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Tierschutz in die Verfassung: ÖVP gibt sich gesprächsbereit

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (23.04.2013)

Wien, 23.04.2013

Aktionen bei Nationalbibliothek und Parlament heute in Wien: ÖVP-Clubobmann Kopf sagt "Tierschutz gehört in die Verfassung"

Trotz der sehr freundlichen Zusage von ÖVP-Bundesparteiobmann Dr. Michael Spindelegger gestern vor der Hofburg, Tierschutz noch vor der Wahl in die Verfassung aufzunehmen, blieb der VGT skeptisch. Heute rief das Büro des Vizekanzlers den VGT-Obmann an und zeigte sich erneut gesprächsbereit. Es wurde angekündigt, dass es bald Fortschritte in dieser Frage geben werde, alles sei auf Schiene.

Dennoch erwartete VGT-Obmann DDr. Martin Balluch den Clubobmann der ÖVP, Karlheinz Kopf, heute Nachmittag vor dessen Vortrag in der Nationalbibliothek zum Thema „christliches Engagement“. „Tierschutz gehört in die Verfassung“, sagte Kopf, „hoffentlich geht sich das noch vor der Wahl aus. Wir werden uns bemühen.“ Der VGT-Obmann erinnerte die ÖVP daran, dass Tierschutz auch ein christlicher Wert ist und der Einsatz dafür daher auch ein christliches Engagement. Danach hielt der VGT vor dem Parlament eine Kundgebung ab, bei der die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung gefordert wurde.

Die ÖVP hat keine Stimmenzahl im Parlament, die für ein Veto gegen einen Verfassungsbeschluss ausreicht. Aber sie kann auf demokratiewidrige Weise verhindern, dass es überhaupt zu einer Abstimmung kommt. Das insofern z.B., indem sie keine Zeit für Sitzungen hat und diese dadurch nicht stattfinden können. Der VGT kritisiert, dass die ÖVP zwar öffentlich immer für die Aufnahme von Tierschutz in die Verfassung plädiert, aber dann den Beschlussfassungsprozess sabotiert und dadurch so lange hinauszögert, bis die Neuwahl unsere Bemühungen nivelliert und uns wieder an den Start zurücksetzt. Der VGT appelliert daher an den politischen Anstand der ÖVP, sie möge zu ihrem Wort stehen und in dieser entscheidenden Phase knapp vor der Wahl eine Abstimmung zulassen!

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