Tierquälerei in Graz: Jäger quält im Zaun gefangenes Reh - vgt

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Tierquälerei in Graz: Jäger quält im Zaun gefangenes Reh

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (04.11.2014)

Graz, 04.11.2014

In Graz entdeckte ein Tierfreund ein Reh, das sich in einem Zaun verfangen hatte und sich aus eigener Kraft nicht befreien konnte. Nachdem er zur Befreiung des panischen Tieres Hilfe gerufen hatte, erschien jedoch ein Jäger der das Tier - anstatt es zu retten - minutenlang quälte bevor er es schlussendlich erschoss!

In Graz entdeckte ein Tierfreund ein Reh, das sich in einem Zaun verfangen hatte und sich aus eigener Kraft nicht befreien konnte. Nachdem er zur Befreiung des panischen Tieres Hilfe gerufen hatte, erschien jedoch ein Jäger, der das Tier - anstatt es zu retten - minutenlang quälte bevor er es schlussendlich erschoss!

Erst aus aktuellen Zeitungsberichten der KRONE wurde der Vorfall bekannt: Der Jäger erschien mit einer offenbar ungeeigneten Waffe, mit der er wider besseren Wissens wiederholt mit ,,Taubenmunition" auf das verängstigte Reh schoss! Als sich das Tier aufbäumte und herzzerreißend schrie, soll der Jäger noch gesagt haben: ,,Des wird scho hin!".

Der entsetzte Tierfreund konnte den Jäger schlussendlich immerhin überzeugen, doch wenigstens eine geeignete Waffe zu wählen. Erst als der Jäger mit einem passenden Gewehr zurückkehrte, konnte er das Tier schneller töten.

Besonders interessant ist der Umstand, dass sich im Jahr 2010 ein sehr ähnlicher Vorfall ereignete, der aber ein vernünftiges Ende fand: Ein ebenso in einem Grazer Zaun verfangenes Reh wurde von einem Tierarzt betäubt und konnte dann lebendig wieder in Freiheit entlassen werden.

Der VGT hat eine Sachverhaltsdarstellung wegen strafrechtlicher Tierquälerei an die Staatsanwaltschaft Graz übermittelt: Nicht nur, dass die unnötige Tötung eines Wirbeltieres verboten ist, hat diese dann wenigstens so rasch und schmerzfrei wie möglich zu erfolgen. Die wissentliche Verwendung ungeeigneter Munition erfüllt aus Sicht des VGT ebenso den Tatbestand der Tierquälerei.

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