Teilen:

TierschützerInnen trugen heute die Verfassung vor dem Justizpalast zu Grabe

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (18.06.2009)

Wien, 18.06.2009

Sie sehen in der Bedrohung von NGO-Arbeit durch §278a StGB ein Ende von Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die durch die Verfassung geschützt sind

Sie sehen in der Bedrohung von NGO-Arbeit durch §278a StGB ein Ende von Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die durch die Verfassung geschützt sind

Heute appellierten 50 TierschützerInnen vor dem Justizpalast an die Vernunft in der Justiz, das Verfahren gegen den Tierschutz nach §278a StGB einzustellen. Wenn normale Tierschutzarbeit als kriminell und die NGO-Szene als große kriminelle Organisation gesehen wird, dann wird das für eine Demokratie notwendige Korrektiv einer bunten Szene von NGOs und Bürgerinitiativen, das durch die in der Verfassung garantierten Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt ist, lahmgelegt. Das bedeutet das Ende der zentralen Stützpfeiler der Verfassung, wie sie seit 1867 existiert.

Deshalb veranstalteten die TierschützerInnen ein regelrechtes Begräbnis am Schmerlingplatz vor dem Justizpalast. Ein Sarg mit österreichischer Flagge samt Bundesadler und der Aufschrift "Österreichische Bundesverfassung" wurde in einem Trauerzug schweigender, schwarz gekleideter Menschen quer über den Platz getragen und vor dem Justizpalast aufgebahrt. In einer berührenden Rede über die Geschichte unserer Verfassung, von den Jahren des Metternichschen Polizeistaates, über die bürgerliche Revolution 1848, bis zur Dezemberverfassung 1867 wurde der schwere Kampf um diese Errungenschaft rekapituliert. In der Zwischenkriegszeit zeigte sich die österreichische Bevölkerung aber noch nicht reif genug, für Demokratie und gelebte Grundrechte. Erst nach Ende des Dritten Reichs wurde die Wichtigkeit der Grundrechte erkannt und man nahm auch die Menschenrechtsdeklaration in die Verfassung auf.

Doch jetzt sollen diese Errungenschaften langsam wieder erodiert werden. Kaum gelingt es dem Tierschutz mittels Meinungs- und Versammlungsfreiheit die ethischen Vorstellungen der großen Mehrheit in der Bevölkerung in bescheidenem Rahmen, z.B. durch ein Legebatterieverbot, gegen den Willen der Wirtschaft durchzusetzen, werden die Grundrechte schon brutal eingeschränkt. Sollte das Justizministerium tatsächlich entscheiden, dass mittels §278a StGB gegen die Tierschutzszene vorgegangen werden kann, dann wird der Spruch auf dem von den TierschützerInnen mitgebrachten Grabstein Realität:

"In memoriam Österreichische Bundesverfassung 1867 - 2009, R.I.P"

Anschließend wurde der Sarg mit Blumen bekränzt und mit Erde angeschüttet.

 

 

 

26.05.2026, Wien

Kein Tierschutz für den Afrikanischen Wels?

Immer mehr Aquakulturbetriebe in Österreich züchten Afrikanische Welse. Unzureichende Gesetze machen Tierschutzprobleme wahrscheinlich.

21.05.2026, Wien/Steiermark

VGT an Styriabrid-Obmann Kaiser: bitte lesen Sie die Verordnung zur Schweinehaltung

Josef Kaiser hatte Medien erklärt, er wüsste nicht, worauf sich der VGT beziehe; Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung ist eindeutig: angenehmer Liegebereich

20.05.2026, Guntersdorf/Wien

VGT gibt echte Einblicke in den Tierschutzunterricht

Unterricht des VGT beliebt wie eh und je, Rückmeldungen von Lehrpersonen und von Kindern durchwegs positiv

20.05.2026, Wien

Steiermark: FPÖ und ÖVP schmettern Grünen Antrag im Landtag gegen Vollspalten ab

Die steirische Landesregierung ist nicht einmal bereit, Tierwohlfleisch in Landesküchen oder den Umbau der Schweinebetriebe weg vom Vollspaltenboden zu fördern

19.05.2026, Steiermark

VGT erstattet 1025 Anzeigen gegen Vollspalten-Schweinefabriken in der Steiermark

Es besteht der Verdacht, dass keiner dieser Betriebe allen Schweinen einen physisch angenehmen Liegebereich bietet, wie gesetzlich seit Juli 2022 vorgeschrieben

13.05.2026, Wien

Wir gewinnen Bronze beim VAMP Award!

Ein großer Erfolg für den VGT und den Tierschutz

12.05.2026, Österreich

Einblicke in den VGT-Tierschutzunterricht

Unterrichtsbeispiele für unterschiedliche Schulstufen - kreativ, interaktiv und altersgerecht!

12.05.2026, Wien

Rechtskräftig: Schweinefabriksbesitzer Hardegg darf VGT nicht terroristisch nennen

Hardegg hat das Urteil des Handelsgerichts Wien anerkannt: der VGT darf nicht „terroristische Vereinigung“ genannt werden und Hardegg muss dem VGT € 5.423,48 bezahlen