Papiere nicht aber die lebenden Tiere begutachtet. Der vereinte Tierschutz fordert jetzt die Schaffung einer Tieranwaltschaft, analog der Umweltanwaltschaft, die die Kontrollen bundesweit koordiniert, den Vollzug erzwingt und selbst für die Interessen der Tiere gerichtlich aktiv werden kann. Unterstützen Sie diese Forderung? |
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Fischer: Die Schaffung einer Tieranwaltschaft als Kontrollinstanz ist wünschenswert, um die behördlichen Kontrollen prinzipiell zu verbessern sowie transparenter zu gestalten. Darüber hinaus ist eine bundesweite Koordinierung als sinnvoll zu betrachten. | Ferrero-Waldner: keine Antwort |
3) Verbandsklagerecht
Ein Grundproblem im Tierschutzbereich ist, dass niemand in Verfahren wegen Tierquälerei oder anderen Übertretungen des Tierschutzgesetzes Parteienstellung im Namen der betroffenen Tiere bekommt, weil deren Interessen vor dem Gesetz gar nicht existieren. Ein Verbandsklagerecht könnte da Abhilfe schaffen. Anerkannten Tierschutzverbänden würde damit auch das Recht eingeräumt werden Klagen zu erheben, auch wenn die Behörden bzw. die Staatsanwaltschaft keinen ausreichenden Grund zu Anklagen sieht. Das Verbandsklagerecht würde also keine neuen Gesetze schaffen, sondern nur der Rechtssicherheit dienen. Unterstützen Sie die Forderung nach
einem Verbandsklagerecht? |
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Fischer: Die Interessen des Tierschutzes, sowie generell der Tiere sind noch nicht ausreichend vertreten. Dies hängt vor allem auch mit der Zersplitterung der Gesetzeslage auf neun Landesgesetze zusammen. Gerade für mich als Jurist ist Rechtssicherheit ein großes Anliegen. Im Vordergrund muss als erster Schritt die Schaffung des bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes stehen. | Ferrero-Waldner: keine Antwort |
4) Legebatterieverbot
Die EU-Mindestrichtlinien schreiben vor, dass auch nach dem Jahr 2012 die Käfighaltung für Legehennen aufrecht erhalten werden darf, nur müssen die Hühner in sogenannten ausgestalteten Käfigen mit Sitzstange und Legenest statt der bisher 550 cm² Bodenfläche pro Huhn, 600 cm² nutzbare Bodenfläche pro Huhn im Käfig bekommen. Eine A4-Seite hat 625 cm². Der vereinte Tierschutz fordert daher ein grundsätzliches Verbot der Käfighaltung von Legehühnern, egal ob in ausgestalteten oder herkömmlichen Käfigen, da kein großer Unterschied zwischen diesen Käfigarten zu bestehen scheint. In Deutschland und der Schweiz, sowie in 5 österreichischen Bundesländern, wurde die Käfighaltung für Legehühner auch für ausgestaltete Käfige verboten. Sind Sie auch für ein grundsätzliches
Verbot jeglicher Käfighaltung für Legehühner? |
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Fischer: Wie Sie richtig angemerkt haben ist die Käfighaltung für Legehennen in mittlerweile fünf Bundesländern verboten. Durch dem von der Regierung vorgelegten Entwurf zum Bundestierschutzgesetz wird dieses Verbot in ganz Österreich nicht gewährleistet, was einen Rückschritt darstellt. Ich bin der Meinung, dass das Legebatterieverbot bundesweit eingeführt werden sollte, dies ist auch im Sinne wissenschaftlicher Expertisen. | Ferrero-Waldner: keine Antwort |
5) Massen- und Intensivtierhaltung
Die industrialisierte Massen- und Intensivtierhaltung wurde in den 1950er Jahren entwickelt, zu einer Zeit, zu der Tierschutz ein Fremdwort war. Bei dieser Haltungsform kommen Tiere nie ins Freie, sind in kleinstem Raum ohne Einstreu festgehalten und werden als reine Produktionsmaschinen betrachtet. Der vereinte Tierschutz kritisiert vor allem die Vollspaltenböden ohne Einstreu in der Schweine- und Rindermast, die Kastenstände für Zuchtsauen und die hohe Belagsdichte und die Qualzucht bei Masthühnern. Weitere Kritikpunkte betreffen z.B. das Platzangebot für Mastschweine und Maststiere, die Kälberboxen und der Kuhtrainer bei der Milchkuhhaltung, sowie alle Eingriffe durch Laien ohne Betäubung wie das Zähne-, Schwanz- und Schnabelkupieren, die Enthornung oder das Kastrieren von Ferkeln. Österreich ist im Nutztierschutz bereits weit hinter die Schweiz, Deutschland, England, Holland und Skandinavien zurückgefallen. Ist Ihnen die Abschaffung der Massen- und
Intensivtierhaltung ein Anliegen, bzw. unterstützen
Sie die genannten Forderungen des vereinten Tierschutzes? |
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Fischer: Ich gebe Ihnen recht, dass die Massen- und Intensivtierhaltung nicht artgerecht ist. Bei dieser Form der Tierhaltung stehen ganz klar wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, was als kritikwürdig anzusehen ist. Eine dementsprechende Verbesserung der Tierhaltung wäre somit begrüßenswert. | Ferrero-Waldner: keine Antwort |
6) Finanzierung von Tierheimen
und Tierschutzarbeit Das Tierschutzvolksbegehren forderte neben der ideellen auch eine finanzielle Unterstützung der Tierschutzarbeit durch die öffentliche Hand, sei es in den notorisch überfüllten Tierheimen oder in der Aufklärungsarbeit z.B. durch Tierschutz im Unterricht, die viele Tierschutzvereine leisten. Seit über 15 Jahren gehen bundesweit TierschutzlehrerInnen kostenlos in die Schulen und vermitteln den Kindern die Werte des Tierschutzes, wie z.B. den Respekt vor der Würde und den Interessen des individuellen Tieres. Unterstützen Sie diese Forderung des
Tierschutzvolksbegehrens? |
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Fischer: Wie beim Tierschutzgesetz muss auch für die Finanzierung von Tierheimen und Tierschutzarbeit die vollständige Umsetzung des Tierschutzvolksbegehrens oberste Priorität besitzen. Hier sehe ich noch einigen Handlungsbedarf. | Ferrero-Waldner: keine Antwort |
7) Pelz Die Produktion von Rohpelzen, durch Fallenfang oder in Pelzfarmen, ist in Österreich bereits seit 1998 verboten und abgeschafft. Dennoch drängen Produkte aus Tierpelz auf den österreichischen Markt, Produkte also, deren Produktion in Österreich verboten ist. Verschiedene Länder in der EU, wie Belgien, Italien und Dänemark, haben zumindest den Import von Katzen- und Hundepelzen verboten. Unterstützen Sie die Forderung des
vereinten Tierschutzes den Import sowohl von Katzen-
und Hundepelzen, als auch den von allen Tierpelzen,
deren Produktion in Österreich verboten ist,
zu stoppen? Würden Sie persönlich Kleidungsstücke
mit Tierpelz kaufen bzw. tragen? Wie stehen Sie
generell zur gesellschaftlichen Ächtung von
Tierpelz? |
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Fischer: Eine vollständige
Regulierung und Überprüfung der Pelzimporte
ist wie in allen anderen Bereichen schwer durchführbar.
Was die Situation in Österreich angeht, so bin
ich der Auffassung, dass die Schließung von
Pelzfarmen den Interessen der Bevölkerung entspricht
und somit auch das Bewusstsein der ÖsterreicherInnen
hinsichtlich des Kaufverhaltens ändert. Dennoch wird es auch in Österreich vereinzelt Menschen geben, die nicht auf Pelzprodukte verzichten werden. Der gesellschaftliche Status von solchen Produkten hat sich, so glaube ich, bereits verändert. Ich persönlich besitze kein Kleidungsstück mit Tierpelz und werde auch in Zukunft darauf verzichten. |
Ferrero-Waldner: keine Antwort |
8) Tierversuche Seit 1989 gibt es ein Bundesgesetz zu Tierversuchen. Nach diesem Gesetz gibt es sowohl eine Kommission, die alle Tierversuche in Instituten des Bundes genehmigen muss, als auch eine Kommission, die eine beratende Funktion für das Wissenschaftsministerium hat. Beide Kommissionen kamen in letzter Zeit in die Schlagzeilen. So wurden Tierversuche, obwohl ihr Genehmigungsgesuch abgelehnt worden war, oder obwohl niemals für sie Genehmigungsanträge gestellt worden sind, durchgeführt, ohne dass das Sanktionen mit sich gebracht hätte. Weiters trifft sich diese beratende Kommission höchstens ein- bis zweimal pro Jahr, aber ihre Beschlüsse sind geheim und völlig ohne jegliche Konsequenzen, wie kürzlich im Fall der Frage nach einem Versuchsverbot für Menschenaffen wieder einmal bestätigt wurde. Unterstützen Sie die Forderung des
vereinten Tierschutzes nach einem Versuchsverbot
an Menschenaffen? Sehen Sie darüber hinaus
einen Reformierungsbedarf bzgl. des Tierversuchsgesetzes
von 1989, bzw. im speziellen bzgl. der beiden mit
diesem Gesetz eingeführten Kommissionen? |
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Fischer: Gerade in meiner Funktion als Wissenschaftsminister habe ich mich intensiv mit der Frage der Tierversuche beschäftigt, weil einerseits Interessen der Menschen und der Medizin zu beachten sind, andererseits aber natürlich auch die Gesichtspunkte des Tierschutzes. Ich halte daran fest, dass es zwischen diesen beiden Überlegungen einen optimalen Kompromiss geben muss, wobei immer strengstens zu prüfen ist, inwieweit Tierversuche tatsächlich neue und für die Menschheit wichtige Erkenntnisse bringen. | Ferrero-Waldner: keine Antwort |
9) Jagd Die Jagd ist grundsätzlich aus allen Tierschutzgesetzen, speziell auch aus dem Entwurf zum neuen Bundestierschutzgesetz, ausgenommen. Eine Handlung, die nach dem Tierschutzgesetz Tierquälerei ist, wie z.B. das Hetzen eines Tieres auf ein anderes, ist für JägerInnen bei Ausübung der waidgerechten Jagd plötzlich erlaubt. Darüberhinaus gibt es eine Reihe von Kritikpunkten des vereinten Tierschutzes an den Jagdgesetzen der Länder. So ist das Erschießen von frei laufenden Hunden und Katzen rigoros erlaubt, ja in manchen Ländern gehört danach der Körper des erschossenen Haustiers sogar den TäterInnen. Die Fallenjagd ist bei Sonderanträgen weiterhin erlaubt, ebenso die Baujagd mit Hunden, die Gatterjagd und sogar die Fasanjagd. Für die Fasanjagd werden jährlich 100.000e Fasane in Massentierhaltungen, sogenannten Fasanerien, in großer Enge gezüchtet, den männlichen Tieren werden dabei die Schnäbel mit Metallstiften durchbohrt, um zu verhindern, dass sie sich gegenseitig picken, und dann werden diese Tiere ausgesetzt, nur um für Geld abgeschossen zu werden. Sehen Sie grundsätzlich einen Handlungsbedarf
in Sachen Jagd? Stimmen Sie dem vereinten Tierschutz
zu, dass auch JägerInnen nicht vom Tierschutzgesetz
ausgenommen werden sollten, und damit die Jagd Bundessache
werden und keine Ausnahme aus dem Tierschutzgesetz
für die Jagd gestattet sein soll? Unterstützen
Sie die Forderung, die Auswüchse der Jagd,
wie z.B. die Jagd auf gefangene Tiere (Gatterjagd),
die Zucht und das Aussetzen von Tieren für
die Jagd, das Hetzen von Tieren auf andere Tiere
für die Jagd (Beizjagd und Baujagd) usw. zu
verbieten? |
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Fischer: Die Form und Ausübung der Jagd sollte nicht aus dem Bundestierschutzgesetz ausgeschlossen werden. Hier sollten für alle Beteiligten die gleichen Maßstäbe gelten. Dasselbe gilt für die Hetzjagd und auch die Gatterjagd. | Ferrero-Waldner: keine Antwort |
10) Tierschutzbericht
Einige Länder, wie Deutschland oder Schweden, die Österreich im Tierschutz voraus sind, sehen gesetzlich einen zumindest alle 2 Jahre erscheinenden Tierschutzbericht der Bundesregierung vor, in dem eine Bestandsaufnahme des Tierschutzes und der Tierhaltung, aber auch des Vollzugs des Tierschutzgesetzes, unternommen wird. Unterstützen Sie die Forderung des vereinten Tierschutzes nach einem regelmäßigen Tierschutzbericht der Bundesregierung oder des zuständigen Ministeriums? |
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Fischer: Ein regelmäßiger
Tierschutzbericht auf Bundesebene ist begrüßenswert.
Gerade was das bundesweite Tierschutzgesetz angeht, sowie die lückenlose Umsetzung des Volksbegehrens wäre eine Behandlung durch den Nationalrat sinnvoll und zielführend. |
Ferrero-Waldner: keine Antwort |
11) Tierrechte Seit 1988 gibt es den §285a im ABGB, der besagt, dass Tiere keine Sachen sind. Dennoch werden juridisch Tiere wie Sachen behandelt, so z.B. explizit in einem Prozess am 9. Februar 2004 am Bezirksgericht St. Pölten. Die Tierrechtsbewegung sieht Tierschutzgesetze nur als kosmetische Symptombehandlung eines viel tiefer liegenden Problems: Tiere sind keine Sachen. Nach Sicht der Tierrechtsbewegung verdienen auch Tiere Gerechtigkeit, und deswegen sollten ihnen als Subjekten auch subjektive Rechte zugestanden werden, die jegliche Nutzung durch Menschen, die nicht auch im Interesse der betroffenen Tiere ist, unterbindet. Finden Sie, dass das Prinzip der Gerechtigkeit
auch auf Tiere angewandt werden sollte? Folgern
Sie daraus, dass auch Tieren subjektive Rechte zustehen,
die z.B. Sachwalter an ihrer Stelle auch vor Gericht
einklagen könnten? |
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Fischer: Gerade in meiner langen politischen Laufbahn hat stets das Prinzip der Gerechtigkeit und Fairness zu meinen wichtigsten Grundsätzen gezählt. Ich denke, dass dieser Grundsatz auch in der Tierrechtsbewegung gelten sollte. | Ferrero-Waldner: keine Antwort |
Es ist schade, dass Frau Dr. Ferrero-Waldner nicht zu unseren konkreten Fragen Stellung genommen hat. Allgemeine Phrasen zum Tierschutz lassen sich leicht formulieren, doch wenn es z.B. konkret um das eigene Verhalten geht, wie z.B. bei Pelzen, muss man Farbe bekennen. So wurde Frau Dr. Ferrero-Waldner wiederholt mit Tierpelzkleidungsstücken in verschiedenen Medien abgebildet. Es wäre interessant gewesen zu erfahren, wie sie zu diesen Aspekten des Tierschutzes steht.
Stellungnahme von Frau Ferrero-Waldner
(Versehen mit Kommentaren des VGT)
Ich stimme mit Ihnen völlig überein, dass wir gemeinsam alles tun müssen, um Tierleid zu verhindern. Eine Gesellschaft wird immer daran zu messen sein, wie sie mit Leben umgeht und ich persönlich stehe daher für einen umfassenden Tierschutz, der den Tieren wirklich nützt. Jedes Tierschicksal wird in irgendeiner Form von Menschenhand gelenkt. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, in der Begegnung und im Umgang mit den Tieren menschlicher zu werden und den Respekt vor dem Leben, das uns anvertraut wurde,ernst zu nehmen.
Die Erarbeitung eines österreichweiten Tierschutzgesetzes, eine wichtige Forderung des Tierschutz-Volksbegehrens, bringt in diesem Zusammenhang eine Stärkung der Tierrechte in Österreich und daher halte ich diesen Schritt für einen sehr wichtigen in die richtige Richtung. Das stärkt auch alle Initiativen für den Tierschutz.
Oft sind Verstöße gegen den Tierschutz Ergebnis mangelnden Wissens und ich glaube, dass eine intensive Informations- und Aufklärungskampagne sehr wichtig ist. Dabei leisten sicher auch die Tierschutz-Organisationen in Österreich ihren wertvollen und bewusstseinsbildenden Beitrag.
Darüber hinaus werden Bund, Länder und Gemeinden künftig verpflichtet, das Verständnis der Öffentlichkeit und vor allem der Jugend für die Idee des Tierschutzes zu wecken und zu vertiefen. Damit wird die Förderung des Tierschutzes in ganz Österreich zum Thema. Für breite Information werde ich daher auch künftig ganz vehement eintreten.
[VGT-Kommentar: Zu ihren dankenswerter Weise konkret vorgebrachten Kommentaren zum Regierungsentwurf zum Bundestierschutzgesetz möchte der VGT folgende Anmerkungen machen, weil das Gesagte nicht einfach so stehen gelassen werden kann.]
Wichtige Punkte in der Gesetzesvorlage sind:
- Das Tier als unser Mitgeschöpf wird nun im Paragraph
1 des neuen Gesetzes verankert. Die notwendige Verfassungsbestimmung
wird im Österreich-Konvent beraten.
[VGT-Kommentar: Eine Beratung über die Erhebung von Tierschutz in die Bundesverfassung ist leider keine Entscheidung dafür. Das hätte jetzt bereits festgelegt werden können.]
- Künftig gibt es neun unabhängige Tierschutzombudsmänner
- in jedem Bundesland einen. Diese müssen besonders
qualifiziert sein, vertreten die Tierschutzinteressen,
sind weisungsfrei und zudem Mitglied im Tierschutzrat.
[VGT-Kommentar: Diese Tierschutzombudsmänner sind leider nicht befugt, selbst für die Tiere aktiv zu werden, sie können nur beraten. Sie sind also „qualifizierte Beobachter“, die aufgrund des Behördengeheimnisses die Tierschutzvereine von ihren Beobachtungen nicht einmal informieren dürfen. Diese Tierschutzombudsmänner sind kein Ersatz für eine Tieranwaltschaft.]
- Konventionelle Legehennenhaltung wird ab dem 31.12.2008
verboten. Damit steigt Österreich drei Jahre vor
der
von der EU vorgesehenen Frist aus der Legehennenhaltung aus.
[VGT-Kommentar: Die EU sieht leider nur vor, dass die Legebatteriekäfige marginal vergrößert werden (dann haben die Hühner noch immer weniger als 1 A4-Seite Platz pro Huhn) und eine Sitzstange, Scharrmaterial und einen abgetrennten Legebereich bekommen sollen. Diese Ausgestaltung können die Tiere leider mangels Platz gar nicht benützen. Die EU steigt also nicht aus den Legebatterien aus, und der Regierungsentwurf zum Bundestierschutzgesetz sieht keinen solchen Ausstieg vor. Vielmehr sollen Legebatterien in 5 österreichischen Bundesländern, in denen sie im Augenblick verboten sind, wieder eingeführt und dann für immer in Österreich etabliert werden.]
- Pelztierhaltung, Stachelhalsbänder, Kupieren,
Wildtierhaltung in Zirkussen wird verboten.
[VGT-Kommentar: Pelztierhaltung und die Wildtierhaltung von Zirkussen sind bereits in Österreich verboten und existieren hierzulande nicht mehr. Das Kupieren von Nutztieren bleibt weiterhin für Laien ohne Betäubung erlaubt. Tierquälerische Halsbänder für Hunde im Heer oder bei der Polizei – und nach Antrag möglicherweise sogar bei JägerInnen – sollen erlaubt werden, um die Hunde zu Kampfmaschinen dressieren zu könne]
- Tiere müssen in Zukunft von allen Tierhaltern
in ganz Österreich tiergerecht und nach gleichen
Kriterien gehalten werden. Tierhaltung ist damit für
jedermann klar geregelt und gilt auch für Tierhaltung
in der Jagd.
[VGT-Kommentar: Für die Nutztierhaltung gibt es leider immer Ausnahmen. Wenn Hunde sowie Milchkühe angekettet oder wie Zuchtsauen in Kastenstände gesperrt, oder Katzen wie Mastschweine und Mastrinder in engem Raum auf Steinboden, oder Kanarienvögel eng zusammengedrängt wie Legebatteriehühner gehalten würden, dann würden diese HalterInnen – im Gegensatz zu den LandwirtInnen – sofort wegen Tierquälerei belangt. Das Gesetz propagiert MASSIV den 2-Klassen-Tierschutz. Auf der einen Seite Nutztiere, die man beliebig misshandeln darf, auf der anderen Seite Haustiere, die wenigstens einigermaßen einen Schutz genießen.
Die Jagd ist überhaupt aus dem Tierschutzgesetz ausgenommen. So sind Massentierhaltungen von Fasanen z.B. für die Jagd ohne überhaupt geregelt zu sein überall nach Belieben erlaubt.]
- Tierhandlungen und Tierheime brauchen künftig
tierschutzrechtliche Bewilligungen.
[VGT-Kommentar: Tierheime waren auch bisher bewilligungspflichtig, die Aufnahme von Tierhandlungen in das Tierschutzgesetz ist tatsächlich ein Fortschritt.]
- Auch in der Landwirtschaft wird es eine Vorwärtsstrategie
geben: Es soll ein Pickerl für Stalleinrichtungen
geben, das eine tierschutzgerechte Ausführung von
Ställen verbürgt und von den Experten ausgearbeitet
wird.
[VGT-Kommentar: Die Ausführung der Stalleinrichtungen sind leider nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf alles andere als „tierschutzgerecht“. Legebatterien, Vollspaltenböden, Kastenstände für Zuchtsauen oder Anbindehaltung für Milchkühe werden nicht in Frage gestellt.]
- Bund, Länder und Gemeinden sind in Zukunft verpflichtet,
das Verständnis der Öffentlichkeit für
den Tierschutz zu fördern. Damit besteht ein klarer
Bildungsauftrag!
[VGT-Kommentar: Leider ist diese Verpflichtung aber nur ideell und nicht finanziell, konkret mit einem Budget versehen. Erfahrungsgemäß wird letztendlich aus rein ideellen Unterstützungen nichts, womit die notwendige Tierschutzarbeit erleichtert wird.]
- Vergehen gegen das Bundestierschutzgesetz werden
einheitlich bestraft. Effektive Strafen bis 15.000 €
werden zukünftig verhängt werden können.
[VGT-Kommentar: Leider gibt es keine Mindeststrafen. Die Maximalstrafe für normale Vergehen gegen das Gesetz ist mit 3.750 Euro festgelegt, nur bei Wiederholung 7.500 Euro, und bei Tierquälerei ist die Maximalstrafe 7.500 Euro und bei Wiederholung erst 15.000 Euro. Im Vergleich dazu sind die Strafen für Übertretungen des Datenschutzgesetzes jenseits der 100.000 Euro Grenze. Für MassentierhalterInnen sind diese Strafen jedenfalls keinerlei Abschreckung.]
- Tierschutz hat auf Regierungsebene nun auch eine
Adresse, nämlich das Gesundheitsministerium. Es
ist für die Koordinierung aller Fragen rund um
den Tierschutz zuständig. Auch Sie haben damit
eine Anlaufstelle für Ihre Anliegen. Und wir können
insbesondere in der erweiterten Europäischen Union
verstärkt und glaubwürdig die österreichische
Positionen vertreten.
[VGT-Kommentar: Das ist tatsächlich ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation.]
Das Parlament wird die Gesetzesvorlage nunmehr ausführlich beraten und ich bin zuversichtlich, dass es zu einer gemeinsamen Lösung noch vor dem Sommer kommen wird.
Es ist meine feste Überzeugung, dass wir damit auf einem richtigen Weg sind und glaube, dass ein echter Anfang für einen umfassenden österreichweiten Tierschutz gelegt wird.