Tierschutz in die Verfassung – und nicht ins Gefängnis! - vgt

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Tierschutz in die Verfassung – und nicht ins Gefängnis!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (01.09.2008)

Wien, 01.09.2008

Vereint zum erneuten Kampagnenstart!

Vereint zum erneuten Kampagnenstart!

Der erste Kampagnenstart wurde durch den Polizeiüberfall brutalst verhindert. Doch die Tierschutzbewegung hat sich erholt und setzt mit dieser gemeinsamen Kampagne auch ein Zeichen: das alltägliche Leid der Millionen Nutztiere in Österreich ist gesellschaftspolitisch zu wichtig, die Bewegung lässt sich nicht mit Martialgewalt vernichten.

Großdemo zum Kampagnenstart

Wann: Dienstag den 2. September um 10:30 Uhr
Wo: 1010 Wien, vor dem Parlament
Wer: VertreterInnen der 42 unterstützenden Tierschutz-Vereine

Alle MedienvertreterInnen sind herzlichst eingeladen!

Bereits im Jahr 2004 beschloss das österreichische Parlament einstimmig, dass Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden soll. Dieser Entschluss wurde bis heute nicht umgesetzt!

Der vereinte Tierschutz fordert nun die sofortige Einlösung dieses schon so lange ausstehenden Versprechens. Es darf nicht sein, dass in Österreich der Freiheit der Kunst, der Freiheit der Religion, der Freiheit der Wissenschaft aber auch der Handelsfreiheit grundsätzlich ein höherer Wert beigemessen wird, als dem Schutz leidensfähiger Wesen hat.

Harald Balluch, Geschäftsführer des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN dazu: "Solange Tierschutz nicht formal durch eine Verfassungänderung aufgewertet wird, kann es nie zu Güterabwägungen zwischen dem Schutz von Tieren und verfassungsrechtlich geschützten Freiheiten kommen. In der derzeitigen Konstellation muss beispeilsweise der Freiheit der Wissenschaft - etwa im Rahmen von Tierversuchen - immer der Vorrang eingeräumt werden. Da kann es keine Abwägung geben, ob beispielsweise der zu erwartende Erkenntnisgewinn aus einem Tierversuch überhaupt mit den Qualen, die dieser für die betroffenen Tiere bedeuten würde, zu rechtfertigen ist. Jeder noch so unsinnige Versuch ist derzeit grundsätzlich zulässig."

ÖVP blockiert Tierschutz in die Verfassung

Alle Parteien wurden befragt ob sie für ein Staatsziel "Tierschutz" eintreten und alle stehen diesem Anliegen positiv gegenüber. Einzig die ÖVP fordert, dass Tierschutz nur als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden solle, wenn dies in einem Gesamtpaket einer kompletten Verfassungreform geschieht.

"Es ist mehr als naheliegend, dass es zu einer derartigen Einigung über eine Gesamtreform die einer 2/3 Mehrheit im Parlament bedürfte, und die alle Bereiche umfassen müsste, die von der Verfassung berührt werden, nicht kommen wird. Der 2005 gescheiterte Verfassungkonvent hat das bereits sehr eindrücklich gezeigt", meint Harald Balluch, Geschäftsführer des VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN. "Wenn man für die Verankerung von Tierschutz als Staatzielbestimmung ist, dann ist es überhaupt nicht einzusehen, warum man diese Einstellung an die Zusatzforderung einer Gesamtreform knüpft. Die Position der ÖVP ist eine reine Hinhalte- und Verzögerungstaktik, die einer Ablehnung zu einer Aufwertung des Tierschutzes gleichkommt. Mit anderen Worten: Die ÖVP ist die einzige Partei die die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung blockiert!"

 

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