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Gericht untersagt Bau der dritten Flughafen-Startbahn in Schwechat aus öffentlichem Interesse

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (16.02.2017)

Wien, 16.02.2017

VGT fordert Verbandsklage für Tierschutzorganisationen: Recht kann nur bekommen, wer Gerichte anrufen darf – auch Tierschutz ist ein großes öffentliches Interesse

Jedes Mal, wenn wir die Öffentlichkeit über die Zustände in Tierfabriken informieren, reagieren die Menschen mit Fassungslosigkeit und Ablehnung. Wenn es nach der Bevölkerung ginge, wären die allermeisten Haltungsbedingungen in der „Tierproduktion“ bereits verboten. Doch die Politik reagiert darauf nicht. Der Wirtschaftsstandort Österreich sei in Gefahr, wird uns erklärt. Und das hat immer absolute Priorität. Man bekommt das Gefühl, dass die Tierindustrie, oder allgemeiner die Wirtschaft, politisch das Heft in der Hand hat. Das Fachgremium Tierschutzrat hat z.B. einstimmig entschieden, dass das Aussetzen von gezüchteten Fasanen verboten werden soll. Aus dem zuständigen Tierschutzministerium wird mir erklärt, dass das aber politisch nicht opportun wäre. Da gibt es offenbar politisch mächtige Personen, die der infantilen Abschießbelustigung von ausgesetzten Zuchtvögeln frönen und deshalb keine Änderung wollen. Und das reicht, schon gibt es kein Verbot. So einfach ist das, Demokratie hin oder her.

Gegen diese Abhängigkeit der Politik von der Wirtschaft eröffnet sich jetzt mit einem einzigartigen Gerichtsurteil ein neuer Weg zur Änderung: über unabhängige Gerichte. Seit 2007 will der Flughafen Wien eine dritte Startbahn bauen. Der Antrag wurde von 28 Bürgerinitiativen und Privatpersonen vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Das hat nun nach einer dreitägigen Anhörung gegen den Bau entschieden: die neue Startbahn würde einen Zuwachs an Treibhausgasen bringen und somit den Klimawandel fördern, der aber die Menschheit und die gesamte Erde bedroht. Daher ist es im öffentlichen Interesse, dieses Bauprojekt zu verbieten. Ganz egal, ob es die Wirtschaft fördern und den Wirtschaftsstandort Österreich sichern würde. Sehr mutig!

Stellen wir uns vor, der VGT könnte z.B. gegen einzelne Tierfabriken eine derartige Klage führen. Die Tierproduktion ist ja auch einer der großen Klimasünder, aber Tierschutz selbst ist ebenfalls ein öffentliches Interesse von großer Wichtigkeit. Vielleicht wäre auch ein Gerichtsverfahren gegen alle Gesetze, die Tierfabriken erlauben, möglich? Wie würde das Gericht entscheiden, welches Interesse hätte Vorrang? Könnten wir so endlich die Mehrheitsmeinung durchsetzen und die Massentierhaltung abschaffen? Aber Recht kann nur bekommen, wer auch Gerichte anrufen darf. Und wir dürfen das nicht. Es fehlt das Verbandsklagerecht. Angesichts dieser spannenden Entwicklung, dass das Bundesverwaltungsgericht den Mut zeigt, mit Bezug auf den Klimawandel ein Großprojekt dieser Art zu kippen, brauchen wir das Verbandsklagerecht mehr denn je! Ein Grund mehr, im Ministerium einzufordern, dass es noch in das geplante Bundestierschutzgesetz aufgenommen wird!

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