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"Terrornovelle" Das Ende der Meinungsfreiheit oder wichtige Sicherheitsmaßnahme??

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (25.06.2010)

Wien, 25.06.2010

Podiumsdiskussion an der Karl-Franzens-Universität in Graz

Podiumsdiskussion an der Karl-Franzens-Universität in Graz

Das Alternativreferat der ÖH-Graz veranstaltete am vergangenen Dienstag den 22. Juni eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Terrornovelle? Das Ende der Meinungsfreiheit oder wichtige Sicherheitsmaßnahme?“. Bereits in der Vergangenheit hatte man sich im Alternativreferat (Referat für Gesellschaftspolitik, Ökologie und Menschenrechte) kritisch mit dem Verfahren nach § 278a gegen 13 österreichische Tierschützer_innen auseinandergesetzt und auch den VGT-Obmann DDr. Martin Balluch zu einer Veranstaltungen geladen.

Mit großer Besorgnis sieht man nun auch dem geplanten Terrorismuspräventionsgesetz entgegen, dass für österreichische Verhältnisse überraschend schnell umgesetzt werden sollte, jetzt aber doch noch kurzfristig auf unbestimmt verschoben wurde. Der Gesetzesentwurf wie er bis jetzt bestanden hatte, ließ nach Meinung vieler Expert_innen, genauso wie § 278a zuviel Raum für Fehlinterpretationen. Selbst dem Laien muss die schwammige Formulierung sofort auffallen. Phrasen wie „Gutheißen von terroristischen Aktivitäten“, oder „Terrorcamps“ und „Hasspredigen“ geistern durch die Medien und emotionalisieren die Debatte zusehends. Angesichts der zum Glück geringen Terrorgefahr in Österreich mag man sich schon wundern, dass hier so schnell eine so scharfe Regelung vorgeschlagen wurde.

Auch Gerhard Benn-Ibler, der Präsident des österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) kritisiert: „Rechtsstaatliche Grundsätze werden unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung abermals über Bord geworfen“.

 

Moderation:
Brigitte Kratzwald, ATTAC Österreich

Podium:

Univ.-Prof. Wolfgang Benedek, vom Institut für Völkerrecht und Vizerektor des Europäischen Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte (ETC) in Graz
Mag. jur. Eberhart Theuer, von den Grünen entsandter Prozessbeobachter im Verfahren nach § 278a gegen 13 Tierschützer und Menschenrechtsexperte
• Monika Springer, Kampagnenleiterin beim VGT und Angeklagte im Tierschutzprozess


Im Hörsaal 12.01 fanden sich ca. 60 interessierte Studierende ein und beteiligten sich, nachdem sie durch kurze Impulsreferate der Diskutant_innen in die Thematik eingeführt wurden, auch selbst an der regen Debatte. Besprochen wurden neben den möglichen Gefahren für die gesamte Zivilgesellschaft durch § 278a und dem neuen Terrorismuspräventionsgesetz, auch die Möglichkeiten gegen repressive Maßnahmen zu mobilisieren.

Vor allem über die Wichtigkeit und Wirksamkeit von demokratiepolitischen Instrumenten wie Demonstrationen und zivilem Ungehorsam wurde viel gesprochen, und man kam zu dem Schluss, dass diese an sich legalen Methoden der Meinungsäußerung in Österreich noch zu wenig Fuß gefasst hat, und auch für die Exekutive oftmals Neuland darstellt, was selbst bei angemeldeten und legalen Kleinstkundgebungen zu Schwierigkeiten führen kann. Ein Mehr an Engagement und Demonstrationskultur jedes/r einzelnen Bürger_in würde es in jedem Fall erschweren soziale Bewegungen mithilfe von Paragraphen wie 278ff zu kriminalisieren. Gelebte Demokratie und freie Menungsäußerung – auch in der Öffentlichkeit – könnte auch in Österreich Usus werden.

Abschließend an die Podiumsdiskussion hatten die Besucher_innen dann, bei Knabbereien und einem Glas Fruchtsaft oder Wein, die Möglichkeit mit den Diskutant_innen persönlich ins Gespräch zu kommen. Das Alternativreferat der ÖH-Graz bedankt sich bei allen Teilnehmer_innen und Besucher_innen für diese gelungene Veranstaltung.

 

Wenn Sie Lust bekommen haben, Podiumsdiskussionen beizuwohnen, sich mit uns aktiv einzusetzen oder Tipps dazu brauchen, mailen Sie uns!

Termine der österreichweite Aktiv-Treffen – zum Austausch bestens geeignet!

 

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