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Pressekonferenz von Amnesty International, Greenpeace und JournalistInnen zu § 278ff

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.06.2010)

Wien, 15.06.2010

Einhellige Ansicht: §278a und die geplante Verschärfung durch das Terrorismuspräventionsgesetz bedrohen die Demokratie

Einhellige Ansicht: §278a und die geplante Verschärfung durch das Terrorismuspräventionsgesetz bedrohen die Demokratie

Im Cafe Zentral sprachen heute in einer Pressekonferenz JournalistInnen-VertreterInnen zu JournalistInnen über die Gefährdung der Demokratie durch §278ff. Auch Rechtsexperte Univ.-Prof. Funk, sowie Amnesty International und Greenpeace brachten ihre Bedenken vor. In einer eigenen Erklärung fordern 11 NGOs (AGU, atomstopp, attac, Initiative Zivilgesellschaft, Global 2000, Greenpeace, klimabündnis, Mütter gegen Atomgefahr, SOS Mitmensch, Vier Pfoten und WWF), dass jener §278a, mit dem die TierschützerInnen als kriminelle Organisation verfolgt werden, durch eine Bereicherungsabsicht als notwendige Voraussetzung ergänzt wird. Bisher genügt es, um §278a anzuwenden, dass die angebliche Organisation Einfluss auf Wirtschaft oder Politik nehmen will, ohne eine Bereicherungsabsicht zu haben.

Zunächst sprach Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk

Er kritisierte die bisherigen Bestimmungen §278ff als zu weit und zu unbestimmt, was sowohl unter verfassungsrechtlichen als auch unter strafrechtspolitischen Aspekten problematisch sei. Dieses Missverhältnis zwischen Genauigkeit und Streubreite würde sich auch in der geplanten Novelle fortsetzen, nach der z.B. die Strafbarkeit davon abhänge, ob eine Tat geeignet wäre, „das allgemeine Rechtsempfinden zu empören“. Gerade aber für Organisationsdelikte, bei denen keine konkrete Straftat verfolgt werde, müsse man ein besonders hohes Maß an legistischer Genauigkeit fordern.

Dr. Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen, meinte, mit der geplanten Novelle sei investigativer Journalismus kriminalisierbar

Die Politik bevorzuge eine „Hofberichterstattung“ und keinen kritischen Aufdeckungsjournalismus. Z.B. könnte das Aufdecken finanzieller Transaktionen und ihrer Wege als Anleitung zum Nachmachen kriminalisiert werden. Daher gebe es mit diesem Gesetz keine Kontrollfunktion des Journalismus mehr und die Demokratie in Österreich würde ein Stück kleiner.

Anschließend ergriff Franz C. Bauer von der GPA-JournalistInnen-Gewerkschaft das Wort

Terrorbekämpfung ja, aber Einschränkung der Meinungsfreiheit nein, sagte er und fragte rhetorisch, wie weit nach der Novelle noch eine Meinung geäußert werden darf, die nicht mainstream ist. Wenn die Kriminalisierbarkeit von JournalistInnen durch ihre Berichterstattung von der Haltung der Gesellschaft abhänge, ende die Pressefreiheit.

Der Generalsekretär von Amnesty International in Österreich, Mag. Heinz Patzelt, erklärte anfangs ebenfalls deutlich, dass Terrorismus und die organisierte Kriminalität bekämpft werden müssen

Aber so heikle Gesetze wie §278ff dürfen nicht rasch und ohne öffentliche Diskussion beschlossen werden, wie das jetzt geschehen soll. Es gebe eine Pflicht, Menschenrechte zu verteidigen und es gelte daher, gute Gesetze zu finden, die deutlich zwischen einem Engagement für die Bewahrung von Menschenrechten und von Rechtsstaatlichkeit auf der einen Seite und Terrorismus und krimineller Organisation auf der anderen unterscheiden. Bisher sei das in Österreich nicht gelungen. Notwendig sei eine Präzision der Gesetze.

Mag. Patzelt erinnerte an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2005 im Fall der sogenannten McLibel 2, die eine Kampagne gegen die Firma McDonalds geführt hatten. In dem Urteil stehe, dass auch kleinen informellen Gruppen eine politische Aktivität möglich sein müsse, auch wenn sie keine mainstream Meinungen verbreiten würden. Das sei, so Mag. Patzelt, der österreichischen Gesetzgebung ins Stammbuch geschrieben.

Die Bereicherungsabsicht hätten alle kriminellen Organisationen gemeinsam. Sie wurde aber in der Definition einer kriminellen Organisation nach §278a in Österreich einfach weggelassen. Amnesty International habe das bei Entstehung des Gesetzes schon kritisiert. Als Antwort sei von den GesetzgeberInnen gesagt worden, dass die Bedenken von Amnesty International „absurd“ seien. Jetzt haben sie sich aber im Tierschutzprozess bestätigt. Amnesty International sind keine Verurteilungen nach §278a bekannt, für die dieses Gesetz eigentlich gedacht war.

Österreich, so meinte Mag. Patzelt, solle stolz auf das Widerstandsrecht, auf Menschenrechte und Demokratie sein. Der Gesetzgeber sollte diese Haltung klar signalisieren. Mit dem Wort „Zivilgesellschaft“ könne man sich natürlich nicht einfach über das Strafgesetzbuch stellen. Aber Straftaten aus der Zivilgesellschaft müssen mit den bestehenden Strafgesetzen verfolgt werden. Das dürfe nur die treffen, die die Straftaten begangen haben. Man könne nicht einfach im Umfeld fischen und Meinungen kriminalisieren.

Zuletzt sprach Mag. Alexander Egit, der Geschäftsführer von Greenpeace

Würde Greenpeace den Giftmüll einer Firma entwenden und dieser vor die Türe stellen, um auf das Problem aufmerksam zu machen, dann könnte Greenpeace dafür als terroristisch verfolgt und alle JournalistInnen, die darüber berichten, kriminalisiert werden. Es bestehe also dringender Handlungsbedarf, um die bestehenden §278ff zu entschärfen und die geplante Novelle zu verhindern. Leider verweigere die ÖVP das Gespräch. Der SPÖ-Justizsprecher habe sich zwar kürzlich sehr kritisch zu §278ff und der Novelle geäußert, aber es frage sich, wie großen Rückhalt der Justizsprecher in der SPÖ habe und ob die SPÖ sich gegen die ÖVP durchsetzen könne. Eine Änderung von §278a jetzt mit dem Argument zu verhindern, es gebe ein laufendes Verfahren, sei unhaltbar, weil es immer zu allen Paragraphen laufende Verfahren gebe. Dann dürfte es nie Novellen geben. Mag. Egit forderte dann einen runden Tisch noch vor dem 1. Juli über eine Reform und eine Generalüberarbeitung von §278 ff. Die Gesprächsverweigerung der ÖVP bezeichnete er als „demokratiepolitisch unerträglich“.

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