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Pressekonferenz: Tierschutzprozess: Nichts als heisse Luft!

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (26.03.2010)

Wien, 26.03.2010

In den ersten 4 Wochen des Tierschutzprozesses wurden nun alle Vorwürfe detailliert auf den Tisch gelegt und es hat sich gezeigt, dass die Anklage des Staatsanwaltes Mag. Handler keine Substanz hat

In den ersten 4 Wochen des Tierschutzprozesses wurden nun alle Vorwürfe detailliert auf den Tisch gelegt und es hat sich gezeigt, dass die Anklage des Staatsanwaltes Mag. Handler keine Substanz hat

Die Verteidigung zieht ein erstes Resumée

Mag. Eberhart Theuer begann seine Rede mit einem Zitat von Friedrich Schiller: "Geben Sie Gedankenfreiheit". Bis vor kurzem dachte er, dieser Spruch sei antiquiert, dieses Verfahren habe ihn allerdings eines besseren belehrt! Er meinte, dieser Prozess sollte nicht als Tierschutzprozess oder wegen seines Umfangs Monsterprozess bezeichnet werden, sondern als "Email-Prozess" in die Geschichte eingehen. Schließlich befasse sich der Prozess praktisch ausschließlich mit mit Meinungsäußerungen auf Email-Listen und Internetforen.

Sein Beitrag zur Pressekonferenz

Mag. Stefan Traxler, Verteidiger von 5 der Tierschutz-Angeklagten, teilte zu Beginn seiner Rede mit, dass er froh sei, dass es sich bis jetzt um ein offensichtlich faires Verfahren handle, die Richterin ließe die Beschuldigten zu Wort kommen und sie dürfen auch Fragen stellen, das sei zwar rechtlich in der Strafprozessordnung so vorgesehen, wird aber normalerweise von Gerichten nicht so praktiziert. Ein großes Defizit sei hingegen, dass die Polizei immer noch nicht alle Ermittlungsergebnisse vorgelegt habe, obwohl sie dazu nach dem Gesetz verpflichtet wäre. Es sei also noch immer keine komplette Akteneinsicht gewährt worden.

Sein Beitrag zur Pressekonferenz

Mag. Phillip Josef Bischof, Verteidiger von 3 der Tierschutz-Angeklagten, wunderte sich im Speziellen über die im Vordergrund stehenden Vorwürde des Staatsanwaltes, des Ausspionierens von Legebatterien und auch Schweinefabriken. Die Fotos die bei solchen journalistischen Recherchearbeiten gemacht werden, seien im Rahmen von Anzeigen wegen Tierquälerei an die Staatsanwaltschaft übermittelt worden und nicht an irgend eine angebliche kriminelle Organisation. Er zeigte dramatische Fotos von halbtoten Schweinen und toten Legehühnern inmitten ihrer Artgenossinnen und fragte: "Können Sie sich irgend eine kriminelle Organisation auf dieser Welt vorstellen, die Interesse an solchen Fotos hätte? Ich nicht."

 

DDr. Martin Balluch, Obmann des Verein Gegen Tierfabriken und Hauptangeklagter im Tierschutzverfahren, kritisierte einmal mehr das völlig überzogene Vorgehen der SOKO Tierschutz bei dem Überfall auf die TierschützerInnen, die Türen wurden eingetreten, bewaffnete, vermummte Gestalten haben den TierschützerInnen die Waffen an den Kopf gehalten - 104 Tage Untersuchungshaft. Und nun nachdem alle Anklagepunkte auf dem Tisch sind, ist es ganz klar: Diese Maßnahmen waren völlig überzogen und stehen in keiner Relation zur Anklage. Er freue sich schon, wenn die ermittelnden BeamtInnen bei den nächsten Prozesstagen aussagen werden und ist gespannt, ob sie endlich über die bis jetzt zurückgehaltenen Ergebnisse des Peilsenders, der wochenlang an seinem Auto angebracht war, berichten werden.

Sein Beitrag zur Pressekonferenz

Jürgen Faulmann, Drittangeklagter, beklagte vor allem, dass in diesem Verfahren ständig die Täter/Opferrollen vertauscht würden. Er, der sich seit vielen Jahren intensiv für den Tierschutz einsetze, sei nun wegen Tierquälerei angeklagt. Er habe angeblich Schweine aus einer Intensivtierhaltung befreit. Die vorgezeigten Bilder aus dem betreffenden Betrieb sprächen für sich: Tote Schweine mit Anzeichen von schweren Krankheiten, angefressen von ihren Artgenossen, liegen in den Buchten. In einem Müllkontainer vor der Tierfabrik liegen Dutzende halbverweste Schweine: sie haben das Leben in der Intensivtierhaltung nicht überlebt. Ein unbekannter Täter habe in einer Nachtaktion einige dieser armen Wesen ins Freie gelassen, Indiz für die Täterschaft des Herrn Faulmann wäre, dass er am Vortag mit seinem Handy in der Funkzelle der Schweinefabrik eingeloggt gewesen wäre. Es konnte in der Verhandlung aber aufgrund der dauernden Überwachung, die in diesem Sinne auch ihr gutes gehabt hätte, gezeigt werden, dass er zur Tatzeit an einem völlig anderen Ort aufhältig gewesen wäre.

Sein Beitrag zur Pressekonferenz

Harald Balluch, Geschäftsführer des VGT und 13. Angeklagter, kritisierte einmal mehr, dass er erst zweienthalb Wochen vor Prozessbeginn erfahren habe, dass auch er angeklagt werde. Er stehe auf dem Standpunkt, dass die ihm gewährte Vorbereitungsfrist von 17 Tagen bei diesem gewaltigen Verfahrensumfang nicht ausgereicht, um die Bestimmung der Menschrechtskonvention zu erfüllen. Zum Strafantrag meinte er, dass dieser unsachlich argumentiert sei. Ihm werde z.B. vorgeworfen eine Jacke mit Pelzbesatz in einem Modehaus gekauft zu haben, um das Fell untersuchen zu lassen. Angeblich sollte damit ausgekundschaftet werden, ob sich dieses Modehaus als neues Kampagnenziel eigne. Balluch dazu: "Hätte der Staatsanwalt die Ermittlungsakten gelesen, hätte er bemerken müssen, dass gegen eben dieses Geschäft zum Zeitpunkt meines Testkaufs bereits seit vier Jahren eine Kampagne lief." Und weiter: "Für mich ist darüber hinaus ganz klar, dass hier in einer völlig verkehrten Weise ermittelt wurde. Es wurde nicht nach TäterInnen gesucht, sondern es waren der Behörde TierschützerInnen bekannt, denen man die Straftaten gezielt anlasten wollte. Deshalb wurde immer nur in diese eine Richtung ermittelt und die Sachbeschädigungen selbst blieben ungeklärt."

Sein Beitrag zur Pressekonferenz

D.I. Elmar Völkl, Angeklagter und angeblicher EDV-Experte, meinte, dass er es nie für möglich gehalten habe, dass er einmal so ein Strafverfahren über sich ergehen lassen müsse. Er bekenne sich dazu, erheblichen politischen Einfluss ausüben zu wollen und er bekenne sich dazu, Recherchen in Tierfabriken zu machen. Die Ergebnisse dieser Recherchearbeiten würden an verschiedene Tierschutzvereine oder auch direkt an Medien weitergegeben, damit diese veröffentlicht werden, um letztlich die Gesetzeslage vor allem für Nutztiere zu verbessern. Des weiteren meinte er, dass er schon seit langem Daten verschlüssele und seine Kenntnisse wie man das bewerkstellige auch gerne an andere TierschützerInnen weitergebe. Verschlüsselung werde seit langem auch von amtlicher Seite empfohlen und stelle kein kriminelles Element dar, sondern habe mit dem Schutz der Privatsphäre zu tun. "Sie können sich vorstellen wie schockiert ich war, als ich erfahren habe, dass auch meine intimsten Telefongespräche über ein halbes Jahr abgehört worden sind."

Sein Beitrag zur Pressekonferenz

Der Prozess wird nach Ostern, am Mittwoch, den 7. April mit der Einvernahme der ermittelnden BeamtInnen fortgesetzt.
Alle Details zum Prozess finden Sie hier: www.tierschutzprozess.at

 

 

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