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35 Stunden Todeskampf in niederösterreichischer Schweinezucht

Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrags in Wort und Bild basiert auf der Faktenlage zum Zeitpunkt der Erstveröffentlichung (15.01.2018)

Wien, 15.01.2018

Videoaufnahmen entlarven das Leiden und Sterben in tierquälerischer Praxis, VGT erstattet Anzeige.

Die Vorwürfe gegen einen Schweinehaltungsbetrieb nahe St. Pölten sind umfassend. Nach der aufgedeckten rund-um-die-Uhr-Dunkelhaft und der Kastration durch Herausreißen (!) der Hoden ohne Narkose veröffentlicht der VGT den nächsten Vorwurf: das reguläre Vernachlässigen von schwachen Baby-Ferkeln, das zum Tod durch Verhungern führt.

Beinahe wochenlange Videoaufnahmen (im Herbst 2017) zeigen ein grausames Bild der Praxis in der Schweinezucht. In diesem niederösterreichischem Betrieb gebären jeweils etwa 50 Mutterschweine im gleichen Zeitraum. Die Tiere sind in körperengen Kastenständen eingesperrt, in denen sie sich praktisch nicht bewegen können. Hilfe durch Menschen bekommen die Neugeborenen während und nach der Geburt keine, schwache Tiere gelangen nicht zum Gesäuge. Können die Ferkel nicht trinken, verhungern und verdursten sie über viele Stunden oder Tage.

Versteckt aufgenommene Videoaufnahmen zeigen, dass drei verschiedene Personen zwar diverse Arbeiten im Stallraum durchführen, sie kümmern sich aber nicht um schwache Tiere, wie es das Tierschutzgesetz explizit vorschreibt. Kübelweise werden laufend tote Ferkel weggetragen, die schwachen Tiere lässt man liegen. Stellt sich heraus, dass ein tot-geglaubtes Ferkel noch lebt, wird es zum Sterben wieder zurückgeworfen. Mehrere video-dokumentierte Fälle belegen diese grausame Praxis. In einem Fall wurde ein völlig bewegungsunfähiges, schwaches kleines Ferkel über mindestens 35 Stunden lang ignoriert, bis es schließlich starb.

David Richter vom VGT dazu: Ein erheblicher Anteil der geborenen Schweine stirbt im Stall. Scheinbar aus Gründen der Wirtschaftlichkeit kümmern sich die hier Verantwortlichen nicht um die Tiere, sondern lassen die Sterbenden links liegen. Scheinbar wäre der zeitliche Aufwand zu groß, den Schwachen zu helfen. Das qualvolle Sterben-lassen ist jedoch laut Tierschutzgesetz verboten, der VGT hat bei der BH St. Pölten Anzeige erstattet.

Einzelfall oder Alltag in Österreich?

Es muss davon ausgegangen werden, dass die Praxis des Sterben-lassens aus wirtschaftlichen Gründen weiter verbreitet ist als bisher angenommen. Seitens der Landwirtschaft wird zwar gegenteiliges angegeben, zu Recht besteht jedoch die Vermutung, dass diese Praxis eher Alltag ist. Der Wunsch nach Billig-Fleisch zwingt zur Effektivität, die Pflege von schwachen oder erkrankten Tieren zahlt sich scheinbar nicht aus.

Neben der Kaltblütigkeit, wie hier mit fühlenden Lebewesen umgegangen wird, handelt es sich auch klar um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Trotz angeblich ausreichender Kontrollen reiht sich in diesem niederösterreichischen Betrieb ein Gesetzesverstoß an den nächsten! zeigt sich David Richter entsetzt.

Der VGT fordert auch die Politik zum Handeln auf! Das ohnehin mangelhafte österreichische Tierschutzgesetz wird vielerorts schlichtweg ignoriert, ohne dass dies Konsequenzen hat. Der laxe Umgang mit dem Vollzug des Gesetzes sowie der Preiskampf auf Kosten der Tiere ermöglichen erst die Kulturschande Schweinehaltung.

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