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14.03.2018

Regierung will Tierschutzarbeit unter Strafe stellen

Seit Gründung des VGT hat der Verein den Schwerpunkt der Arbeit auf den Schutz sogenannter Nutztiere gelegt. Diese wichtige Arbeit ist nun bedroht.

Anfang der 1990er Jahre waren den meisten Menschen die Zustände in Tierfabriken praktisch unbekannt, keiner wusste, was eine Legebatterie ist und wie die Haltungsnormen bei Schweinen, Rindern und Hühner waren.

Mutige TierschützerInnen haben sich daher daran gewagt und haben in Tierfabriken recherchiert und erste Bilder von grauenhaften Zuständen aus Österreichs Bauernhöfen veröffentlicht. Ein empörter Aufschrei der Bevölkerung war die Folge und durch die darauffolgende Kampagnenarbeit des Tierschutzes kam es innerhalb der nächsten 2 Jahrzehnte zu deutlichen gesetzlichen Verbesserungen. Aber vor allem innerhalb der Gesellschaft kam es zu einem deutlichen Wandel, welchen Stellenwert Tierschutz inne hat. Der Höhepunkt war, als Tierschutz – nach einer intensiven Arbeit des VGT – sogar in die österreichische Verfassung mit aufgenommen wurde.

Im neuen Regierungsprogramm ist nun ein massiver Angriff gegen den Aufdeck-Journalismus geplant, er soll strafrechtlich verfolgbar werden, was in der Praxis Gefängnisstrafen bedeutet. Auch sollen Filme aus Tierfabriken verpflichtend vernichtet werden. So möchte man die Betreiber und die Wirtschaft schützen und Tierquälereien möglichst hinter verschlossenen Türen behalten.

Nötige Recherchen

Wenn es etwas in den letzten 25 Jahren Tierschutzarbeit deutlich wurde, dann das, dass die staatlichen Kontrollen nicht ausreichen, um Tierquälerei zu verhindern oder nötige Verbesserungen anzuregen.

Statistisch gesehen, kommen Kontrollen nur alle 50 Jahre (!) pro Betrieb vor und das nach Vorankündigung. Aber selbst bei Betrieben, bei denen TierärztInnen öfter ein uns ausgehen, sind schon massive Gesetzesübertretungen aufgedeckt worden.

Nur die Tierschutzarbeit mutiger Personen, die sich in Ställe hineinwagen oder durch Fenster durchfilmen, hat zu Änderungen geführt. Nur durch das Wissen über die aktuellen Zustände in tierhaltenden Betrieben kann überhaupt erst eine Diskussion geführt werden. Forderungen können nur auf Fakten und nicht auf Vermutungen erstellt werden.

Ohne den Aufdeckungsjournalismus hätte es keinerlei Tierschutzgesetze gegeben. Weder wären Legebatterien verboten, noch käme es zu irgendeiner Strafe bei Gesetzesübertretungen, die ja nie aufgedeckt worden wären.

Kurz gefasst hätte das diese fatalen Folgen:

  1. Die Bevölkerung hätte keine Chance mehr, die Zustände in Tierfabriken zu erfahren, es wäre eine massive Einschränkung für die Pressefreiheit.
  2. Ohne Fotos und Filme der Zustände in Tierfabriken gibt es kaum noch Fortschritt im Tierschutz bei Nutztieren, weil kein öffentlicher Druck mehr möglich ist. Erfolge wie das Legebatterieverbot u.a. wären ohne Bilder aus den Tierfabriken und dem einhergehenden öffentlichen Aufschrei nicht gelungen.
  3. Offizielle Kontrollen durch die Amtstierärzte kommen statistisch alle 50 Jahre (!) bei einem Betrieb vor, und das mit Vorankündigung.
  4. Fazit: Das Ziel einer solchen Gesetzgebung ist klar: Man will nicht die Tierquälereien bekämpfen, sondern im Gegenteil die Aufdecker kriminalisieren – und die Missstände in den Tierfabriken vor der Öffentlichkeit verbergen – eine klassische Vertuschungsgesetzgebung.

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Sendung zum Thema im Tierrechtsradio

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